Prozess um Dr. L.: Justizskandal im Schatten der Corona-Krise

StA Graz bekämpfte Freisprüche dann doch nicht

Graz, Hartberg (OTS) Ein Arzt, gegen den erschreckende Anschuldigungen von Seiten seiner Kinder erhoben wurden: körperliche Folter in jungen Jahren, Psychoterror, Induzierung von Medikamentenabhängigkeit. Trotzdem fand die Justiz keinen Anlass für Verurteilung – auch nicht bei der Wiederholung des Strafverfahrens.

Im aktuellen Prozess der nun erwachsenen Kinder des Dr L. gegen ihren Vater hat Staatsanwalt Christian Kroschl entgegen aller Ankündigung kein Rechtsmittel gegen die schweren Delikte des oststeirischen Arztes eingelegt. In seinem Rechtsmittel bekämpfte er nicht die Freisprüche, sondern es ging nur mehr um eine höhere Strafe, da die zuvor verhängte absurd niederig ist: 1920 EUR Strafe, 4 Monate bedingt. Auch die befremdliche Begründung des Richters Oliver Graf war für Kroschl plötzlich kein Grund mehr, ein Rechtsmittel einzulegen. Obwohl diese Begründungen sehr seltsamer ausfallen. Hier einige Beispiele:

1. Die Selbstverletzungen des Arztes (er rammte sich u.a. einen Schraubenzieher in die Bauchdecke und hielt seine Kinder an, diesen herauszuziehen) sah der Richter als erwiesen an, trotzdem wollte er keinen Quälvorsatz darin erkennen, zumal die Kinder nur die Selbstverletzung und nicht z.B. das Hineinrammen selbst gesehen hätten. Ergo Freispruch.

2. Den Vorwurf der medizinisch nicht indizierten Verabreichung von Beruhigungsmitteln und Morphium an einer Tochter (vom Angeklagten zugegeben!), die letztlich zu einer jahrelangen schweren Abhängigkeit zweier Töchter führte, befand der Richter für unglaubwürdig. Denn damit wäre der Beschuldigte Gefahr gelaufen, seine Arztlizenz zu verlieren. Ein solches selbstschädigendes Verhalten sei nicht plausibel, wie Richter Graf argumentierte. Für diesen – vom Strafausmaß massiven – Anklagepunkt erfolgte auch ein Freispruch.

3. Der Richter glaubte den Kindern zwar, dass der Vater ihnen auf manipulative Weise Schuldgefühle wegen der von der Mutter betriebenen Scheidung machen wollte. Doch auch hier sah er keinen Vorsatz beim Beschuldigten. Dr. L. habe nur selber Angst vor der Scheidung gehabt und diese Angst weitergegeben. Auch habe der Arzt bei diesem Vorwurf vor Gericht keine Betroffenheit gezeigt, weswegen der Richter hier eine Vorsätzlichkeit ausschloss (!).

4. Für den Richter bestand kein Zweifel, dass der Angeklagte während des gesamten Deliktzeitraumes seine Kinder demütigte, lieblos behandelte und ihnen Ohrfeigen und Schläge auf den Hinterkopf versetzte. Doch auch hier wollte der Richter keinen Vorsatz erkennen, weil Dr. L. eben immer wieder auf unzulässige Erziehungsmittel zurückgegriffen habe und der Beschuldigte ja hier selbst einen Quälvorsatz ausgeschlossen habe.

5. Selbst dass Dr. L seine Kinder (Alter der Kinder: 2, 6, 13) zum Biertrinken animierte, sodass sie schließlich vor Trunkenheit vom Sessel fielen, verharmloste der Richter. Hier sagte er, dass der Vater ihnen den “Biergenuss” (!) eben erlaubt habe. Keine Rede davon, dass dies jedenfalls in so jungen Jahren ein zweifelhafter Genuss war. Video: https://vimeo.com/341216453

Fremdverschulden beim „Suizid“ des Nachbarn

Auch ein Ermittlungsverfahren aufgrund der Ermordung des Nachbarn von Dr. L – er verlor sein Leben mit der illegalen Waffe von Dr. L. – wurde von Staatsanwalt Kroschl unterbrochen, mit der Begründung, der Täter sei unbekannt und unauffindbar. Dr. L. wurde jedoch kaum danach befragt, wie er sich erklären könne, dass sein eigener Nachbar mit der nicht registrierten Waffe des Arztes erschossen worden war.

Die Kinder des Dr. L. können diesen Verfahrensfortgang nicht fassen: „Wir haben einen Antrag gestellt, dass die Verhandlung in einem anderen Bundesland stattfinden soll. Das wurde abgelehnt. Die Täterschonung, die wir im Grazer Straflandesgericht erleben mussten, lässt uns machtlos und unendlich empört zurück. Rechtsstaatlichkeit endet in Österreich offenbar, wenn es um prominente Täter mit Verwandtschaft in der hohen Politik geht“, sagen die mittlerweile erwachsenen Kinder.

Rückfragen & Kontakt:

<miriam.lopatka@gmail.com>

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