Reform des Bundesheeres – Offener Brief an Bundespräsident Alexander van der Bellen

Hochgegehrter Herr Bundespräsident!

Wien (OTS) Offener Brief an Bundespräsident Alexander van der Bellen

Die Bundesheergewerkschaft der Freien Gewerkschaft Österreichs (FGÖ/BHG) erlaubt sich, Ihnen als Oberbefehlshaber des Österreichischen Bundesheeres eine Beurteilung im Hinblick auf die laufende Reform des Verteidigungsministeriums vorzulegen. Dies erscheint uns vor allem deswegen als dringlich, weil Sie im Einsatz als Oberbefehlshaber das Bundesheer zu führen haben und über die letzte Entscheidungsgewalt verfügen. Zu diesem Zweck ist Ihnen ein Arbeitsmuskel beigegeben, nämlich der bisher im Ministerium angesiedelte Generalstab. Die unmittelbare Führung der Truppen wurde bislang durch die Kommanden der höheren Führung, wie beispielsweise dem Streitkräfteführungskommando wahrgenommen. So verhält es sich auch in allen anderen Staaten der Welt.

Nunmehr vollzieht sich aber in Österreich gerade etwas im internationalen Vergleich Einmaliges: Der Generalstab und die Kommanden der höheren Führung sollen zu einem Organ zusammengelegt werden. Dies bedeutet, dass der Generalstabschef mit seiner Direktion gleichzeitig einerseits die Truppen operativ führen soll und andererseits die militärstrategischen Beratungsaufgaben für die Politik, die langfristigen militärischen Planungsaufgaben und die Rüstungsbeschaffung wahrnehmen soll. Alles gleichzeitig wird aber nicht gehen, da man, wie ein altes Sprichwort sagt, nicht gleichzeitig auf zwei Kirtagen tanzen kann. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies aber, dass Ihr unmittelbarer Stabschef als Oberbefehlshaber – nämlich der Generalstabschef plötzlich gleichzeitig Kommandant der Truppen geworden ist und Ihnen daher als Stab nicht mehr zur Verfügung stehen wird können, da er sich um die Truppenführung zu kümmern hat.

Sie werden sich dann mit der Expertise von zwei zivilen Sektionschefs begnügen müssen, aus denen das Ministerium dann noch besteht. Dabei wurde das so eingerichtet, dass eine Sektion neben der Presse und Öffentlichkeitsarbeit die verteidigungspolitische Beratung übernimmt – aber wohlgemerkt nicht die militärische, weil dafür die Expertise nicht hinreicht. Die zweite Sektion hat alle Macht, die für den Friedensbetrieb wichtig erscheint, nämlich Budget und Personal, in sich vereint. Vereinfacht gesagt ist das Militär im Verteidigungsministerium weitgehend entmachtet und zwei zivile Verwaltungsbeamte haben die Entscheidungsgewalt über alle Vorgänge im Friedensbetrieb. Es soll daher alles Verwaltungshandeln aus rein machttechnischen Gründen, um jede Personalentscheidung auf höchster Ebene entscheiden zu können, auf eine einzige Dienstbehörde konzentriert werden. Ein verwaltungstechnischer Vorteil ist jedoch daraus nicht erkennbar, vielmehr wird die Personalverwaltung verkompliziert.

Auch ein militärischer Vorteil ist aus der Bildung einer Generaldirektion Landesverteidigung, wie der „Generalstab“ in Hinkunft heißt, der gleichzeitig eine Art Armeekommando sein soll, nicht erkennbar. Die Aufteilung in verschiedene Sub-Direktionen erhöht die Führungsspanne in einem hierarchischen System und bedingt in diesen wiederum jeweils einen eigenen Stab, um der Führungsaufgabe entsprechend nachkommen zu können. Somit gibt es auch keine Verwaltungsvereinfachung und keine direkten kurzen Wege. Der Generalstabschef selbst jedoch verfügt, mit Ausnahme eines kleinen Verwaltungselementes, ebenso über keine Führungsstruktur mehr. Die Vermischung der militärstrategischen und der operativen Führungsebenen macht das Bundesheer für einen Gesamteinsatz de facto unführbar. Für punktuelle, kleine Einsatzaufgaben reicht es jedoch hin, weil dafür kurzfristig ein jeweiliger Leitungsstab gebildet werden kann. Daraus könnte jedoch der falsche Eindruck entstehen, dass ohnehin alles funktioniert. Bei einem Großeinsatz des Bundesheeres wird es daher vermutlich ein böses Erwachen geben.

Zusammengefasst lässt es sich so formulieren: Insgesamt wurde die Führung des BMLV und des Bundesheeres nicht vereinfacht, sondern erschwert und verkompliziert. Das Militär, als der eigentliche Experte für die militärische Aufgabenerfüllung, wurde weitgehend in die Schranken gewiesen und durch die Hinausdrängung aus dem Ministerium zum Bittsteller an zivile Verwaltungsbeamte gemacht und damit gedemütigt. Es wurden bzw. werden daher unnötige Gräben aufgerissen, die die zukünftige Arbeit nicht verbessern geschweige denn erleichtern. Die Vermischung von militärstrategischer und operativer Führungsebene ist grundsätzlich als unfachmännisch zu betrachten und ergibt keinen militärischen Vorteil. Die Machtkonzentration der zivilen Militärverwaltung auf einen Sektionschef ist zudem nicht unproblematisch, wie wir dies kürzlich aus dem Justizministerium vernehmen mussten.

Mit diesem Brief, hochgeehrter Herr Bundespräsident, möchte die Bundesheergewerkschaft einen Appell an Sie richten, sich über diese, aus unserer Sicht unglückliche Reform, näher informieren zu lassen und nötigenfalls regulierend einzugreifen, um das Bundesheer weiterhin als funktionierendes Instrument für die gesamte Landesverteidigung zu erhalten – und dazu zählt selbstverständlich auch ein effizientes Führungssystem auf oberster Ebene.

Im Sinne der militärischen Landesverteidigung und der Sicherheit Österreichs und seiner Bürger steht ihnen die Bundesheergewerkschaft mit ihrer Expertise jederzeit auch weiterhin zu Verfügung.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesheergewerkschaft
Manfred HAIDINGER, Präsident
+43 660 622 0000
office@bundesheergewerkschaft.at

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