Rechnungshofausschuss debattiert Prüfberichte des Rechnungshofs zu Oper und Burgtheater

RH-Präsidentin Kraker lobt Umsetzungswillen der Häuser in Bezug auf Empfehlungen des Rechnungshofs

Wien (PK) Mit Prüfberichten des Rechnungshofs zu zwei großen Kulturinstitutionen des Bundes befasste sich der Rechnungshofausschuss in seiner heutigen Sitzung. Bei seiner Überprüfung der Staatsoper Wien erachtete das Prüforgan vor allem die Organisation des Kartenverkaufs in den Geschäftsjahren 2011/12 bis 2014/15 als problematisch und empfahl Verbesserungen, um höhere Erträge zu erzielen.

Das Burgtheater war Gegenstand einer Follow-up-Überprüfung, die Ende 2018 vorgenommen wurde. Darin wurde die Umsetzung der 2016 vom Rechnungshof an das Flaggschiff der Bundestheater ausgesprochenen Empfehlungen überprüft. Dabei ergab sich, dass die Empfehlungen zu einem großen Teil umgesetzt waren.

Die beiden Prüfberichte wurden vom Ausschuss jeweils einstimmig zur Kenntnis genommen.

Rechnungshof kritisiert Kartenverkauf an der Wiener Staatsoper als intransparent und unwirtschaftlich

Die Wiener Staatsoper GmbH hätte noch Potenzial, ihre Erlöse aus dem Kartenverkauf zu steigern. Das geht aus dem Prüfbericht des Rechnungshofes hervor (III-7 d.B.). Sowohl beim Vertrieb von Opernkarten als auch bei der Vergabe der Opernballkarten sahen die PrüferInnen unwirtschaftliche und teils intransparente Vorgangsweisen. Einsparungspotenzial ortete der Rechnungshof auch beim Bühnenorchester der Staatsoper. Rund 31 Prozent ihrer Erträge erzielte die Wiener Staatsoper GmbH mit dem Verkauf von Karten.

Der Rechnungshof beanstandete vor allem, dass der kaufmännische Geschäftsführer bei der Vergabe von Kartenkontingenten an Reisebüros, Kartenbüros und Vereine an keine Vorgaben gebunden war und die Vorgangsweise keinem festgelegten Genehmigungsweg unterlag. Das fehlende Vier-Augen-Prinzip barg hier laut dem Rechnungshof Risiken hinsichtlich Korruption. Auch waren Preisermäßigungen für Vereine teilweise nicht nachvollziehbar. Der Rechnungshof empfahl daher, Richtlinien für die Kartenvergabe zu erlassen und auch anderen Kartenbüros die Möglichkeit zu geben, zu Beginn des Geschäftsjahres Kartenkontingente zu erwerben. Beim Kartenverkauf für den Opernball empfahl der Rechnungshof, die Vergabe der kostenlosen beziehungsweise vergünstigten Karten zu verringern oder einzustellen.

Kritisch sieht der Rechnungshof auch hohe Kosten bei dem 2013 gestarteten Projekt zur Übertragung von Aufführungen im Internet per Livestream und daran, dass das 40 Mitglieder starke Bühnenorchester, das vor allem für szenische Einsätze direkt auf der Bühne vorgesehen ist, im Jahresschnitt nur 74% der Solldienste gemäß Kollektivvertrag erreichte. Der Rechnungshof empfahl daher, bei andauernder Unterbeschäftigung den Anstellungsgrad der MusikerInnen zu vermindern und auf eine tatsachengetreue Anrechnung der Dienste zu achten.

Weiters kritisierte der Rechnungshof, dass trotz eines von der Bundestheater-Holding GmbH im Februar 2014 ausgesprochenen Verbots es an der Staatsoper weiterhin zu Barauszahlungen an Dritte kam, obwohl entsprechende Genehmigungen des kaufmännischen Geschäftsführers teilweise nicht vorlagen. Außerdem sei die Handkassa nicht regelmäßig im Vier-Augen-Prinzip kontrolliert worden.

