„profil“: ÖBAG-Catasta verstößt gegen Bankwesengesetz

Catastas Erste-Bank-AR-Mandat unvereinbar mit AR-Mandaten in ÖBAG-Unternehmen

Wien (OTS) Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuell erscheinenden Ausgabe berichtet, verstößt die Interimsvorständin der ÖBAG, Christine Catasta, in ihrer neuen Funktion gegen das Bankwesengesetz. Grund ist Catastas Aufsichtsratsmandat in der Erste Bank. Laut Paragraf 28a Bankwesengesetz dürfen Banken-Aufsichtsräte „insgesamt nur eine Tätigkeit in geschäftsführender Funktion in Verbindung mit zwei Tätigkeiten als Mitglied eines Aufsichtsrates wahrnehmen“. Diese Regelung soll garantieren, dass Banken-Aufsichtsräte ausreichend Zeit für ihre Aufgabe finden. Allerdings sitzt Catasta neben ihrer neuen Funktion als ÖBAG-Geschäftsführerin auch in den Aufsichtsräten von Verbund, Casinos Austria und Austrian Airlines.

Laut „profil“-Informationen könnte Catasta nun ihr Aufsichtsratsmandat bei der Erste Bank zurücklegen. Dies würde es ihr auch ermöglichen, in weitere Aufsichtsräte von ÖBAG-Unternehmen wie OMV oder Post einzuziehen. Auf Antrag könnte auch die Finanzmarktaufsicht eine Ausnahme von den Bestimmungen des Bankwesengesetzes gewähren. Aus der ÖBAG heißt es auf „profil“-Anfrage, man würde „aufgrund der aktuellen Situation alle unterschiedlichen Optionen intern analysieren“. Catasta wurde nach dem Rücktritt von Thomas Schmid am 8. Juni zur neuen Alleinvorständin der ÖBAG berufen.

Rückfragen & Kontakt:

„profil“-Redaktion, E-Mail: online@profil.at

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