Rechnungshof mahnt Konzept für Fonds und Stiftungen des Bundes ein

Debatte über entsprechenden RH-Bericht im Rechnungshofausschuss

Wien (PK) Ende 2015 prüfte der Rechnungshof (RH) die Steuerungsgebarung der zu der Zeit bestehenden 58 Fonds und Stiftungen des Bundes mit einem Vermögen von 6 Mrd. € und Verbindlichkeiten in der Höhe von 4,4 Mrd. € im Zeitraum 2014. Aus dieser Prüfung folgernd empfiehlt er, eine Leitlinie für die Einrichtung und Steuerung von Fonds, Stiftungen und Anstalten des Bundes zu konzipieren. Bei mehr als der Hälfte der analysierten Fonds und Stiftungen bestünden laut Bericht ( III-20 d.B. ), der heute im Rechnungshofausschuss des Nationalrats zur Debatte stand, Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Einrichtung. Hier würden die typischen Nachteile solcher Einrichtungen überwiegen, wie der tendenzielle Mangel an Transparenz und budgetärer Flexibilität sowie die Begünstigung von Ineffizienzen, kritisiert der RH.

Auch ein Konzept, in welchen Fällen der Bund eine Aufgabenerledigung durch Fonds bzw. Stiftungen für zweckmäßig erachtet und welchen Einfluss er auf die Aufgabenerfüllung als erwünscht ansieht, sei bei der Prüfung nicht erkennbar gewesen. Die Errichtung von Fonds und Stiftungen stellte sich dem Bericht zufolge vielfach als politische Entscheidung ohne besondere Erwägung von Kosten und Nutzen der spezifischen Rechtsform dar. Die 58 geprüften Fonds und Stiftungen des Bundes folgten demnach keiner einheitlichen Grundstruktur hinsichtlich der Art der Verwaltung, des Einflusses der Bundesministerien, der Organbefugnisse und Funktionsdauern, der internen Kontrolle und der Bilanzierungsregeln. Damit habe es eine Vielzahl von aufbau- und ablauforganisatorisch sehr diversen Einrichtungen in dieser Rechtsform gegeben.

Darüber hinaus finanzierten dem Rechnungshof zufolge die überwiegende Zahl der beispielhaft geprüften Fonds und teilweise auch Stiftungen ihre Aufgaben nicht selbst, sondern waren zur Erledigung ihrer Aufgaben auf Zuschüsse der öffentlichen Hand angewiesen. Maßnahmen empfiehlt der RH auch für einzelne Fonds bzw. Stiftungen. So schlägt er etwa für den Jubiläumsfonds, bei dem der Fondszweck nur mehr sehr eingeschränkt umgesetzt werde und Zweifel an der Gemeinnützigkeit bestünden, vor, eine Auflösung in Erwägung zu ziehen.

Kraker: Steuerungsfunktion bei Fonds und Stiftungen wahrnehmen

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sprach sich dafür aus, dass der Bund bei Fonds und Stiftungen in seinem Einflussbereich die Steuerungsfunktion wahrnehmen und sie soweit als möglich in das Beteiligungs- und Finanzcontrolling einbinden sollte. Insgesamt sei schon vor einer Einrichtung von Fonds und Stiftungen sehr genau zu überlegen, welche Konsequenzen diese jeweils habe, betonte Kraker, zumal durch eine hohe Bestandskraft eine Auflösung nicht einfach sei. Eine Zweckmäßigkeit zur Errichtung von Fonds und Stiftungen sei aus Sicht des Rechnungshofs dann gegeben, wenn die Aufgabe nicht in bestehenden Strukturen wahrgenommen werden kann, die erforderliche Rechtskonstruktion die geeignetste darstellt und die künftige Finanzierung geklärt ist. Darüber hinaus wolle der Rechnungshof das Bewusstsein hinsichtlich Bundesrechnungsabschluss schaffen, dass dort eine vollständige Erfassung zu erfolgen habe, so die RH-Präsidentin.

Löger: Leitlinie ist Ziel, stellt aber Herausforderung dar

Bereit, gemeinsam an entsprechenden Maßnahmen zu arbeiten, zeigte sich gegenüber Rechnungshofpräsidentin Kraker Finanzminister Hartwig Löger. In Richtung Philip Kucher (SPÖ) und Johann Singer (ÖVP) verwies der Finanzminister darauf, dass etwa den RH-Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Solidaritätsfonds Tabakeinzelhandel bereits auf breiter Basis Folge geleistet worden sei. Auf entsprechende Fragen von Ausschussobfrau Irmgard Griss (NEOS) und Wolfgang Zanger (FPÖ) ging er auf das Thema Strategie und Leitlinie des Bundes zur Einrichtung und Steuerung von Fonds und Stiftungen ein. Eine Leitlinie sei das erklärte Ziel, stelle aber im Hinblick auf Sondergesetze eine besondere Herausforderung dar. Sie könne daher letztlich nur eine Richtschnur sein. Hinsichtlich Strategie des Bundes zu Fonds und Stiftungen sieht Löger eine gute Grundlage bestehen, aber auch Verbesserungsbedarf und Potential. Bezüglich der Erfassung von entsprechenden Förderungen in der Transparenzdatenbank versuche er auch über seinen Verantwortungsbereich hinaus darauf einzuwirken, dass diese erfolgen kann und will zudem die Basis der Datenbank generell verbessern.

Die von Bruno Rossmann (JETZT) thematisierten sogenannten „Spending Reviews“ als Analysen des Bundeshaushalts bezeichnete der Finanzminister als gutes Instrument und Chance, die Ausgabenbereiche großflächig zu analysieren. Dabei gehe es aber nicht um Einsparungen, sondern darum, Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Hinsichtlich der von Rossmann aufgeworfenen Zweifel an der Struktur des Familienlastenausgleichsfonds verwies Löger auf eine Evaluierung von Maßnahmen im Katastrophenfonds, die noch stattfinde. Auf Basis dessen seien die weiteren Schritte zu entscheiden, so der Finanzminister, der in diesem Zusammenhang auch auf Arbeitsgruppen in den Ländern und auf die Notwendigkeit der Verlinkung mit dem jeweiligen Fachressort verwies. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) mbu

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