Rechnungshof-Bericht GESIBA | GESIBA Gemeinnützige Siedlungs

Stellungnahme – alles rechtskonform

Wien (OTS) - Das von der GESIBA nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung erwirtschaftete Eigenkapital wird gemäß § 1 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigskeitsgesetz im Sinne des Generationenausgleichs zur Sicherung einer nachhaltigen Wohnversorgung bestehender und zukünftiger Nutzer für die Finanzierung von Neubau  und Sanierungsprojekten gebunden und verwendet.

Nach Rechtsansicht der GESIBA waren die jährlich vom zuständigen Revisionsverband geprüften und als gesetzeskonform bestätigten Bezüge angemessen und klare Erfolgskriterien nachvollziehbar festgelegt.
Die langfristigen Strategien und Ziele des Unternehmens werden in der jeweiligen Leistungsvereinbarung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates  definiert und festgehalten. Auch die GESIBA begrüßt eine Präzisierung der zugrunde liegenden Rechtsnormen.
Die vom EDV-Programm vorgeschlagene Vormerkliste für die Wohnungsvergabe kann nicht verändert werden.

Entscheidungen über eine allfällige Bevorzugung von Ansuchen, die aus sozialen Gründen besonders berücksichtigt werden müssen (Behinderung, Krankheit, Wohnungsnot, sonstige Notlage), erfolgen ausschließlich im Vier-Augen-Prinzip gemeinsam mit dem Vorstand.

Die GESIBA leistet mittels branchenüblicher und auch in anderen Kollektivverträgen enthaltener Zulagen, Prämien und freiwilligen Sozialleistungen dafür Vorsorge, dass die hohe, auch von unseren Mietern anerkannte Qualität unserer Mitarbeiter erhalten bleibt.

Rückfragen & Kontakt:

Manuela Zenkl
Leiterin Zentralverwaltung
GESIBA
Gemeinnützige Siedlungs- und
Bauaktiengesellschaft
Marathonweg 22, 1020 Wien
+43 1 53477158

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Quelle

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