Rechnungshofausschuss widmet sich Schulversuchen und Schulstandortkonzepten

Debatte über Ethik-Unterricht in allen Schulstufen sowie über Kleinstschulen im ländlichen Raum

Wien (PK) Zwei Follow-up-Überprüfungen, in denen die Umsetzung der Empfehlungen vorangegangener Rechnungshofprüfungen evaluiert wurde, standen zur Diskussion im heutigen Rechnungshofausschuss . Sowohl der Bericht betreffend Schulversuche, als auch der Bericht über Schulstandortkonzepte in oberösterreichischen und steirischen Allgemeinbildenden Pflichtschulen wurden von den Ausschussmitgliedern einhellig zur Kenntnis genommen.

Großteil der Schulversuche ins Regelsystem übernommen

Die Anzahl der Schulversuche an österreichischen Schulen hat sich durch das Schulrechtsänderungsgesetz 2016 und das Bildungsreformgesetz 2017 drastisch reduziert. Im vom Rechnungshof überprüften Schuljahr 2017/2018 gab es laut Bericht (III-191 d.B. ) in Österreich 1.420 Schulversuche, im Schuljahr 2012/13 waren es noch 5.351 an der Zahl. Das bedeutet einen Rückgang um rund 74%. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unterzog die bestehenden Schulversuche einer vertieften Prüfung hinsichtlich ihres Beitrags für die qualitative Weiterentwicklung des österreichischen Schulsystems und setzte somit eine wesentliche Empfehlung des Rechnungshofs um. Die Anzahl der Schulversuche wäre laut Rechnungshof allerdings noch weiter, auf das gesetzlich vorgesehene Ausmaß, zu reduzieren sowie Grundlagen zur Überprüfung der Einhaltung der Höchstgrenzen zu schaffen. Außerdem wären für die erstmalige Genehmigung von Schulversuchen einheitliche Vorgaben wünschenswert, um der Vollzugspraxis eine taugliche Evaluierungsgrundlage zu ermöglichen. Insgesamt wurden von 14 überprüften Empfehlungen fünf vollständig, drei teilweise und sechs nicht umgesetzt.

Über die laufende Evaluierung des Bildungsministeriums informierte sich SPÖ-Mandatar Andreas Kollross. Die Eckpunkte würden sich an den Ergebnissen der Schulversuche, an der Zufriedenheit der SchülerInnen, Lehrenden aber auch Externen orientieren, sowie Ressourcenfragen miteinbeziehen, sagte Bildungsminister Heinz Faßmann. Bis Ende des Jahres sollte die Evaluierung abgeschlossen sein. Doris Margreiter (SPÖ) fragte, ob auch polytechnische Schulen in dieser Hinsicht evaluiert werden, was der Minister bejahte. Andreas Hanger (ÖVP) bedankte sich beim Rechnungshof für die differenzierte Betrachtung der großen Anzahl an Schulversuchen, die ins Regelschulsystem überführt wurden. Weniger Schulversuche würden aber auch weniger Schulautonomie bedeuten, gab Irmgard Griss (NEOS) diesbezüglich zu bedenken. FPÖ-Abgeordneter Peter Gerstner meinte, dass bei Schulversuchen vieles noch nicht funktioniere und erkundigte sich über Bestrebungen, deren Anzahl noch weiter zu verringern. Faßmann betonte, dass es ihm weniger um eine allgemeine Reduktion der Schulversuche gehe, sondern eher um die Frage der jeweiligen Sinnhaftigkeit. Mittlerweile sei eine Bündelung der Administration der Schulversuche im Bildungsministerium erfolgt, beantwortete er eine weitere Frage von Gerstner. Die Antragstellung von Schulversuchen werde bald auch online möglich sein, sagte der Bildungsminister zu Alma Zadić (JETZT).

Eine weitere Empfehlung des Rechnungshofs betraf die Überführung des Ethikunterrichts ins Regelschulwesen bzw. eine diesbezügliche Entscheidung seitens des verantwortlichen Ressorts. Die Frage nach der Einführung eines solchen Schulfachs in den unterschiedlichen Schulstufen thematisierten sowohl Erwin Preiner (SPÖ), Andreas Hanger (ÖVP) und Irmgard Griss (NEOS). Die 211 Schulversuche in diesem Bereich hätten erhebliche Erfahrungswerte und Denkanstöße geliefert und die schnelle Implementierung in den Oberstufen ermöglicht, sagte Bildungsminister Faßmann. Für Lehramtsstudierende sei dafür bereits ab kommendem Semester eine Zusatzausbildung im Ausmaß von 60 ECTS-Punkten vorgesehen. Bei den 6 bis 10 Jährigen sowie den 10 bis 14 Jährigen hätte man jedoch keine Erfolgswerte. Außerdem würde Ethik auch im bekenntnisorientierten Religionsunterricht eine Rolle spielen, so Faßmann.

