„profil“: Causa Drasenhofen: Landesrechnungshof übt Kritik an Vergabe

Es habe keine Ausschreibung gegeben und die Eröffnung sei Hals über Kopf erfolgt. FPÖ-Landesrat Waldhäusl dementiert die Vorwürfe.

Wien (OTS) Das Nachrichtenmagazin „profil“ veröffentlicht in seiner aktuellen Ausgabe erste Auszüge des „vorläufigen Überprüfungsergebnisses“ des Landesrechnungshofes Niederösterreich zur Causa Drasenhofen – jenem umstrittenen Quartier für bis zu 20 minderjährige Flüchtlinge, das mit Stacheldrahtzaun und Securitys bewacht und im November 2018 dichtgemacht wurde.
Deutliche Kritik üben die Prüfer an der Auftragsvergabe: „Eine Ausschreibung, Vergleichsangebote oder Vergleichswerte aus anderen Bundesländern lagen nicht vor. Die Angemessenheit des Preis-Leistungs-Verhältnisses war daher nicht belegt“, zitiert „profil“ aus dem Landesrechnungshofbericht. Und weiter: „Der geschätzte Auftragswert war nicht dokumentiert, lag jedoch über dem Schwellenwert von 100.000 Euro, den das Vergaberecht für Direktvergaben und nicht öffentliche Verfahren vorsah. Der Landesrechnungshof hätte daher zumindest Vergleichsangebote erwartet.“ Kritik äußert die Prüfbehörde auch an der überstürzten Eröffnung: „Wegen des besonderen Betreuungsbedarfs wäre eine längere Vorbereitung wirtschaftlich und zweckmäßig gewesen, um den politischen und rechtlichen Vorgaben entsprechen zu können“. Zu Beginn lag laut Bericht nicht einmal ein sozialpädagogisches Konzept vor; es wurde nachgereicht.
Eine Sprecherin des zuständigen Landesrates Gottfried Waldhäusl (FPÖ) erklärte gegenüber „profil“, dass sehr wohl Vergleichsangebote eingeholt wurden – und dass dem Landesrat ein Gutachten vorliege, demzufolge er den Auftrag nicht öffentlich ausschreiben musste. Warum der Landesrechnungshof davon nichts weiß, konnte man sich im Büro Waldhäusl nicht erklären.
Für das Land Niederösterreich könnte das Projekt Drasenhofen jedenfalls teuer werden: Die Betreibergesellschaft der Unterkunft ging nach der Verlegung der Flüchtlinge in andere Quartiere in Konkurs. Masseverwalter Walter Anzböck machte vor Gericht 483.000 Euro gegen das Land geltend, wie er zu „profil“ sagte: „Der Betrag leitet sich von der vertraglich garantierten Mindestauslastung ab.“ Laut „profil“-Informationen Informationen streben Anzböck und das Land einen Vergleich an.

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