„profil“: Strache unterstützte als Vizekanzler konzessionslose Online-Glücksspiel-Betreiber

Papier zur „Steueragenda 2018“ aus dem Vizekanzleramt: Plan für Online-Glücksspiel „ohne zahlenmäßige Beschränkung der Lizenzen“

Wien (OTS) Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über ein Papier aus dem Vizekanzleramt, das den Titel „Steueragenda 2018“ trägt und von einem Kabinettsmitarbeiter Straches im August 2018 an den damaligen FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs gemailt wurde. In dem Papier, das „profil“ vorliegt, listet das Vizekanzleramt mehrere Vorschläge zur Neuregelung des Online-Glücksspielmarktes auf. So wird Dänemark als „europäischer Vorreiter bei der Regulierung von Online-Glücksspiel“ bezeichnet. Denn dort gibt es, so das Vizekanzleramts-Papier, ein „Lizensierungssystem ohne zahlenmäßige Beschränkung der Lizenzen“. Zum Hintergrund: Es gibt aktuell nur eine österreichische Lizenz für Online-Gaming, die von der Casinos Austra-Tochter win2day gehalten wird. Alle anderen Anbieter von Online-Glücksspiel operieren mit Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Gibraltar und werden vom Finanzministerium als „illegal“ eingestuft.
Die Forderungen, die in dem Paper aus dem Vizekanzleramt vorgebracht werden, sind weitgehend deckungsgleich mit den Positionen einer Lobbying-Gruppe für Glücksspiel – der Österreichischen Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG). Die OVWG vertritt die Interessen der konzessionslosen Online-Glücksspiel-Anbieter in Österreich und wünscht sich gesetzliche Rahmenbedingungen wie im „Best-Practice Beispiel Dänemark“ – exakt wie sie im Papier aus dem Vizekanzleramt beschrieben werden.
Im Vizekanzleramts-Entwurf steht unter der Überschrift „Glücksspiel Novelle 2018“: „Warum seriöse Online-Glücksspielanbieter aus der EU nicht geblockt werden dürfen“. Strache war laut dem internen Papier also gegen das IP-Blocking – also die Sperre der Websites – von konzessionslosen Online-Glücksspiel-Betreibern. Ein solches IP-Blocking wurde damals vom Finanzministerium forciert – erfolglos.
Zu den profil-Recherchen befragt, erklärte Straches Anwalt, es handle sich um eine Verwechslung. Für den Begriff „Online-Sport-Wetten“, seien „des Öfteren die Begriffe ‚Online-Casino‘ bzw. ‚Online-Glückspiel‘ verwendet“ worden. Strache habe als Sportminister das Ziel verfolgt, „Mehreinnahmen für den Sport durch Einführung einer Abgabe auf Online-Sport-Wetten und Zweckwidmung der damit einhergehenden Einnahmen zu lukrieren“. Und:
„In die legistische Umsetzung bzw. die damit einhergehenden Probleme (IP-Blocking etc.) war mein Mandant nicht eingebunden.“

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