RA Liebenwein zu „Profil“-Bericht über Causa Chorherr: Keine strafrechtlich relevanten Handlungen und keinerlei Einflussnahme

Wien (OTS) Im Namen von DDr. Michal Tojner hält Rechtsanwalt Mag. Karl Liebenwein in aller Deutlichkeit fest, dass „es im Zusammenhang mit dem Projekt „Heumarkt Neu“ im Jahr 2017 zu keinen unzulässigen Spendenzahlungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Unser Mandant, aber auch die Unternehmen seiner Unternehmensgruppe haben keinerlei Handlungen gesetzt, die strafrechtlich in irgendeiner Form relevant wären. Es gab keine unzulässige Einflussnahmen, in welcher Art auch immer. Die Umsetzung des Projektes „Heumarkt Neu“ wurde vielmehr bis zum heutigen Tag ordnungsgemäß und unter Einbindung aller entscheidungsrelevanter Stellen entwickelt und umgesetzt!“

Der Vorwurf einer Einflussnahme auf das Widmungsverfahren im Jahr 2017 sei allein schon aufgrund der Zeitachse absurd:

  • Das Projekt „Heumarkt Neu“ läuft schon seit Frühjahr 2012, beginnend mit einem Expertenhearing. Im Herbst 2012 startete dann ein kooperatives städtebauliches Expertenverfahren unter Federführung der MA21.
  • Im Frühjahr 2013 wurde das Ergebnis des Expertenverfahrens der Stadtentwicklungskommission vorgelegt.
  • Im Sommer 2013 wurde ein internationaler Architekturwettbewerb mit 24 Teilnehmern durchgeführt
  • Das Wettbewerbsprojekt wurde dann im Mai 2014 dem Fachbeirat der Stadt Wien vorgelegt und diesem vorgestellt.
  • In den folgenden Monaten wurde das Wettbewerbsprojekt weiterentwickelt und daran gemeinsam mit den Projektpartnern weitergearbeitet.
  • Der Vorentwurf der Flächenwidmung (so genannter „Gründruck“) erfolgte im Sommer 2015; rund 3 Jahre nach Projektstart – im Herbst 2015 – wurde das Wettbewerbsprojekt samt allen Weiterentwicklungen dann neuerlich dem Fachbeirat der Stadt Wien vorgelegt.
  • Beginnend mit dem Jahresanfang 2016 prüfte der Fachbeirat das Projekt eingehend und die Stadt Wien nahm zudem eine strategische Umweltprüfung vor. Die Überprüfung durch den Fachbeirat führte dazu, dass in der zweiten Jahreshälfte 2016 ein so genanntes „Vermittlungsverfahren“ durchgeführt wurde, in welchem die strikten Vorgaben der Stadt Wien und sämtliche Anmerkungen zum Projekt eine Umsetzung erfuhren.
  • Erst mit Dezember 2016 wurde der Fachbeirat neuerlich befasst, und zwar mit dem „Rotdruck“ der Flächenwidmung, die im Juni 2017 von der für Flächenwidmungen zuständigen Behörde MA 21 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt und mehrheitlich beschlossen wurde.

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Liebenwein Rechtsanwälte GmbH

Mag. Karl Liebenwein
Rechtsanwalt

Mag. Stefanie Liebenwein
Rechtsanwältin

karl.liebenwein@liebenwein.eu
Tel.: +43 1 5126114-0

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