„profil“: Blaulichtfunk-Urteil gegen Mensdorff rechtskräftig

OGH wies Nichtigkeitsbeschwerden zurück

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, sind die Ende 2015 gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und den früheren Telekom-Manager Rudolf Fischer ergangenen Untreue-Schuldsprüche im sogenannten Blaulichtfunk-Prozess nunmehr rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof wies die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten am 15. Februar zurück, der Beschluss ist seit wenigen Tagen online.

In dem Verfahren vor dem Wiener Straflandesgericht war es um 1,1 Millionen Euro gegangen, welche die Telekom Austria Mensdorff 2008/2009 im Wege von Scheinrechnungen überwiesen hatte – ohne adäquate Gegenleistungen. Beide hatten das erstinstanzliche Urteil wegen behaupteter Verfahrensmängel und der Verletzung von Verteidigerrechten angefochten. Über die Berufungen gegen die Höhe der Strafen (Fischer: ein Jahr Haft, Mensdorff: drei Jahre Haft und Schadenswiedergutmachung) muss nun das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

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