Prüfung der „Kindergartenstudie“: Kein wissenschaftliches Fehlverhalten durch Ednan Aslan festgestellt

Wien (OTS) - Die Kommission für wissenschaftliche Integrität der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Stephan Rixen hat ihren Prüfbericht zur Vorstudie "Islamische Kindergärten" vorgelegt. "Es ist kein Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis festgestellt worden", fasst Heinz W. Engl, Rektor der Universität Wien, das Ergebnis zusammen. Engl regt aus Anlass der Diskussionen um die Studie an, die Regeln zur wissenschaftlichen Politikberatung klarer zu fassen. Die Universität Wien und die OeAWI sind übereingekommen, entsprechende Richtlinien zu erarbeiten.

Univ.-Prof. Dr. Ednan Aslan hat im Zeitraum von Juni bis Dezember 2015 im Auftrag des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) eine erste Pilotstudie zu islamischen Kindergärten und Kindergruppen erstellt, die so genannte "Kindergartenstudie". Ein erster Zwischenbericht wurde im Dezember 2015 gelegt. Mit Ende Februar 2016 lag der Abschlussbericht vor. Im Sommer 2016 wurden Vorwürfe erhoben, die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis seien nicht eingehalten worden. Die Universität Wien beauftragte in der Folge die OeAWI zu prüfen, ob Aslan die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis eingehalten hat und sich dabei nicht "durch den Auftraggeber manipulieren ließ".

Die Kommission unter der Leitung von Stephan Rixen (Professor für Öffentliches Recht, Universität Bayreuth) hat der Universität Wien gestern ihre Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme basiert auf fünf Gutachten, die folgende wissenschaftliche Expertisen abdecken: Frühpädagogik, Elementarpädagogik, Islamische Religionspädagogik, Islamwissenschaften, Wissenschaftssoziologie mit dem Fokus auf Fragen der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Bereich der wissenschaftlichen Politikberatung.

Die Kommission überprüfte im ersten Schritt, welche konkreten Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis für die Beurteilung relevant sind und vertiefte sich dann auf folgende Dimensionen: Manipulation (insb. Autorenschaft und Datenfälschung), Mitautorenschaft, Dokumentationspflicht, Zusammenarbeit zwischen Aslan und dem BMEIA. Das Ministerium hatte die Erstellung der Studie finanziell gefördert, ohne dass eine Beteiligung des Ministeriums an der Projektdurchführung vorgesehen war. Dennoch gab es in der Schlussphase der Erstellung des Abschlussberichts Interaktionen mit einzelnen MitarbeiterInnen des Ministeriums. Ednan Aslan hat hierzu gegenüber der Kommission klarstellen können: "Ich schließe aus, dass MitarbeiterInnen des Ministeriums ohne meine ausdrückliche Anweisung einen Teil des Textes verändert oder ergänzt haben."

Wissenschaftliches Fehlverhalten ist der objektive Verstoß gegen eine Regel der guten wissenschaftlichen Praxis, der subjektiv vorwerfbar ist. In Österreich wird dafür, wie international üblich, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verlangt. Forschende sind gemäß der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet, sich von nicht-wissenschaftsadäquaten Einflüssen frei zu halten und müssen sich gegenüber derartigen Versuchen abgrenzen. "Die fünf Gutachten sind zwar in den Nuancierungen unterschiedlich, sie kommen aber letztlich alle zu dem Schluss, dass Prof. Aslan kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist", so Stephan Rixen. Die Kommission versteht die Gutachten allerdings so, dass sie zum Teil deutliche Kritik an der wissenschaftlichen Güte der Studie bzw. des Abschlussberichts äußern.

Während es im deutschsprachigen Raum Richtlinien gibt, die die Interessenkonflikte zwischen Wissenschaft und Industrie adressieren, fehlen spezielle Regeln über die Kooperation mit staatlichen Auftraggebern. "Diesen Punkt wollen wir aufgreifen", so Rektor Heinz W. Engl. "Politik soll ihr Fundament auf wissenschaftlicher Analyse haben. Die Rollen sind aber klar zu trennen."Die Ausgestaltung der Kooperation ist eine Frage, die für alle Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im deutschsprachigen Raum relevant ist. Die Universität Wien hat sich mit der OeAWI darauf verständigt, entsprechende Richtlinien zu erarbeiten.

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Mag. Cornelia Blum
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