Crowdfunding für Filmdoku „Schraubenzieher im Bauch“ gestartet
Hartberg, Graz (OTS) –
Das Gerichtsverfahren rund um einen steirischen Landarzt und Bruder eines Spitzenpolitikers, der seiner Frau und vier Kindern ein jahrelanges Martyrium zugemutet haben soll, geht weiter. Ihm wird u. a. vorgeworfen, zwei Töchter morphiumsüchtig gemacht und sich selbst laufend schwerste Selbstverletzungen zugefügt zu haben, offensichtlich, um seine Familie zu verängstigen. Sein Sohn musste den Vater in die Bewusstlosigkeit spritzen. Schraubenzieher, die er sich selbst in die Bauchdecke gerammt hatte, musste seine Tochter als 14-jährige herausziehen. Fotos zeigen den dreijährigen Sohn mit einer Zigarre im Mund…
Selbstmord oder Mord?
Der erstinstanzliche Freispruch des vermutlich befangenen Richters wurde aufgehoben, gegen ihn liegt eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch vor. Er hatte das Martyrium als „Folge eines Rosenkrieges nach Scheidung“ beurteilt. Der „Suizid“ des Nachbarn, der mit einer Waffe des angeklagten Arztes Dr. L umgekommen ist, wurde auf Mordverdacht ausgeweitet. Darauf hat die Tochter des Toten massiv gedrängt, sie war von klein auf Patientin, danach die Geliebte und Ex-Geliebte des Angeklagten. Denn ihr zu Tode gekommener Vater konnte seine Arme krankheitsbedingt nicht heben und seine Hände wiesen nach dem angeblichen Selbstmord auch keine Schmauchspuren auf. Ihre Mutter, die Ehefrau des Verstorbenen, entlaste Dr. L. zuerst im Verfahren, revidierte jedoch später ihre Aussage. Nun erklärt sie, aus Angst agiert zu haben, doch könne sie nun nicht mehr mit dieser Lüge leben. Aktuell geht es um Vergewaltigung und Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses ihrer Tochter gegenüber. Die Tochter wird also nun die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, nachdem der aktenführende Staatsanwalt dies offensichtlich nicht von Amts wegen gemacht hat.
Delegierungsantrag wurde abgelehnt
Die nunmehr erwachsenen Kindes des Dr. L bedauern, dass ihr Antrag auf Verlegung der Verhandlung in ein anderes Bundesland abgewiesen wurde: „In der Steiermark ist es für uns schwer vorstellbar, dass es noch einen unbefangenen Prozess gibt, denn es gab im Vorfeld dokumentierte politische Interventionen“, sagen sie. Sie fordern, dass die damals vom Richter abgewiesenen Belastungszeugen, Verschlussakten und Beweisdokumente nun zugelassen werden und diese Indizien und Aussagen auch in das psychiatrische Gutachten einfließen.
Doku soll Martyrium und Justizskandal dokumentieren
Unterdessen wurde auf respekt.net eine Crowdfunding-Kampagne für das Drehen einer Filmdoku über diesen einzigartigen Fall initiiert, 11.000 EUR werden benötigt. Denn Tochter Miriam-Sophie L. hat ein Filmteam gebeten, ihre Familiengeschichte rund um Psychoterror und Misshandlungen und ein skandalöses Behördenvorgehen zu verfilmen.
www.respekt.net/projekte-unterstuetzen/details/projekt/1831/
Prozess: DI 26.2.19, LG für Strafsachen Graz, Beginn 9.00
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