Im Zuge der Ausschussdebatte wurde auch das Thema der Beurteilung der SchülerInnen aufgegriffen. Irmgard Griss (NEOS) wollte wissen, ob alternative Benotungssysteme zu den Ziffernoten mittels Schulversuchen überprüft werden, Alma Zadić (JETZT) fragte nach, ob die Wiedereinführung der Schulnoten aufgrund der Erprobung im Rahmen von Schulversuchen stattgefunden habe. Der Bildungsminister verneinte, betonte aber, dass es sich bei der Maßnahme nicht um eine Wiedereinführung der Schulnoten, sondern um eine Ausdehnung auf mehr Schulstufen gehandelt habe. Die Schulnoten sehe er als eine Möglichkeit, die Rückmeldung zusätzlich zur verbalen Beurteilung zu verbreitern. Dass die Leistungsrückmeldung nun über zwei Kanäle erfolgen könne, verstehe er als Gewinn und nicht als Verlust. Außerdem habe er über die rein verbale Beurteilung vernehmbare Unzufriedenheit der Lehrenden und Eltern feststellen müssen. SPÖ-Abgeordnete Doris Margreiter schilderte hingegen positive Erfahrungen mit dieser Beurteilungsform. Ihr SPÖ-Fraktionskollege Philip Kucher meinte, dass es abgesehen von den Praxisproblemen bei dieser Thematik eher um das Signal gehe, das die Politik damit aussendet.

Kraker: Länder um Optimierung der Schuldstandortkonzepte bemüht

Die Schulsprengel-Regelung bewirkte laut Rechnungshof ein Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit, einen Schulplatz in zumutbarer Entfernung bereitzustellen, und dem Wunsch nach freier Schulwahl. Im Rahmen der Gebarungsüberprüfung zu den Schulstandortkonzepte und den diesbezüglichen Festlegungen im Bereich der Allgemeinbildenden Pflichtschulen in Oberösterreich und Steiermark im Prüfzeitraum 2013 bis 2015 wurden vom Rechnungshof entsprechende Empfehlungen sowohl ans Bildungsministerium als auch an beide überprüfte Bundesländer abgegeben. Laut Follow-up-Bericht (III-41 d.B. ) setzten sie diese teilweise um. Durch eine Novelle des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz habe das Bundesministerium für Bildung den Ländern grundsätzlich eine flexible Gestaltung sprengelfremder Schulbesuche ermöglicht, heißt es im Bericht. Positiv hervorgehoben wird auch, dass sowohl das Land Oberösterreich als auch das Land Steiermark den eingeschlagenen Weg der Standortoptimierung im Bereich der Allgemeinbildenden Pflichtschulen, insbesondere bei den Volksschulen, konsequent fortsetzen.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hob im heutigen Ausschuss positiv hervor, dass sich beide Bundesländer Gedanken machen, um die Schulstandorte zu optimieren. Die Empfehlungen, die Konzepte zur Standartoptimierung umfassender zu gestalten, operationalisierte Ziele zu berücksichtigen und einen Zeitplan zu erstellen, wurden von den Ländern jedoch nicht umgesetzt. Daher empfahl sie erneut, in die Optimierungskonzepte pädagogische Gesichtspunkte miteinzubeziehen und auch Kriterien in Hinblick auf SchülerInnenzahlprognosen, ganztägige Schulformen und Gebäudenutzung miteinfließen zu lassen.

Bund und Länder werden ferner aufgefordert, die unterschiedlichen Voraussetzungen für eine Schulerrichtung zu evaluieren. Das Bildungsministerium sollte die Vor- und Nachteile von Schulsprengeln umfassend beleuchten, die beiden Bundesländer sollten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auflassung einer Allgemeinbildenden Pflichtschule präziser fassen, schlägt der Rechnungshof vor. Die als Auskunftspersonen geladenen Personen, die Bildungsdirektorin der Steiermark, Elisabeth Meixner und der oberösterreichische Bildungsdirektor Alfred Klampfer betonten beide die großen Bemühungen um die Lösung der bestehenden Probleme.

