Raphaela Scharf verliert weiteres Gerichtsverfahren gegen Mediengruppe ÖSTERREICH

Wien (OTS) Die Krone-TV-Moderatorin Raphaela Scharf, vertreten durch Krone-Anwalt Michael Rami, hat heute ein weiteres Gegendarstellungs-Verfahren gegen die Mediengruppe ÖSTERREICH – nicht rechtskräftig – verloren.

In dem Verfahren vor dem Landesgericht Wien wollten Scharf und ihr Anwalt Rami eine Richtigstellung der Berichterstattung in der Tageszeitung ÖSTERREICH erreichen, die über die Einvernahme der AugenzeugInnen im Arbeitsgerichts-Prozess Fellner gegen Scharf geschrieben hatte: Alle vier AugenzeugInnen hätten ausgesagt, dass es nach ihren Beobachtungen ein „Po-Grapschen“ und damit eine sexuelle Belästigung von Wolfgang Fellner bei Scharf nicht gegeben habe. Scharf wollte eine Richtigstellung, dass die AugenzeugInnen keine Berührung gesehen hätten, dies aber nicht ausschließen würde, ob es nicht doch eine Berührung gegeben haben könnte – was freilich keine einzige Augenzeugin so gesagt hat.

Richter Stefan Romstorfer wies die Gegendarstellungen von Scharf und Rami deshalb folgerichtig ab. Er betonte, dass das Gegendarstellungsrecht keinen Eingriff in die Aussagen Dritter vorsehe, nur die Zeugen selbst könnten ihre Aussagen korrigieren oder richtigstellen.

Bereits gestern hatte Scharf eine Gegendarstellung gegen oe24 verloren. Insgesamt haben Rami und Scharf damit gegen die Mediengruppe ÖSTERREICH und oe24 zwei Gegendarstellungs-Verfahren in Serie verloren und geraten in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Wolfgang Fellner immer mehr in die Defensive.

Das heutige Gegendarstellungs-Urteil ist für den Prozess Fellner gegen Scharf deshalb von Bedeutung, weil es einerseits bestätigt, dass alle vier AugenzeugInnen im Prozess klar ausgesagt haben, dass sie keine Berührung und damit auch keine sexuelle Belästigung von Scharf durch Fellner gesehen haben, dass aber auch die Interpretation, dass die AugenzeugInnen mit dieser Aussage bestätigt haben, dass es keine sexuelle Belästigung von Scharf durch Fellner GEGEBEN hat, nur durch diese AugenzeugInnen selbst korrigiert werden kann. Scharf und Rami haben gegen das Urteil berufen.

Nach dem heute zugestellten Beschluss ist es aus gegendarstellungsrechtlicher Sicht zulässig zu sagen, dass es nach den Aussagen aller vier AugenzeugInnen keine sexuelle Belästigung und kein Po-Grapschen von Wolfgang Fellner an Raphaela Scharf gegeben hat.

Rückfragen & Kontakt:

Mediengruppe ÖSTERREICH
Tel.: 01.58811 DW 1000

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