Reform des Privatkonkurses geht durch den Justizausschuss

Weitere Beschlüsse: Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten von Großunternehmen, Kinder-Rückführungsgesetz

Wien (PK) - Wer wirtschaftlich scheitert, soll eine rasche Chance auf einen Neustart erhalten. Von diesem Grundsatz ist die Reform des Privatkonkurses getragen, die heute vom Justizausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen beschlossen wurde. Konkret soll nun eine Entschuldung schon nach fünf und nicht wie bisher erst nach sieben Jahren möglich sein. Kritik an der Reform kam von den NEOS, während FPÖ und Team Stronach im Ausschuss gegen die Vorlage stimmten, sich für das Plenum aber eine mögliche Zustimmung vorbehielten.

Auf den Weg in den Nationalrat brachten die Abgeordneten auch einen Antrag der Regierungsparteien, der eine verpflichtende Frauenquote von 30% in Aufsichtsräten von Großunternehmen vorsieht. Die Initiative wurde auch von den Grünen unterstützt. FPÖ, NEOS und Team Stronach hingegen lehnten jegliche Quotenregelung strikt ab und sahen darin einen Eingriff in die Privatautonomie der Unternehmen. Ein Kinder-Rückführungs-Gesetz wiederum, über das im Ausschuss Einstimmigkeit herrschte, soll die Rückführung nach internationalen Kindesentführungen beschleunigen.

Novelle der Privatinsolvenz soll Entschuldung erleichtern

Das vom Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossene Insolvenzrechtsänderungsgesetz (1588 d.B.) bezweckt eine Erleichterung der Entschuldung von Privatpersonen und ehemaligen Unternehmern und will damit verhindern, dass Schuldner ins wirtschaftliche und gesellschaftliche Abseits gedrängt werden. Die Novelle geht dabei von der Überlegung aus, dass in der Praxis für einkommensschwache Schuldner eine Entschuldung im Rahmen des Abschöpfungsverfahrens oft aussichtslos ist, da es ihnen nicht gelingt, innerhalb von sieben Jahren mindestens 10% der Schulden zu begleichen und so eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Deshalb soll nun das Abschöpfungsverfahren auf fünf Jahre verkürzt werden, wodurch der Schuldner die Möglichkeit erhält, wieder rasch in eine produktive Berufssituation zurückzukehren. Flankiert wird diese Bestimmung durch den Entfall der Mindestquote von 10%.

Fünf-Jahres-Regelung als Kompromiss

Die Reform stelle eine Balance zwischen den Interessen der Gläubiger und der Notwendigkeit her, redlichen Schuldnern eine zweite Chance zu geben, betonte Michaela Steinacker (V). Die ÖVP-Justizsprecherin begrüßte die im Rahmen eines Abänderungsantrages verlängerte Frist für das Abschöpfungsverfahren auf nunmehr fünf Jahre und konnte sich auch mit der Abschaffung der Mindestquote abfinden. Wichtig ist Steinacker aber die ausdrückliche Verpflichtung des Schuldners zu Arbeitssuche bei Arbeitsfähigkeit. Für SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim ist die Vorlage ein Kompromiss, der es ermöglicht, mit einer Null-Quote den Sprung aus der lebenslangen Insolvenz zu schaffen. Seine Fraktionskollegin Angela Lueger erwartet sich davon nun vor allem auch Verbesserungen für Frauen, die durch Übernahme von Bürgschaften oft in den finanziellen Ruin getrieben werden. Grundsätzliche Zustimmung signalisierte auch Albert Steinhauser (G), wobei er anmerkte, Österreich reihe sich mit dieser Novelle in die europäische Normalität ein.

Hermann Brückl (F) meinte, seine Fraktion stimme heute im Ausschuss nicht zu, könne sich aber eine Zustimmung im Plenum vorstellen. Positiv sah er vor allem die Fünf-Jahres-Regelung, während er sich kritisch zur Kostenfrage äußerte. Schuldner sollten bei der Restschuldbefreiung zumindest die Verfahrenskosten bezahlen. Christoph Hagen (T) attestierte der Novelle guten Willen, gab aber zu bedenken, man mache es hier den Schuldnern möglicherweise zu leicht. Derzeit könne er jedenfalls nicht mit gutem Gewissen zustimmen. Grundsätzliche Ablehnung kam von Nikolaus Scherak (N), der unter anderem eine Differenzierung zwischen Privatpersonen und Unternehmern vermisste.

30% Frauen in Aufsichtsräten ab 2018 Pflicht

Das so genannte Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat geht auf einen gemeinsamen Antrag (2226/A) der Regierungsparteien zurück und gilt für börsennotierte Unternehmen sowie Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Wir erreichen heute ein Stück mehr Gleichstellung, freute sich Gisela Wurm (S), der auch Eva-Maria Himmelbauer (V) beipflichtete. "Ohne Quote geht es nicht", bestätigte Maria Fekter (V) unter Hinweis auf 27 Jahre Erfahrung im Hohen Haus. Positiv bewertete auch Albert Steinhauser (G) die Initiative, der nun mit einer stärkeren Förderung von Frauenkarrieren rechnet.

Gegen eine Quotenregelung sprachen sich hingegen Nikolaus Scherak (N) und Harald Stefan (F) aus. Unternehmen sollten im Rahmen ihrer Privatautonomie entscheiden können, welches Geschlecht ihre Aufsichtsräte haben, meinten die beiden Oppositionsmandatare übereinstimmend. Es brauche keine Zwangsquoten, argumentierte auch Christoph Hagen (T), dem der Antrag "etwas zu weit" geht.

Schnellere Rückführung bei internationalen Kindesentführungen

Die Problematik internationaler Kindesentführung ist Anknüpfungspunkt eines auf Grundlage eines Initiativantrags (2243/A) der Regierungsparteien einstimmig verabschiedeten Kinder-Rückführungsgesetzes, das vor allem verfahrensbeschleunigende Maßnahmen bringt und dabei von dem Bestreben getragen ist, rasche Entscheidungen im Interesse des Kindeswohls zu ermöglichen. Durch weitere Bestimmungen soll während eines anhängigen Rückführungsverfahrens insbesondere darauf geachtet werden, eine Entfremdung zwischen dem entführten Kind und dem zurückgelassenen Elternteil zu verhindern.

Keine Mehrheit für Anträge der FPÖ

Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit ihrer Forderung (1031/A(E)) nach einem Gesetz zum Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde bereits zum wiederholten Mal vertagt. Ebenfalls in die Warteschleife verwies die Ausschussmehrheit einen Vorstoß der FPÖ (1397/A(E)) betreffend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot von verurteilten SexualstraftäterInnen in Erziehungsberufen.

Vertagt wurden weiters auch Anträge der FPÖ auf Einbeziehung von Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung (1953/A(E)) bzw. Evaluierung aller gesetzlichen Maßnahmen, die geeignet sind, Bürger-und Freiheitsrechte zu beschränken (555/A(E)). (Schluss) hof

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