Rechnungshofausschuss diskutiert über Verbrauchsteuern | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 28.06.2018

Ausnahmen von Mineralölsteuer gehören geprüft

Wien (PK) - Der Rechnungshof prüfte die Erhebung der Verbrauchsteuern durch das Finanzministerium. Geht es nach dem Prüforgan, so sollten Risiken stärker berücksichtigt werden und eine Personalbedarfserhebung für den Vollzug der Verbrauchsteuern stattfinden. Außerdem kritisierte er die Aufgaben der Kundenteams des Zolls. Diese waren sowohl für zoll- als auch für verbrauchsteuerrechtliche Agenden zuständig, so der Prüfbericht.

Kritik übte SPÖ-Rechnungshofsprecherin Karin Greiner im heutigen Rechnungshofausschuss an der Abwesenheit des Finanzministers. Anwesend waren hingegen Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs, der bekräftigte, dass 39 Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt sind. Die restlichen zehn Punkte stehen in Abhängigkeit zu EU-Recht und sollen im Zuge dessen verwirklicht werden.

Die Verbrauchsteuern sollen jedenfalls weiterhin von den Zollämtern verwaltet werden, sagte Fuchs in Richtung NEOS. Der Zoll übernehme zahlreiche unterschiedliche Agenden, nicht nur die klassische Zolleinhebung. An einer Strukturreform der Zollämter habe bereits Finanzminister Hans Jörg Schelling gearbeitet, das Konzept könnte nun weiterentwickelt werden, so Fuchs.

Kosten-Nutzen von Steuerprüfungen

Das Verbrauchsteueraufkommen betrug im Jahr 2014 6,221 Mrd. €, also 8% der Einnahmen aus Abgaben. Verwaltet wird dies österreichweit von neun Zollämtern. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker setzte sich für Risikoabschätzungen durch das Finanzministerium und die Zollämter ein. Da das BMF keine Erhebung des tatsächlich erforderlichen Personalbedarfs durchgeführt hatte, war der Personalbedarf für die Einhebung der Verbrauchsteuern nicht bekannt, so das Prüfergebnis ( III-10 d.B.). Weitere Risikopotenziale sah das Prüforgan in Defiziten bei Kontrollmaßnahmen.

Eine Erhebung der Verhältniszahl zwischen Personalkosten und Steuereinnahmen gibt es derzeit nicht, ließ der Staatssekretär Abgeordneten Philip Kucher (SPÖ) wissen, dies sei zu aufwendig. Personalerhebungen seien im Gange. Die SteuerprüferInnen bringen mehr ein, als sie kosten, unterstrich Ausschussobfrau Irmgard Griss (NEOS) im Einklang mit Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Für Kucher ist eine Basiskontrolle erforderlich, die durch Schwerpunktsetzungen ergänzt wird.

Finanzministerium will Bagatellsteuern evaluieren

Die größten Steuereinnahmen brachte die Mineralölsteuer in Höhe von zwei Drittel der gesamten Verbrauchsteuereinzahlungen - das trotz geringem Kontrollaufwand von nur 18% der amtlichen Aufsichtszeiten. Demgegenüber verbrachten die Kundenteams über 50% der Zeit mit den Einnahmen aus der Alkoholsteuer, die aber nur 172 Mio. € einbrachte. Ein ähnliches Bild zeigt die Schaumweinsteuer, so Bruno Rossmann (PILZ), der den "Fleckerlteppich" an Steuern auf Alkohol im Zuge der Steuerreform 2020 bereinigen wollte, ohne die Alkoholbesteuerung aufzuheben. Die NEOS sprachen sich hingegen für die Einführung einer CO2-Steuer aus, um den Abgasausstoß zu verringern. Auch Staatssekretär Fuchs schloss eine solche Steuer nicht aus.

Die Einhebung der Schaumweinsteuer verursache mehr Kosten als sie einbringe, stellte Fuchs außer Frage, verwies aber auf die Lenkungseffekte. Kritik an eben diesen äußerte Hörl. Der Lenkungseffekt der Schaumweinsteuer gehe nach hinten - gegen österreichische Unternehmen - los, während italienischer Prosecco nicht betroffen sei. Generell will Fuchs die Bagatellsteuern einer Evaluierung unterziehen und Zusammenlegungen genau prüfen, was auch der Einschätzung des Rechnungshofs entspricht. Auch Kraker empfahl, Wirkungen und Effekte von Begünstigungen zu überprüfen und diese zu befristen.

Steuerbegünstigungen der Mineralölsteuer werden überprüft

Regionale Schwankungen bei den Einnahmen aus der Mineralölsteuer führte der Staatssekretär auf fünf Großunternehmen zurück, die 70% der Einnahmen bewirken. Die hohen Einnahmen der OMV würden beispielsweise in Wien verbucht, sagte er zu Franz Hörl (ÖVP). In diesem Sinne sei der Prüfaufwand gegenüber anderen Steuern geringer.

Bei der Mineralölsteuer stellte der Rechnungshof ein hohes Malversationsrisiko durch umfassende Steuerbegünstigungen fest. Es sei zu überprüfen, ob diese Steuerbegünstigungen von 1,2 Mrd. € zeitgemäß sind und die angestrebte Wirkung erreichen. Eben dafür interessierte sich auch NEOS-Abgeordnete Griss. Sie schlug überdies vor, bei künftigen Gesetzen, beispielsweise den Jahressteuergesetzen, eine sogenannte Sunset clause einzuführen. Auslaufklauseln seien nicht vorgesehen, hielt Staatssekretär Fuchs entgegen. Ausnahmen sollen aber auf ihre Wirkung überprüft werden.

Waffengleichheit zwischen PrüferInnen und Geprüften herstellen

Die Ausbildungskosten der SteuerprüferInnen seien hoch, dennoch gebe es Strukturmängel, kritisierte Gerald Hauser (FPÖ). In diesem Sinne warnte er, gemeinsam mit Bruno Rossmann (PILZ), vor dem bevorstehenden Wissensverlust durch zahlreiche anstehende Pensionierungen.

Maßnahmen gegen Wissensverluste würden gesetzt, informierte der Staatssekretär. Beispielsweise sei ein Wissensmanagement-Tool eingeführt und Wissensmentoring betrieben worden. Dennoch sei eine Kulturveränderung erforderlich, so Fuchs. Die Einstellung "Wissen ist Macht" herrsche immer noch vor, weshalb viele ihr Wissen erst kurz vor der Pensionierung weitergeben.

Waffengleichheit zwischen PrüferInnen und Geprüften werde angestrebt, sagte Fuchs zu Greiner. Dennoch komme es zu Ungleichgewichten, wenn Unternehmen Rechtsanwälte und Steuerberater engagieren und damit stärker aufgestellt sind als die Prüfteams. Den Prüfungen stehen prüfbegleitende Fachbereiche zur Verfügung, die beigezogen werden können.

Die Bundesfinanzakademie bekam 2017 mehr Budget als in den Jahren 2016 und 2018, brachte Karin Greiner hervor und wollte die Differenz von 2 Mio. € dafür nutzen, die PrüferInnen besser auszubilden. Diese Mittel stünden wegen budgetärer Restriktionen nicht mehr zur Verfügung, erklärte der Staatssekretär. In der Vergangenheit seien die Mittel jedoch nicht zur Gänze ausgeschöpft worden.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) gro

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