Rechnungshof prüft schulärztlichen und schulpsychologischen Dienst

Bildungsminister Faßmann: Arbeit des schulpsychologischen Vereins auch in Zukunft gesichert

Wien (PK) - Um die Gesundheit der österreichischen SchülerInnen ging es im dritten Teil des Rechnungshofausschusses. Im Konkreten stand die Arbeit des schulärztlichen Dienstes und des schulpsychologischen Dienstes im Mittelpunkt, die sich der Rechnungshof im Rahmen einer Follow-up-Prüfung im Jahr 2017 noch einmal genauer anschaute. Das Resümee war dabei durchaus positiv, zumal elf der 20 Empfehlungen, die sich sowohl an das Bildungs- als auch an das Gesundheitsministerium richteten, vollständig und fünf teilweise umgesetzt wurden ( III-113 d.B.).

Ausständig seien aber weiterhin noch etwa die Aufhebung der strikten Trennung zwischen Schulgesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge, der Aufbau eines systematischen Qualitätsmanagements sowie die Überführung der im Verein "Österreichisches Zentrum für psy­chologische Gesundheitsförderung im Schulbereich" tätigen ExpertInnen in den Bundesdienst, heißt es im Bericht.

Kraker: Synergieeffekte nutzen und Tätigkeitsfeld der SchulärztInnen ausweiten

Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung wurde laut Rechnungshof mit dem "Bildungsreformgesetz 2017 - Schulrecht" eine gesetzliche Grundlage zur Aufhebung der strikten Trennung zwi­schen Schulgesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge geschaffen, was zur Effizienzsteigerung beitragen würde. Die zur Umsetzung erforderliche Verordnung des Gesundheitsministeriums sei jedoch noch ausständig. Diese würde die Basis dafür bilden, den SchulärztInnen im Zuge einer Aufgabenreform kostenneutral wei­tere Tätigkeiten zu übertragen, erklärte RH-Präsidentin Margit Kraker. Außerdem sollten die Angestellten des Vereins "Österreichisches Zentrum für psy­chologische Gesundheitsförderung im Schulbereich" (ÖZPGS) als SchulpsychologInnen in den Bundesdienst übergeführt bzw. eine Zusammenführung der Agenden in diesem Bereich überlegt werden.

Außerdem müssten die Art der Durchführung der Reihenuntersuchungen genauer geregelt und die daraus gewonnenen Daten in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden, schlagen die PrüferInnen vor. An das Bildungsressort erging die Empfehlung, einen jährlichen Gesamtbericht über schulärztliche Leistungen an den Bundesschulen auszuarbeiten.

Kritik an Kürzungen bei psychosozialen Diensten und generelle Reformvorschläge

Die Rechnungshofsprecherin der SPÖ, Abgeordnete Karin Greiner, hielt im Sinne der Prävention eine verstärkte Kooperation mit den psychosozialen Diensten für wichtig. Bedauerlicherweise würden aber gerade in diesem Bereich die Mittel gekürzt, zeigte sie auf. Sowohl die SozialarbeiterInnen als auch die mobilen Dienste müssten mit jeweils 80 MitarbeiterInnen weniger auskommen. Ihr Fraktionskollege Wolfgang Knes erinnerte daran, dass aufgrund des Aufkündigens der letzten Koalitionsregierung durch die ÖVP noch immer keine entsprechende Verordnung vorliege.

Bei der Lektüre des Berichts gewinne man den Eindruck, dass "vieles parallel läuft" und ein "Datenschatz" vorhanden ist, der nicht ausreichend genutzt werde, meinte Ausschussvorsitzende Irmgard Griss (NEOS). Sie plädierte generell dafür, sich eine neue Form von Unterstützungssystem für die Schulen zu überlegen, das nicht nur die psychologische und gesundheitliche Betreuung der SchülerInnen, sondern auch Supervisionsangebote für die LehrerInnen umfasste.

Diesem Vorschlag konnte auch Philip Kucher (SPÖ) viel abgewinnen, der zudem anregte, den Status quo zu erheben und sich internationale Best-Practice-Beispiele anzusehen. Wenn man ein gut funktionierendes System auf die Beine stelle, könnte man sich viele gesellschaftliche Folgekosten ersparen, war er überzeugt.

Die Abgeordneten Angela Fichtinger (ÖVP) und Wolfgang Zinggl (PILZ) erkundigten sich danach, ob der für das heurige Jahr angekündigte Gesamtbericht über die schulärztlichen Leistungen schon vorliegt.

Bildungsminister: Umschichtungen beim Integrationstopf haben mit schulpsychologischen Verein nichts zu tun

Bundesminister Heinz Faßmann stellte eingangs fest, dass der Gesamtbericht mittlerweile vorliegt und einen wichtigen Schritt in Richtung eines systematischen Qualitätsmanagements darstelle.

Etwaigen Sorgen bezüglich Mittelkürzungen entgegnete er mit dem Hinweis, dass es den schulpsychologischen Verein ÖZPGS auch in Zukunft geben wird. Die budgetären Umschichtungen und teilweise Kürzungen beim Integrationstopf hätten damit nichts zu tun. Hinsichtlich der Angestellten gäbe es durch die Gründung einer Personalagentur die Möglichkeit, die Sachkosten in Personalkosten umzuwandeln. Das heißt, es geht nichts verloren und man braucht auch keine Planstellen dafür, betonte Faßmann.

Für durchaus überlegenswert hielt der Minister die von den Abgeordneten Wolfgang Knes (SPÖ) und Gerald Hauser (FPÖ) angesprochene bessere Nutzung von Synergiepotenzialen zwischen SchulärztInnen und ArbeitsmedizinerInnen. Derzeit hätten allerdings die wenigsten ÄrztInnen eine arbeitsmedizinische Zusatzausbildung. Sein Ressort werde jedenfalls Gespräche mit dem Gesundheitsministerium aufnehmen, um die noch ausständige Verordnung bald zu erlassen.

Darüber hinaus wurden die Beratungen über sechs weitere Rechnungshofberichte (EU-Finanzen 2015, Katastrophenhilfe, FH Joanneum, EU-Mittel unter dem Gesichtspunkt der Wirkungsorientierung und Österreich Institut GmbH) aufgenommen und ohne Wortmeldung - ebenso wie die vorhergehenden Berichte - einstimmig zur Kenntnis genommen. Aus Gründen der Fristwahrung standen außerdem noch acht Berichte auf der Agenda, die einstimmig vertagt wurden. (Schluss) sue

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