ÖVP-Abgeordnete Greiner bezog sich in ihrer Wortmeldung vor allem auf die Kritikpunkte des Rechnungshofs, die den Kartenverkauf und die Personalstrategie des Hauses betrafen. Der kritisierte Livestream habe sich in der Zeit der COVID-19-Maßnahmen als Glücksfall erwiesen, meine sie. Eva Blimlinger (Grüne) fragte, ob es bereits eine Neuaufstellung der Ballettschule gebe und wie der Anteil von vergünstigten Karten für den Opernball unterdessen geregelt sei. Sibylle Hamann (Grüne) erkundigte sich, ob daran gedacht sei, dass das Haus Zuschläge für bestimmte Kartenkategorien selbst lukrieren könne.

Die Frage der Vergabe von Regiekarten, vor allem für Aufsichtsratsmitglieder, sah Wolfgang Zander (FPÖ) sehr kritisch. Er sah hier eine klare Vorteilsnahme. Auch der Rechnungshofbericht weise darauf hin, dass diese Praktiken nicht weit von Korruption entfernt seien, meinte der Abgeordnete. Das gelte auch für die Abgabe von verbilligten Karten an Vereine. Die Kultursprecherin der Grünen Blimlinger widersprach dieser Sicht, aus ihrer Sicht bestehe hier keine Vorteilsnahme, sondern es bestehe eine Verpflichtung der Aufsichtsträte, das Haus zu kennen. SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda meinte, es sei nicht sinnvoll, die Abgabe verbilligter Kinder- und Jugendkarten völlig einzustellen. Hier gehe es auch darum, das Publikum der Zukunft zu gewinnen.

Ausschussobmann Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) brachte neben der Frage des Kartenverkaufs auch die vom Rechnungshof angemerkten fehlenden Mitarbeitergespräche und Arbeitsplatzbeschreibungen in die Debatte ein. Er wollte auch wissen, ob seitens des Hauses etwas gegen den Schwarzmarkthandel mit Opernkarten unternommen werde, der seit Jahren ein Ärgernis darstelle.

In einem einleitenden Statement hob Staatssekretärin Andrea Mayer hervor, dass es sich bei den drei großen Kulturinstitutionen, zu denen der Rechnungshof Prüfberichte vorgelegt hat – Staatsoper, Burgtheater und Österreichische Nationalbibliothek – um vorbildlich geführte Häuser handle. Der Erfolg komme auch im positiven Zuspruch, den sie bei ihrem Publikum finden, zum Ausdruck. Die Prüfungen des Rechnungshofs seien jedenfalls sehr positiv, denn sie würden diesen wichtigen Institutionen helfen, Verbesserungspotenziale zu erkennen und noch besser zu werden. Die Aufsichtsorgane, die Bundestheater-Holding und auch ihr Ressort seien stets bemüht, die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs zu begleiten, betonte die Kulturstaatssekretärin.

In der Frage der Organisation des Kartenverkaufs der Oper müsse gesehen werden, dass dieser wesentlich zur Eigendeckung der Kosten des Hauses beitrage, sagte Mayer. Die kommenden Saisonen würden hier zweifellos aufgrund der Pandemiesituation große Herausforderungen bereithalten. In den nächsten Monaten solle aber ein großes Projekt umgesetzt werden, um das Ticketing neu aufzustellen. Was die Regiekarten für Aufsichtsräte betreffe, so halte sie diese in ihrem derzeitigen Rahmen für vertretbar. Die Aufsichtsorgane seien schließlich angehalten, sich ein Bild vom Angebot des Hauses zu machen, argumentierte Mayer.

