Rechnungshofausschuss befasst sich mit Disziplinarwesen im öffentlichen Dienst

Parlament hat Empfehlung einer zentralen Disziplinarbehörde bereits umgesetzt

Wien (PK) Nicht nur mit Sportthemen, sondern auch mit dem Disziplinarwesen im öffentlichen Dienst setzte sich der Rechnungshofausschuss des Nationalrats in seiner heutigen Sitzung auseinander. Die PrüferInnen des Rechnungshofs haben zwischen 2014 und 2018 den Umgang einzelner Ministerien mit Dienstverfehlungen ihrer MitarbeiterInnen unter die Lupe genommen und den Fokus dabei vor allem auf die Wirksamkeit des Disziplinarrechts gelegt. Eine der zentralen Empfehlungen des Rechnungshofs wurde bereits umgesetzt:
Noch vor Vorliegen des Endberichts hat das Parlament im vergangenen Jahr die Einrichtung einer zentralen Disziplinarbehörde beschlossen.

Der Rechnungshof weist in seinem Prüfbericht (III-73 d.B.) darauf hin, dass die einzelnen Disziplinarkommissionen und Senate im Prüfzeitraum sehr unterschiedlich ausgelastet waren. Während es etwa im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport kaum Disziplinarfälle gab, hatte die Disziplinarkommission im Innenministerium in 507 Fällen Entscheidungen zu treffen und sprach dabei 16 Entlassungen von BeamtInnen aus. Auch Geldbußen, Ermahnungen, vorläufige Suspendierungen und – im Falle von Vertragsbediensteten – Kündigungen können die Folge von Dienstverfehlungen sein. Die durchschnittliche Dauer der Disziplinarverfahren in den untersuchten Ressorts lag laut Rechnungshof zwischen 276,3 und 686,3 Tagen; von 295 Entscheidungen, die beim Bundesverwaltungsgericht landeten, wiesen laut Gericht 35 (12%) Mängel auf.

Um eine Professionalisierung, Qualitätssteigerung, einheitliche Rechtsprechung und gleichmäßige Auslastung zu gewährleisten, empfahl der Rechnungshof die Einrichtung einer für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes zuständigen zentralen Disziplinarbehörde, was mittlerweile auch geschehen ist. Corona-bedingt um drei Monate verzögert, wird sie ab Oktober ihre Tätigkeit aufnehmen, wie Vizekanzler Werner Kogler heute bestätigte. Zudem drängt der Rechnungshof darauf, formale Belehrungen und Ermahnungen durch Vorgesetzte einheitlich an die Dienstbehörde zu melden und den Sanktionenkatalog für Vertragsbedienstete zu erweitern.

Im Zuge der Debatte machte Christian Lausch (FPÖ) darauf aufmerksam, dass es derzeit für gleiche dienstrechtliche Verfehlungen immer wieder verschiedene Sanktionen gebe. Zudem gehe es in vielen Fällen nur um Bagatelldelikte, wo mit Belehrungen und Ermahnungen das Auslangen gefunden werden könne. Kritik übte Lausch daran, dass ein Bediensteter keine Möglichkeit hat, gegen Ermahnungen und Belehrungen Beschwerde einzulegen, es sei lediglich die Abgabe einer Stellungnahme möglich, die dem Personalakt beigelegt werde.

In diesem Zusammenhang zeigte sich Vizekanzler Kogler auch in Bezug auf die vom Rechnungshof empfohlene Meldepflicht für formale Belehrungen und Ermahnungen an die Dienstbehörde skeptisch. Grundsätzlich könne er dem etwas abgewinnen, meinte er, abgesehen von fehlenden Beschwerdemöglichkeiten bestehe aber zusätzlich die Gefahr, dass Vorgesetzte bei kleineren Verfehlungen künftig auf diese Instrumentarien gänzlich verzichten, wenn ihnen die Folgen unverhältnismäßig erscheinen. Auf Fragen von Philip Kucher (SPÖ) und Felix Eypeltauer (NEOS) hielt Kogler fest, dass die zentrale Disziplinarkommission auch für BeamtInnen in ausgegliederten Rechtsträgern zuständig sein wird und dass die Dauer von Disziplinarverfahren sowie etwaige Unterbrechungen künftig verpflichtend zu dokumentieren sind.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker erwartet sich von der zentralen Disziplinarkommission mehr Professionalität durch hauptberufliche MitarbeiterInnen sowie einheitliche Sanktionen. Obsolet ist das Disziplinarrecht ihrer Meinung nach nicht, auch wenn es immer weniger BeamtInnen gibt. Schließlich sei es im öffentlichen Interesse, dass korrekt gearbeitet werde.

Noch Handlungsbedarf sieht Kraker bei der Anpassung des Sanktionenkatalogs für Vertragsbedienstete an jenen für BeamtInnen. Neben der Ermahnung und der Kündigung fehle es hier an abgestuften Kriterien. Abseits der bereits beschlossenen zentralen Disziplinarbehörde hält sie es außerdem für wesentlich, dass Vorgesetzte ausreichendes Wissen über die weitere Vorgangsweise im Falle von Dienstverfehlungen ihrer MitarbeiterInnen haben und die Dienstbehörden entsprechende Handlungsanleitungen bereitstellen -hier habe es im Innenministerium und im Finanzministerium mehr Unterstützung als im Bildungsministerium gegeben, wie die Prüfung gezeigt habe.

Der Bericht des Rechnungshofs wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Formal aufgenommen wurden auch die Beratungen über zwei Rechnungshofberichte zu den Haushaltsrücklagen des Bundes (III-145 d.B.) bzw. zur Zentralmatura (III-149 d.B.) – dieser Schritt diente der Fristwahrung. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) gs

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