„profil online“: OGH hebt Urteil im Salzburger Terror-Prozess auf

Angeblicher Bataclan-Mittäter hofft auf Freispruch – "keine konkreten organisations- und terrorismusrelevanten Informationen"

Wien (OTS) - Einer der aufsehenerregendsten Terror-Prozesse Österreichs muss neu aufgerollt werden. Wie "profil online" exklusiv berichtet, hebt der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen den Marokkaner Abid T. auf.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte T. vorgeworfen, zwei verhinderte Paris-Attentäter Ende 2015 "logistisch und psychologisch" unterstützt zu haben. Er wurde deshalb zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil nenne jedoch "keine vom Angeklagten weitergegebenen konkreten organisations- und terrorismusrelevanten Informationen", heißt es in der schriftlichen Entscheidung der Höchstrichter, die "profil online" exklusiv vorliegt.

Damit wird eine Nichtigkeitsbeschwerde, die Verteidiger Wolfgang Blaschitz nach dem Urteil im Oktober einbrachte, zur Gänze bestätigt. "Die Karten werden nun ganz neu gemischt", sagt Blaschitz gegenüber "profil online". Der Anwalt sieht gute Chancen für einen Freispruch des 28-Jährigen: "Mein Mandant war von Anfang an augenscheinlich kein Terrorist", so der Verteidiger.

Details auf www.profil.at. (Schluss)

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