Regierungsprogramm: Grundsätzlich positiv, entscheidend ist die Ausgestaltung

Katholischer Familienverband begrüßt viele im Koalitionsübereinkommen vorgesehene Maßnahmen, vermisst aber eine gesetzliche Wertanpassung der Familienbeihilfe.

Wien (OTS) - Regierungsprogramm: Grundsätzlich positiv, entscheidend ist die Ausgestaltung

Katholischer Familienverband begrüßt viele im Koalitionsübereinkommen vorgesehene Maßnahmen, vermisst aber eine gesetzliche vorgesehene Wertanpassung der Familienbeihilfe.

"Familien werden im neuen Regierungsübereinkommen als Leistungsträger wahrgenommen, ihr Beitrag für die Gesellschaft wertgeschätzt und viele gute Vorschläge gemacht. Das ist uneingeschränkt erfreulich und positiv", sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes. Diese Wertschätzung zeigt sich für ihn beispielsweise in der Zusage, einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr einführen zu wollen, der die Steuerlast reduziert. "Aktuell macht es bei der Berechnung der Steuerlast wenig Unterschied, ob jemand für Kinder zu sorgen hat oder nicht", sagt Trendl. "Wenn mit dem Steuerbonus künftig das Nettoeinkommen um bis zu 1.500 Euro pro Kind erhöht wird, wäre das eine echte, nennenswerte Steuerentlastung." Für ein uneingeschränktes Lob seien die Ausführungen im Regierungsprogramm aber zu knapp. "Interessant wird sein, wie der Familien-Steuerbonus tatsächlich ausgestaltet wird, ob ihn beide Elternteile in Anspruch nehmen können, wie die Regelung bei getrennt lebenden Elternteilen und bei den Alleinerzieherinnen aussieht und welche Leistungen im Gegenzug verringert werden", schränkt Trendl ein. Offen sei auch der Zeitpunkt der Umsetzung.

Interessant ist für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes auch die Ankündigung, den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz nach der Geburt eines Kindes auszudehnen. Wenn umgesetzt wird, was im Regierungsprogramm steht, bedeutet es, dass der Kündigungsschutz von 24 Monate auf bis zu 28 Monate ausgedehnt wird. „Den Kündigungsschutz an die längstmögliche Kinderbetreuungsgeld-Bezugsvariante anzupassen, würde bei den Betroffenen auf jeden Fall Klarheit schaffen", sagt Alfred Trendl. Wie sich diese Ausdehnung auf den Wiedereinstieg auswirkt, müsse aber genau angeschaut werden.

Ein anderer, längst überfälliger Punkt ist für Trendl die Reform des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). "Die Reform des FLAF, familienrelevante Leistungen an die zuständigen Ministerien oder Versicherungen zu verweisen, ist ein Projekt, das bereits seit zwei Legislaturperioden auf der Agenda des Familienministeriums steht." Als erster Schritt ist geplant, die Kosten für den Mutter-Kind-Pass herauszunehmen und im Rahmen der Pflichtversicherung abzudecken. Dass das Angebot an frühen Hilfen ausgebaut werde sei sehr zu begrüßen, ebenso wie das Bekenntnis, alternative Betreuungsformen wie Tagesmütter wieder stärker zu unterstützen. Ebenso positiv bewertet wird die Verpflichtung der Pensionsversicherungsanstalt, Eltern darüber zu informieren, dass ein Pensionssplitting schon heute möglich ist, also die Aufteilung der Pensionszeiten zwischen den Eltern. Der Familienverband hätte sich aber eine innovativere Lösung – die grundsätzliche Aufteilung der Pensionszeiten zwischen den Eltern mit einer Opting-out Möglichkeit – gewünscht. 

Grundsätzlich positiv, entscheidend sei aber die Ausgestaltung – diese Beurteilung gilt für viele Punkte, die im Kapitel Familie und Jugend angeführt sind. "Viele Überschriften lassen Spielraum für die Umsetzung", so Alfred Trendl und führt als Beispiel die Zusammenführung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, die Evaluierung und Adaptierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos im Sinne der Verbesserung der Wahlfreiheit oder den Entfall des Krankenversicherungsbeitrags bei Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in den Fällen einer bestehenden Pflichtversicherung an. Die Anrechnung von Karenzzeiten für Vorrückungen im Gehaltsschema der Kollektivverträge wäre ein sehr mutiger und längst fälliger Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Begrüßt wird auch das Bekenntnis zu mehr Unterstützungsleistungen von Schwangeren in Konfliktsituationen. Das sollte aber durch eine entsprechende Informationskampagne forciert und verstärkt werden.  

Dass Familien und ihre Leistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen einen Stellenwert haben, zeigt sich für den Präsidenten der größten Familienorganisation auch in der Tatsache, dass es weiterhin ein Familienministerium geben wird. Familien- und Frauenagenden unter einem Dach zu haben, könne auch dazu führen, dass Familien- und Frauenpolitik als Ergänzung und nicht als Gegensatz gesehen werden, so Trendl. 

Wenig Chance auf Umsetzung hat für ihn die Ansage, familienpolitische Geldleistungen an bestimmte Bedingungen zu koppeln. "Ob jemand einen Deutschkurs oder eine Schule besucht, ist keine Anspruchsvoraussetzung für die Familienbeihilfe. Dass es daher verfassungskonform sein kann, die Familienbeihilfe als Sanktionsinstrument zu verwenden, kann ich mir nicht vorstellen. Ich hielte das auch nicht für gut", so der Präsident des Familienverbandes. Enttäuscht ist er darüber, dass die gesetzliche Wertanapassung der Familienleistungen im Regierungsprogramm ebenso wie eine aktuelle Kinderkostenstudie mit keinem Wort erwähnt sind. Vor der Wahl hat der künftige Vizekanzler Heinz Christian Strache schriftlich angekündigt, die Valorisierung der Familienleistungen unbedingt umsetzen zu wollen und sich dafür einzusetzen, dass eine Kinderkostenstudie in Auftrag gegeben werde.  

Dass in diesem Kapitel mit keinem Wort erwähnt wird, dass die Dienstgeber-Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden sollen und damit der Spielraum des FLAF als Finanzierungsinstrument für Familienleistungen deutlich eingeschränkt wird, ist für den Präsidenten des Familienverbandes „übel“. Unerfreulich sei auch die Aufweichung des schon beschlossenen Rauchverbots in Lokalen. Die Rücknahme dieses Beschlusses könne die auf Landesebene schon beschlossene Anhebung des Rauchverbots für Jugendliche bis 18 Jahre keinesfalls nicht ausgleichen. Bedingungen gibt es von seiten des Familienverbandes für die geplante Begrenzung der Mindestsicherung für Familien mit mehreren Kindern. „Wenn das umgesetzt wird, muss auf Landesebene ein Ausgleich zumindest in Sachleistungen erfolgen“, fordert Alfred Trendl.

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