Was die Personalführung betreffe, so sollen Mitarbeitergespräche und Stellenbeschreibungen weiterentwickelt und das Personalcontrolling insgesamt verbessert werden. Das betreffe auch das angesprochene Bühnenorchester. In der Frage der Ballettschule habe sie bereits Gespräche mit dem designierten Staatsoperndirektor geführt. Einigkeit bestehe darüber, dass Kinder- und Jugendschutz sehr weit oben stehen müssen. Für die Ballettakademie werde daher mit ExpertInnen ein neues Konzept erarbeitet.

Der scheidende Staatsoperndirektor Dominique Meyer betonte, dass die Prüfung des Rechnungshofs auf wichtige Punkte hingewiesen habe und auch dem Haus ermöglicht habe, Problemfelder zu sehen. Was den Kartenverkauf betreffe, so habe man versucht, einiges neu zu regeln, nicht alles habe aber so umgesetzt werden können, wie der Rechnungshof es empfehle. Grundsätzlich sei es unter seiner Direktion gelungen, die Einnahmen aus dem Kartenverkauf um ein Drittel zu steigern. Die Zahl der Regiekarten habe man unterdessen stark reduziert, aber eine gewisse Anzahl sei notwendig und richtig. Auch er halte es für sinnvoll, wenn Mitglieder des Aufsichtsrats eine bestimmte Zahl von Vorstellungen besuchen.

Was den Karten-Schwarzmarkt betreffe, so habe er selbst, leider erfolglos, immer wieder Schritte dagegen unternommen. Kritisch sah Meyer die Anregung, dass die Oper selbst jene Zuschläge für bestimmte Kartenkategorien einheben solle, die bisher Kartenbüros eingehoben haben. Er sei grundsätzlich dagegen, dass es Zuschläge für „besonders begehrte Vorstellungen“ oder „Starzuschläge“ gebe. Das würde Auswirkungen auf das gesamte Gagensystem haben, gab er zu bedenken. Die Wiener Staatsoper, die sich in einem internationalen Wettbewerb um KünstlerInnen befinde, zahle im internationalen Vergleich nämlich vergleichsweise niedrige Gagen. Seit 1999 seien die Höchstgagen nicht angehoben worden.

Der kaufmännische Geschäftsführer der Staatsoper, Thomas Platzer, ergänzte, dass es unterdessen keine Zuteilung von Kartenkontingenten im Vorhinein gebe. Auf die nicht vorgesehene Weitergabe verbilligter Kinder- und Jugendkarten eines Vereins an Erwachsene habe man damit reagiert, dass dieser nun keine mehr erhalte. Die Kritik am System der Dienstkarten für den Opernball sei aus seiner Sicht nicht ganz berechtigt. Diese brauche man nämlich für alle Personen, die am Ball arbeiten, da diese in die Gesamtzahl der am Ball zugelassenen Personen einzubeziehen seien. Diese Zahl betrage 7.290 Personen, mehr dürften sich aufgrund der feuerpolizeilichen Vorgaben nicht zur selben Zeit im Haus aufhalten. Was den Karten-Schwarzmarkt der Verkäufer in so genannten „Mozartkostümen“ betreffe, habe auch er sich um Änderungen bemüht, allerdings ohne Erfolg. Hier setze er auch auf die Stadt Wien, die ein Konzept für die Standplätze von solchen Verkäufern zugesagt habe, damit ließe sich vielleicht eine Lösung finden.

Arbeitsplatzbeschreibungen würden dort umgesetzt, wo es sinnvoll sei, also vor allem für technisches Personal, für künstlerisches Personal seien die Anforderungen ohnehin klar festgelegt. Die Umsetzung eines Zeiterfassungssystems habe sich aufgrund der COVID-19-Maßnahmen verzögert, im August oder September solle aber ein Pilotversuch beginnen.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker zeigte sich zufrieden mit dem Umsetzungswillen der Staatsoper. Dem Rechnungshof gehe es vor allem um Kostenwahrheit und Transparenz der Abrechnungen. In der Frage der Regiekarten sei man noch nicht einig geworden, der Rechnungshof vertrete hier eine eher restriktive Auffassung, wonach es keine Vorteilsgewährung für Aufsichtsräte geben solle.

