„profil“: Buwog-Richterin: Dieter Böhmdorfer ruft Generalprokuratur an

Ex-FPÖ-Justizminister will allfällige „objektive Befangenheit“ von Marion Hohenecker vom OGH klären lassen

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat sich rund um das Buwog-Verfahren nun Dieter Böhmdorfer eingeschaltet. Der Wiener Rechtsanwalt und frühere FPÖ-Justizminister regte bei der Generalprokuratur am 5. Jänner eine „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ beim Obersten Gerichtshof an – wegen einer vermuteten „objektiven Befangenheit“ von Buwog-Richterin Marion Hohenecker in Zusammenhang mit Twitter-Nachrichten ihres Ehemannes. Manfred Hohenecker, selbst Richter am Landesgericht Korneuburg, hatte zwischen 2015 und 2017 eine Reihe von Tweets abgesetzt, die auf eine Abneigung gegenüber Karl-Heinz Grasser schließen lassen. Grassers Anwälte hatten dazu kürzlich zwei Ablehnungsanträge gegen Marion Hohenecker gestellt, einmal beim Landesgericht unmittelbar vor Prozessbeginn, ein weiteres Mal beim Schöffensenat zur Eröffnung der Hauptverhandlung. Beide Anträge wurden abgewiesen, weshalb Böhmdorfer nun die Generalprokuratur anruft.

„Seit vielen Jahren erlebe ich, dass die österreichische Justiz mit eigenen Befangenheitsfragen alles andere als konsequent umgeht“, so Böhmdorfer gegenüber „profil“. Zugleich legt er Wert auf die Feststellung, dass er mit dem Buwog-Prozess oder Grasser selbst nichts zu tun habe: „Das ist keine Parteinahme. Weder beurteile ich die Aktenlage, noch den bisherigen Verfahrensverlauf. Der Anlassfall berührt vielmehr eine grundsätzliche rechtswissenschaftliche Frage, die ich gerne geklärt hätte.“ In seinem Schriftsatz verweist Böhmdorfer unter anderem darauf, dass bei Richtern schon der „Anschein der objektiven Befangenheit bzw. des Fehlens der Verfahrensgarantien“ ausreichten, um die Ausschließung von einem Verfahren zu rechtfertigen.

Generalanwalt Martin Ulrich, Mediensprecher der Generalprokuratur, bestätigte „profil“ den Eingang des Schriftsatzes: „Wir prüfen das.“ Sollte die Generalprokuratur sich Böhmdorfers Rechtsmeinung anschließen, eine entsprechende Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH adressieren und dieser die behauptete „Anscheinsbefangenheit“ bejahen, müsste die Richterin aus dem laufenden Verfahren ausgeschlossen werden. Damit stünde der Buwog-Prozess wieder am Anfang.

Rückfragen & Kontakt:

"profil"-Redaktion, Tel.: (01) 534 70 DW 3501 und 3502

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Tags:
Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen