Gewerkschaft fordert Recht auf Freistellung für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen
Wien (OTS) – Laut dem Vorhaben der Bundesregierung erhalten in der Covid-19 Krise nur schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen einen Rechtsanspruch auf Freistellung, um das gesundheitliche Risiko zu minimieren. Die Bundesregierung begründet die Freistellungsmaßnahme damit, dass an Covid-19 erkrankte schwangere Frauen verstärkt Intensivpatientinnen sind. „Sind schwangere Produktionsarbeiterinnen der Regierung weniger wert? Sind ungeborene Kinder von Produktionsarbeiterinnen weniger schützenswert?“, ärgert sich Klaudia Frieben, Bundesfrauenvorsitzende der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE).
„Gerade in der Produktion, die auch systemrelevant ist, gibt es keine Möglichkeit des Homeoffice, sodass schwangere Frauen ihre Schichten antreten müssen“, betont Frieben. „Die PRO-GE fordert daher das Recht auf Freistellung für alle Arbeitnehmerinnen! Noch ist Zeit, im Parlament einen Beschluss zu fassen, der keine schwangere Frau diskriminiert und keine Frau geringschätzt.“
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