Preiner: Realitätsfremde Regierung peitscht 12-Stunden-Arbeitstag durch

Wien (OTS/SK) Die ÖVP/FPÖ-Regierung möchte in einer Nacht- und Nebelaktion den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche durchpeitschen. „Ein Schlag ins Gesicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugunsten der Konzerninteressen unter Ausschluss der Sozialpartner“, so SPÖ-Abgeordneter Erwin Preiner. ****

Der gestrige ÖVP-FPÖ-Antrag zur Arbeitszeitflexibilisierung inklusive Ermöglichung des 12-Stunden-Tages und der 60-Stunden Woche gleicht einem „Verrat“ an ArbeitnehmerInnen. Die Zuweisung des Initiativantrags der Regierungsparteien an den Wirtschaftsausschuss ist der nächste Schlag ins Gesicht. „ArbeitnehmerInnen-Belange gehören in den Sozialausschuss“, so Preiner und weiter: „Fakt ist:
Die Regierung peitscht den größten Angriff auf ArbeitnehmerInnen seit Jahrzehnten ohne Begutachtung durch das Parlament“.

„Diese ‚Arbeitszeitflexibilisierung‘ bringt für viele ArbeitnehmerInnen die 60-Stunden-Woche als Normalfall und Abhängigkeit von den Befehlen des Arbeitgebers. Nur die zynischsten unter den Wirtschaftsvertretern können da von einem ‚Freudentag für ArbeitnehmerInnen‘ sprechen. Tatsächlich wird Entlassungen Tür und Tor geöffnet“, so Preiner.

Extremer Druck auf die ArbeitnehmerInnen wird aufgebaut, familienfeindliche Arbeitszeiten durch Retropolitik geschaffen und dann auch noch von VP-Mandataren bejubelt: ArbeitnehmerInnen würden das begrüßen, weil sie „nur“ vier Tage pendeln müssen, nur vier Tage täglich bis zu 14 Stunden unterwegs sein müssen, ohne zu wissen, wie und wo sie außerhalb der Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen ihre Kinder unterbringen!

„Die Gemeinden kommen ebenfalls extrem unter Druck. Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen von 7 – 17 Uhr werden nicht mehr ausreichen. Wohin soll das führen?“, zeigt sich Preiner empört. Geht es nach der Regierung, wird der 12-Stunden-Tag von der Ausnahme zum Regelfall. Bisher sind 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebunden, künftig soll 12/60 aber an keine Voraussetzungen gebunden sein. Der Arbeitgeber kann anordnen, wann immer er will. Der Arbeitgeber sitzt auf dem längeren Ast.

Freiwilligkeit im Arbeitsrecht ist reine Fiktion. Wenn der Arbeitgeber einen Wunsch äußert, dem ArbeitnehmerInnen nicht nachkommen, sind in der Praxis vielfältige Nachteile zu erwarten – von Nichtberücksichtigung bei Beförderungen bis zur Kündigung, im schlimmsten Fall Entlassung, wenn man sich den Wünschen der Arbeitgeber wiederholt widersetzt.

„Abgesehen von den juristischen Details, egal, wie man überlange Arbeitszeiten konkret regelt, und egal, ob freiwillig oder unfreiwillig: Überlanges Arbeiten macht krank. Arbeitszeitgesetze sind Schutzgesetze und kein Freibrief für Interessen der Wirtschaft“, so Preiner. „Falls VP/FP im Nationalrat das Gesetz so beschließen, wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu Grabe getragen“, so der SPÖ-Abgeordnete. (Schluss) mr/rm/mp

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