Pressekonferenz: Muss die Regierung geklagt werden, oder herrscht in Österreich noch Rechtssicherheit?

Bei Biogas stinkt´s zum Himmel. Hält sich die Regierung an Ihre eigenen Gesetze?

Wien (OTS) - Österreichischen Biogasanlagen wurde im Ökostromgesetz 2002 die Verordnung von kostendeckenden Tarifen gesetzlich zugesichert. Das vollständige Technologierisiko sowie das Betriebsrisiko verblieben bei den Betreibergesellschaften, welche Großteils im internationalen Vergleich höchst effiziente Biogasanlagen errichteten. Österreichische Anlagen erreichen europaweit die höchsten jährlichen Volllaststunden und stellen diesbezüglich den europäischen Benchmark.

Der vorliegende Novellenentwurf zur Gewährung von Fortführungstarifen wird grundsätzlich begrüßt und von uns, wiewohl erforderlich, weder hinsichtlich der Höhe der Tarife noch bezüglich der Systematik bewertet.

Die Zuerkennung kostendeckender Tarife bei Errichtung der Anlagen war erforderlich, da aus förderrechtlichen Gründen die Erwirtschaftung von Überschüssen in "guten Jahren" nicht zulässig war. Eine laufende Anpassung von Tarifen war systembedingt daher immer  als erforderlich zu erkennen.

Deutschland ging im EEG einen anderen Weg der vergleichbaren Anlagen um 25% höhere Jahreseinnahmen ermöglichte, dies bei einer Laufzeit von 20 Jahren gegenüber 13 Jahren in Österreich. Die Differenz auf die deutsche Tariflaufzeit einer durchschnittlichen  500 KW Anlagen von über 4 Mio €  ist der österreichischen Bundesregierung bekannt.

Es ist nicht zu vermuten, dass die "hohen Gewinne" deutscher Biogasanlagen (bis zu 30% der deutschen Biogasanlagen gelten als wirtschaftlich notleidend) zu  den bestehenden  Budgetüberschüssen unserer Nachbarn führen, eher dürfte eine hohe Investitionssicherheit zu Standortvorteilen führen.

Die geplante "Abschlagszahlung" in der Ökostromnovelle 2017 kann aus Gründen von zeitlichen Abläufen maximal 20 %  der österreichischen Biogasanlagen betreffen. 

Diese Abschlagszahlung ist ein Fehde-Handschuh ins Gesicht der gut wirtschaftenden österreichischen Betreiber, welche ausschließlich auf Grund zu geringer Erlöse im Vergleich zum europäischen Umfeld in eine finanzielle Schieflage gebracht wurden und nun darüber hinaus auch noch öffentlich bloß gestellt werden. 

Wir verzichten auf diese Art der Almosen und erwarten Seitens der österr. Bundesregierung unverzüglich Ihre gesetzliche Verpflichtung zu kostendeckenden Tarifen rückwirkend zu erfüllen.

Eine zeitnahe kostenoptimierte Lösungsstrategie, welche sowohl die Ökostromkonsumenten und -zahler vor Kostenexplosionen durch Rechtsunsicherheit schützt, stärkt aus unserer Sicht das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort.

Gemeinsam mit den österreichischen Biogasanlagenbetreibern kann der Gesetzgeber initiieren dass wir in der Lage sind europaweit die auch rückblickend kosteneffizienteste und  zukunftsfähigste Ausrichtung der Biogastechnologie nachhaltig zu installieren.

Der Standortvorteil Österreichs wird weniger durch die Vermeidung von Kosten für erneuerbare Energie als durch deren sinnvolle Implementierung, durch Rechtssicherheit des Wirtschaftsstandortes und durch Technologieführerschaft gesichert!

Pressekonferenz: Muss die Regierung geklagt werden, oder herrscht in Österreich noch Rechtssicherheit?

Datum: 27.03.2017, 11:00 - 12:00 Uhr

Ort: Cafe Landtmann
Universitätsring 4, 1010 Wien, Österreich

Rückfragen & Kontakt:

Int. Energy Consulting
Robert Prochazka
biogas@iec.at

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Quelle

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