Rechnungshofausschuss kritisiert Finanzierung der Wiener U-Bahn

Bund-Länder-Vereinbarung von 1979 wurde nur mit einem privatrechtlichen Übereinkommen umgesetzt

Wien (PK) - Der Rechnungshof prüfte die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Ausbauphasen und aktuellen Änderungen des Wiener U-Bahn-Netzes zwischen den 2007 und 2014. Für den Ausbau der Wiener U-Bahnen U3 und U6 hatten der Bund und das Land Wien 1979 eine 15a-Vereinbarung zur Kostenteilung von jeweils der Hälfte abgeschlossen. Der Rechnungshofbericht (III-335 d.B.) zeigt auf, dass die Vereinbarung ab 1980 privatrechtlich fortgesetzt wurde, was eine Umgehung der Vorschriften der Finanzverfassung darstellt, da regelmäßige Finanzzuweisungen ohne gesetzliche Regelung vorgenommen werden und dabei die Zuständigkeit des Nationalrats unterlaufen werde, so die Kritik des Rechnungshofs. BMVIT-Sektionschef Herbert Kasser stand den Abgeordneten im Rechnungshofausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung. Der Bericht des Rechnungshofs wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Kraker: Weiteren U-Bahn-Ausbau auf gute rechtliche Beine stellen

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker kritisierte, dass die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien von 1979 bis zur aktuell vierten Ausbauphase fortgesetzt wurde und eine fünfte Ausbauphase sowie den Netzausbau durch U2 und U5 in einem "Side Letter" präjudiziert. Auch haben der Bund und das Land Wien keine Präzisierungen der Kostentragung von Neubau- und Sanierungsinvestitionen vorgenommen, so Kraker. Die Wiener Linien haben zudem Mittel aus dem öffentlichen Budget unter anderem zur baulichen Erhaltung der U6 und zu Informationszwecken verwendet. Im Zuge dessen kritisierte sie die mangelnde Kontrolle der Mittelverwendung durch den Bund. Kraker hob hervor, dass genaue Kriterien fehlen, welche Posten in ein U-Bahn-Projekt fallen. Der alte Vertrag zwischen Bund und dem Land Wien ist unzureichend, so die Rechnungshofpräsidentin, die weiteren Ausbauphasen müssten auf gute rechtliche Beine gestellt werden.

Bund-Länder-Vereinbarung und Mittelverwendung genauer definieren

Erwin Angerer (F) kritisierte, dass die einzige rechtliche Grundlage der Finanzierung auf einer Vereinbarung von 1979 basiert und erkundigte sich bei Verkehrsminister Leichtfried nach seinen Plänen für den weiteren Ausbau. Michael Bernhard (N) interessierte sich vor allem für die fünfte Ausbauphase des U-Bahnnetzes und erkundigte sich nach der Zielsetzung in Bezug auf die privatrechtliche Vereinbarung. Georg Willi (G) schloss sich der RH-Kritik zur Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien an und forderte Leichtfried auf, binnen zwei Monaten eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die Wichtigkeit einer klareren Grundlage erkannte auch Marianne Gusenbauer-Jäger (S). Zudem komme es hier zu einer Benachteiligung anderer Bundesländer, kritisierte Willi und hinterfragte in diesem Zusammenhang, weshalb gerade auch Straßenbahnprojekte in Landeshauptstädten nicht auch vom Bund kofinanziert werden. Das Privatbahngesetz bietet laut Ausschussvorsitzender Gabriela Moser (G) die Möglichkeit einer Finanzierung der Straßenbahnen.

Andreas Ottenschläger (V) ortete das Problem der Mittelverwendung in nicht eindeutigen Regelungen zwischen Bund sowie dem Land Wien und schlug daher vor, präzisere Regelungen zu erstellen und eine genauere Planung einzelner Projekte, mit Vorbild des Finanzausgleichs, durchzuführen. Ob die hohen Kosten für Veranstaltungen überhaupt angemessen seien und die Mittel für Feierlichkeiten ausgegeben werden sollen, hinterfragte Martina Schenk (G), die auch grundsätzlich kritisierte, dass der Bund Kosten übernehme, die über den eigentlichen U-Bahn-Bau hinausgehen. Michael Bernhard (N) erfragte beim Minister, ob man die Lenkungsgremien nicht effizienter gestalten könne.

Leichtfried: Parlamentarische Zustimmung zur Finanzierung der 5. Ausbauphase

Verkehrsminister Jörg Leichtfried strich die Wichtigkeit hervor, dass der Bund bei einem für Österreich außerordentlichen Verkehrssystem, wie der Wiener U-Bahn, mitfinanziert. Entgegen der Kritik des Rechnungshofs betonte er, dass die rechtliche Grundlage für die Finanzierung durch die Bund-Länder-Vereinbarung gedeckt ist, unterstrich aber auch, dass das Parlament bei der Finanzierung der U2- und U5-Erweiterung zustimmen muss. Dafür stellte er eine 15a-Vereinbarung oder ein Gesetz für die fünfte Ausbauphase in Aussicht, dies sei auch mit dem Finanzministerium und der Stadt Wien abgestimmt. Zur Frage nach der Kontrolle des Lenkungsgremiums betonte er, dass es sich bewährt hat, dass es einen Betreiber gibt, der Verantwortung trägt. Generell ist aber zu hinterfragen, wieviel Kontrolle durch das BMVIT über das Gremium ausgeübt werden soll. In Bezug auf die Mittelverwendung betonte er, dass das derzeitige System sehr transparent ist. Der Unterstützung des Straßenbahnbaus in den Bundeshauptstädten ist durch das Finanzverfassungsgesetz Grenzen gesetzt, da Straßenbahnen darin nicht berücksichtigt sind, allerdings würden solche Projekte auch über den Finanzausgleich finanziert.

Rechnungshofempfehlungen befinden sich Großteils in Ausarbeitung

BMVIT-Sektionschef Herbert Kasser hob hervor, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs bereits Großteils abgearbeitet werden. Dies betreffe unter anderem die Lenkungsgremien und eine bessere Transparenz, betonte Kasser, stellte aber die grundsätzliche Frage, was genau zu einem U-Bahn-Projekt gehöre. Informationsveranstaltungen sind dabei durchaus als Teil von Projekten zu betrachten. In Bezug auf die Kontrolltätigkeiten sollen Doppelgleisigkeiten vermieden werden und daher ist eine interne Kontrolle zu bevorzugen, betonte Kasser. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) see

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