Eine Empfehlung des Rechnungshofs betreffend die Verringerung von Volksschulen mit weniger als 25 SchülerInnen wurde zwar sowohl von Oberösterreich als auch der Steiermark umgesetzt, trotzdem werden beide Länder im Follow-up-Bericht aufgefordert, die Verpflichtung zur Schulschließung bei Unterschreiten einer festgelegten SchülerInnenzahl zu normieren. Dass man die Schließung von Kleinstschulen nicht unbedingt als Erfolg werten sollte, merkte Andreas Kollross (SPÖ) an. Überhaupt würde die Schulsprengel-Debatte die Betroffenen unter Druck setzen und die Frage der Finanzierung hinterherziehen, meinte er. JETZT-Abgeordnete Alma Zadić problematisierte die unterschiedliche MindestschülerInnenanzahl in den Bundesländern und fragte, ob die Schließungen der Volksschulen im ländlichen Raum zur Landflucht beitragen würden. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Infrastruktur im ländlichen Bereich und Landflucht sei durchaus zu erkennen, sagte Bundesminister Heinz Faßmann. Er betonte, dass es seinerseits keine Ambitionen gebe, Kleinstschulen zu schließen. Immerhin würden sie eine regionalpolitische Förderung darstellen. Gut sei an der Schulsprengelverpflichtung, dass sie Planungssicherheit schaffe, so Faßmann. Das bestätigten auch die Bildungsdirektoren aus den Bundesländern Steiermark und Oberösterreich. Bei der Standortplanung seien grundsätzlich demographische Komponenten, die Erreichbarkeit sowie die Abstimmung mit dem regionalen Arbeitsmarkt zu bedenken, sagte der Minister. Andreas Hanger (ÖVP) meinte, dass die Urbanisierung nicht nur ländliche Regionen, sondern auch Städte vor große Herausforderungen stelle. FPÖ-Mandatar Gerald Hauser betonte, dass für seine Fraktion die Möglichkeit der Wahlfreiheit für die Schulwahl besonders bedeutsam ist.

Ob Schülerstromanalysen durchgeführt werden, wollte Karin Greiner (SPÖ) wissen. Die steirische Bildungsdirektorin informierte diesbezüglich über ein laufendes Pilotprojekt zum Schülerschwund anhand dessen ein Entwicklungskonzept erstellt wird. Es befinde sich auch eine Art „Schullandkarte“ in Ausarbeitung.

Zum Thema Ganztagsschulen bzw. Nachmittagsbetreuung meldeten sich unter anderem die SPÖ-Abgeordneten Doris Margreiter und Andreas Kollross sowie die FPÖ-Mandatare Hannes Amesbauer und Gerald Hauser zu Wort. In Hinblick auf die Notwendigkeit, mehr Frauen in Vollzeitarbeitsverhältnisse zu bringen, betonte Hauser die Bedeutsamkeit von Ganztagsschulen. Eine Novellierung für die Vereinbarkeitsproblematik sei in dieser Hinsicht wesentlich, sagte auch der Bildungsminister. Irmgard Griss (NEOS) unterstrich, dass dabei ihres Erachtens auch der pädagogische Aspekt gefördert werden sollte. Daraufhin bekräftigte Faßmann, dass es in Ganztagsschulen nicht nur um „Aufbewahrung“ sondern auch um Förderung gehen sollte.

Allgemeine Übereinkunft herrschte im Ausschuss darüber, dass die Cluster in Hinblick auf die gemeinsame Nutzung von Schulraum einen Mehrwert darstellen. Das kommentierten sowohl die SPÖ-Abgeordneten Erwin Preiner und Andreas Kollross (SPÖ), Angela Fichtinger (ÖVP) und Irmgard Griss (NEOS). Auch die Bildungsdirektoren und der Bundesminister befürworteten die Cluster-Regelung.

Weitere Rechnungshofberichte zur Kenntnis genommen bzw. vertagt

Zwei Follow-up-Überprüfungen des Rechnungshofs zur Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (III-43 d.B. ) und zur Finanzsituation der Technischen Universität Wien (III-139 d.B. ) sowie ein Bericht betreffend Beteiligungen der Medizinischen Universität Wien und der Universität Linz an Unternehmen (III-199 d.B. ) wurden ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen. Drei Rechnungshofberichte betreffend Planung von baulicher Sicherheitsinfrastruktur im öffentlichen Raum in Wien (III-248 d.B. ) zur Reform des Wehrdienstes (III-249 d.B. ) sowie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (III-250 d.B. ) wurden vom Rechnungshofausschuss zur Fristwahrung behandelt, aber allesamt vertagt. (Schluss Rechnungshofausschuss) fan


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