Follow-up-Überprüfung des Burgtheaters zeigt Verbesserung der Kontrolle von Abläufen

Der Rechnungshof beschäftigte sich in einem 2016 vorgelegten Bericht eingehend mit der Geschäftsgebarung des Burgtheaters in den Jahren 2008/09 bis 2013/14. Im November und Dezember 2018 erfolgte dann eine Follow-up-Überprüfung (III-50 d.B.). Die Burgtheater GmbH und die Bundestheater-Holding GmbH haben demnach den Großteil der Empfehlungen bereits umgesetzt, wie Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sagte.

Die Burgtheater GmbH habe Geschäftsabläufe, deren Risiken im Allgemeinen als hoch bewertet werden, entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofs neugestaltet. So sei vor allem eine deutliche Verringerung der Barauszahlungen erfolgt, die große Probleme verursacht hatten. Bei Banküberweisungen werde nunmehr strikt zwischen ausführenden und kontrollierenden Funktionen unterschieden. Bei der Anweisung von Auszahlungen an Beschäftigte oder Werkvertragsnehmerinnen und -nehmer gebe es eine lückenlose Einhaltung eines Vier-Augen-Prinzips. So genannte „Akonti“ würden nun nicht mehr ausgezahlt.

Nicht völlig zufriedenstellend blieben für den Rechnungshof aber noch Teile des Personalcontrollings. Der Personaleinsatz aller Personalbereiche sollte laut dem Rechnungshof im Rahmen eines strategischen Personalcontrollings durch die Burgtheater GmbH auf Basis vereinbarter Ziele gesteuert werden und diese hierzu auch unterjährig ermittelte Kennzahlen heranziehen, die über den Personalstand und Personalaufwand hinausgehen.

Angemerkt wurde auch das Fehlen von Mitarbeitergesprächen und Stellenbeschreibungen. Der Rechnungshof rät der Bundestheater-Holding GmbH zudem, in allen Geschäftsführerverträgen die Bundes-Vertragsschablonenverordnung durchgehend umzusetzen.

In der Diskussion des Berichts erkundigten sich die Abgeordneten Rosa Ecker (FPÖ), Eva Blimlinger (Grüne), Andreas Minnich (ÖVP), Sybille Hamann (Grüne) und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS), wie das Burgtheater und Staatssekretärin Mayer diese Empfehlungen beurteilen. Hamann sprach insbesondere die Frage der Abgeltung von Regiearbeiten des künstlerischen Leiters des Burgtheaters an.

Staatssekretärin Mayer betonte, sie achte darauf, dass die Vertragsschablonenordnung angewendet werde. Unterdessen gebe es nur mehr einen Altvertrag, in dem eine Abgeltung mit variablen Prämien vorgesehen sei. Aus ihrer Sicht sei es eine angemessene Lösung, wenn eine Regiearbeit des künstlerischen Leiters des Hauses, für die man bewusst einen aktiven Regisseur gesucht habe, in die Abgeltung inkludiert sei.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sagte, der Rechnungshof sei in der Frage der Geschäftsführerverträge noch nicht völlig einer Meinung mit der Bundestheater-Holding. Die nunmehrige Regelung für die Abgeltung von Regiearbeiten stelle jedoch eine deutliche Verbesserung gegenüber dem früheren Zustand dar, da nun eine nachvollziehbare Regelung bestehe.

In der Frage der Mitarbeitergespräche und der Stellenbeschreibungen betonte der kaufmännische Geschäftsführer des Burgtheaters, Robert Beutler, der als Auskunftsperson eingeladen war, er erachte diese Punkte als wichtig. Der Direktorenwechsel am Haus und die Corona-Krise hätten diese Projekte jetzt zwar verzögert, sie würden aber weiter vorangetrieben. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) sox


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