Polnischer Leiharbeiter mangels Arbeit nach Hause geschickt und dann per Post einfach gefeuert – AK schritt ein und erwirkte Nachzahlung

Linz (OTS) Weil er am bisherigen Einsatzort nicht mehr gebraucht wurde, schickte eine Leiharbeitsfirma einen Baupolier heim nach Polen – mit der Zusage, ihn wieder zu kontaktieren, sobald es einen neuen Auftrag für ihn gäbe. Stattdessen kam per Post die die Info über die angebliche einvernehmliche Auflösung. Davon war aber nie die Rede gewesen. Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese erwirkte für ihn die ordnungsgemäße Abwicklung aller noch ausstehenden Zahlungen: in Summe 2.400 Euro.

Die Geschichte des polnischen Bauarbeiters ist kein Einzelfall. In der Arbeitsrechtsberatung der AK Oberösterreich tauchen immer wieder ähnliche Praktiken auf: Arbeitnehmer/-innen aus dem benachbarten Ausland, die für österreichische Leiharbeitsfirmen arbeiten, werden heimgeschickt, wenn es keine Einsätze für sie gibt. „Die Arbeitgeber wären eigentlich verpflichtet, den Lohn während dieser Zeit weiter zu bezahlen. Stattdessen beenden sie häufig die Arbeitsverhältnisse unter dem Vorwand der einvernehmlichen Auflösung und melden ihre Beschäftigten bei der Gebietskrankenkasse einfach ab“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Auch im vorliegenden Fall hat der Betroffene einer Auflösung nie zugestimmt, sondern zu Hause darauf gewartet, von seiner Beschäftigerfirma im Bezirk Urfahr-Umgebung wieder zum Arbeitseinsatz gerufen zu werden. Die Auflösung seines Dienstverhältnisses kam für ihn dann mehr als überraschend. Bei der darauffolgenden Überprüfung seiner Abrechnungen stellten die AK-Experten/-innen außerdem fest, dass Entgeltfortzahlungen aus einem Krankenstand fehlten, den der Mann während seiner fünfmonatigen Beschäftigung bei der Leiharbeitsfirma in Anspruch nehmen musste, und den er auch ordnungsgemäß gemeldet hatte. Auch dieser Betrag wurde nachgefordert – ebenso die Kündigungsentschädigung, nachdem die Firma die „einvernehmliche Auflösung“ auf eine ordnungsgemäße Arbeitgeberkündigung korrigieren musste.

Insgesamt bekam der Arbeitnehmer 2.400 Euro Nachzahlung. Geld, das ihm zugestanden ist, das er ohne Hilfe der Arbeiterkammer aber wohl nie bekommen hätte. Der AK-Rechtsschutz ist erreichbar unter der Telefonnummer 050/6906-1 oder per Mail unter rechtsschutz@akooe.at. Beratung und Vertretung, wenn nötig bis vor Gericht, sind für Arbeiterkammer-Mitglieder kostenlos.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich
Ulrike Mayr, MSc
+43 (0)50/6906-2193
ulrike.mayr@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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