Presserat präsentiert Jahresbericht und Fallstatistik für 2017

Wien (OTS) -

Neuer Präsident

In der gestrigen Sitzung des Trägervereins des Presserats wurde Thomas Götz, stellv. Chefredakteur der "Kleinen Zeitung" und Vertreter des Vereins der Chefredakteure, zum neuen Präsidenten des Presserats gewählt. Er folgt Wolfgang Pichler (Manz-Verlag), bei dem wir uns für seine Arbeit herzlich bedanken. Neuer Vizepräsident ist Dieter Henrich (entsandt vom Verband der Regionalmedien Österreich).

Fallstatistik 2017

Der Presserat zog bei seiner Jahrespressekonferenz Bilanz für das Jahr 2017.Die Senate des Presserats behandelten im Vorjahr insgesamt 320 Fälle, in 27 Fällen stellten sie Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse fest. Zehn Ethikverstöße wurden als geringfügig eingestuft und daher wurden bloß Hinweise ausgesprochen. Zum Vergleich: 2016 gab es bei 307 Fällen 34 Ethikverstöße (davon zehn Hinweise).Nachfolgend die Fallzahlen 2017 für einzelne Medien und in Klammer dazu jeweils die medienethischen Verstöße: „Kronen Zeitung“ 69 Fälle (10), „Österreich“ 42 (6), „Heute“ 22 (3), „Kurier“ 25 (2), „News“ 7 (2), „Der Standard“ 28 (1), „Wochenblick“ 15 (1), „NÖN“ 6 (1), „Die ganze Woche“ 2 (1).

In drei Fällen wurden die Senate eigenständig aktiv; dabei wurden zwei Ethikverstöße festgestellt. 

Medienethische Entscheidungen des Jahres 2017

Die meisten Ethikverstöße betrafen Persönlichkeitsverletzungen (Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse), einige auch Diskriminierungen von Personengruppen (Punkt 7 des Ehrenkodex).

Zu den Persönlichkeitsverletzungen zählten u.a.: Die Veröffentlichung von Bildern trauernder Angehöriger bei einem Begräbnis eines Mordopfers in den „NÖN“; die detaillierte Beschreibung des Missbrauchs eines dreijährigen australischen Mädchens, die zum Tod des Opfers führten auf „oe24.at“; die Veröffentlichung von Bild und Namen eines vermeintlichen Mordopfers in der Tageszeitung „Österreich“; die Bezeichnung der Autorin Stefanie Sargnagel als „willig“ in der „Kärntner Kronen Zeitung“.

Als Diskriminierungen werteten die Senate z.B. einen Leserbrief in der „Kronen Zeitung“, wonach das Zurückdrängen der „Invasoren“ aus Afrika Krieg bedeute, und die Opfer dieses Krieges entweder „unsere Kinder und Kindeskinder“ oder „die vorstoßende schwarze Armada“seien.

Darüber hinaus gab es Verstöße gegen das Gebot, zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten zu unterscheiden. So wurde z.B. eine wie ein redaktionelles Interview gestaltete Werbeeinschaltung für Sebastian Kurz in „Die ganze Woche“ nur in sehr kleiner Schrift als „Anzeige“ gekennzeichnet.

Keinen Ethikverstoß stellte der Presserat bei der Veröffentlichung der Bilder von mutmaßlichen Sexualstraftätern fest, denen vorgeworfen wurde, eine Lehrerin nacheinander vergewaltigt zu haben („oe24.at“). Nicht gerügt wurden auch satirische Darstellungen von SPÖ-Chef Kern als „eitle Prinzessin“ bzw. neben dem nordkoreanischen Diktator Kim Jong Un (ebenfalls „oe24.at“) sowie die Bezeichnung des ÖVP-Chefs Kurz als „Neofeschist“ in der Wochenzeitung „Falter“.

Den Tätigkeitsbericht 2017, in dem einige der oben genannten Fälle genauer beschrieben werden, sowie eine detaillierte Fallstatistik finden Sie unter www.presserat.at.

Rückfragen & Kontakt:

Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Presserats, Tel.: 01-2369984-01

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Quelle

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