Regierung nimmt Immobilienmakler von neuen Anti-Geldwäsche-Regeln aus

Sogenannte „Risikoanalysen“ sollen für Makler nicht gelten – scharfer Protest der Rechtsanwaltskammer gegen Verordnung aus dem Wirtschaftsministerium

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, wird im Haus von ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gerade an einer umstrittenen Verordnung gearbeitet. Die Berufsgruppe der Immobilienmakler soll von neuen Pflichten bei der Geldwäschebekämpfung ausgenommen werden.

Die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie sieht vor, dass sich einige Berufe – etwa Unternehmensberater, Versicherungsvermittler und Autohändler – künftig mit so genannten Risikoanalysen besser gegen Geldwäsche wappnen müssen. Sie müssen etwa Mitarbeiterschulungen durchführen und Leitfäden erarbeiten. Laut Schramböcks „Risikobewertungsausnahmeverordnung“ soll dies jedoch nicht für Makler gelten – obwohl diese in der EU-Richtlinie explizit genannt sind.

Kritik kommt von der Rechtsanwaltskammer. In einer Stellungnahme vom 8. Juni heißt es, die Ausnahme sei „sachlich nicht zu rechtfertigen“. Maklern komme „eine zentrale Rolle bei der Verhinderung von Geldwäsche zu“. Die Kammer warnt auch vor einem Konflikt mit der EU, da Makler laut EU-Richtlinie „ausdrücklich zu den Verpflichteten zählen“ würden.

Das Wirtschaftsministerium verweist gegenüber „profil“ unter anderem darauf, unter Immobilienmaklern sei „das Bewusstsein durchaus entwickelt, dass der Immobiliensektor einem Geldwäsche-Risiko ausgesetzt ist“ – daher seien die Risikoanalysen nicht notwendig. Allerdings liegen Immobilienmakler laut Statistik des Bundeskriminalamts an letzter Stelle unter jenen Berufsgruppen, die Geldwäscheverdachtsfälle an die Behörde melden.

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