Rendi-Wagner: Österreich wird auch in Zukunft gentechnikfrei sei

Debatte im Konsumentenschutzausschuss über Lebensmittelsicherheit, Kennzeichnungssysteme und Krankenhauskeime

Wien (PK) - Mit einer breiten Themenpalette beschäftigte sich heute der Konsumentenschutzausschuss im Parlament, wobei vor allem gesundheitspolitische Aspekte im Vordergrund standen. Bleibt Österreich weiterhin gentechnikfrei, braucht es ein einheitliches Qualitätssiegelgesetz oder soll es eine Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln geben, waren nur einige der Fragen, die die Abgeordneten in Form von Anträgen oder direkt im Ausschuss an Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner richteten. Einig waren sich die MandatarInnen darin, dass weitere Maßnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung ergriffen werden sollen. Der von SPÖ-Abgeordnetem Markus Vogl geäußerte Vorschlag, eine Enquete zu diesem Thema abzuhalten, fand große Unterstützung. Alle auf der Tagesordnung stehenden Entschließungsanträge wurden schließlich vertagt. - Vor Eingang in die Debatte hielten die Ausschussmitglieder eine Gedenkminute an die verstorbene Ministerin Sabine Oberhauser ab.

Von der Allergeninformationsverordnung bis zur Verschwendung von Lebensmitteln

Das Thema Gentechnikfreiheit wurde von Abgeordneter Angela Lueger (S) in die Diskussion eingebracht. Sie erinnerte daran, dass es in der EU seit dem Jahr 2015 eine Opt-out-Regelung in Bezug auf den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen gibt und fragte die Ministerin, ob es auch in Zukunft gewährleistet sei, dass Österreich weiterhin gentechnikfrei bleibt.

Die Freiheitlichen setzen sich seit vielen Jahren in dieser Angelegenheit ein, merkte FPÖ-Mandatar Peter Wurm gegenüber seiner Vorrednerin an. So habe man beispielsweise auch einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem es um ein Verbot von Gen-Lachs geht (1442/A(E)). In den USA werde man bald genmanipulierten Lachs, der von der Lebensmittelbehörde FDA bereits zugelassen wurde, in den Geschäften kaufen können. Der Hersteller Ronald Stotish, Chef von AquaBounty, habe zudem angekündigt, die entsprechenden Lachsprodukte nicht kennzeichnen zu wollen. Dies sei in Anbetracht von CETA und TTIP auch eine Bedrohung für die europäischen KonsumentInnen. Ein weiteres wichtiges Schwerpunktthema der FPÖ sei der Kampf gegen die massive Lebensmittelverschwendung. Aus einer Studie des Ökologie-Instituts geht hervor, dass in Österreich rund 491.000 Tonnen Lebensmittelabfälle und -verluste, die allein aus dem Handel, der Außer-Haus-Verpflegung und den Haushalten stammen, vermeidbar wären; ein entsprechender Maßnahmenplan sei daher dringend notwendig (1987/A(E)).

SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl sah den Antrag der Freiheitlichen betreffend Lebensmittelverschwendung grundsätzlich positiv, verwies aber auch auf die bereits bestehenden Nachhaltigkeitsziele der Regierung. Das Thema sei sehr komplex, sagte er und sprach sich für eine parlamentarische Enquete aus. Diese sollte alle Stakeholder an einen Tisch bringen, da das Thema über die Fragen des Konsumentenschutzes hinausgehe. ÖVP-Abgeordnete Martina Diesner-Wais meinte, es sei wichtig, Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln zu fördern. Ansatzpunkte gebe es etwa bei der Frage des Mindesthaltbarkeitsdatums. Sie begrüßte, wie ihre Fraktionskollegin Angela Fichtinger und SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger, den Vorstoß zur Abhaltung einer Enquete.

FPÖ-Mandatar Wolfgang Klinger wiederum übte Kritik an der bürokratischen Lebensmittelverordnung. Seit Dezember des Vorjahres sind die heimischen Gastronomiebetriebe aufgrund einer EU-Verordnung verpflichtet, ihre Gäste über die 14 Hauptallergene zu informieren (873/A(E)). Klinger befürchtete, dass durch eine allzu bürokratische Kontrolle dieser EU-Vorgaben die traditionelle österreichische Gastronomie massiv gefährdet wird und dass die heimischen Nahversorger und Lebensmittelproduzenten Wettbewerbsnachteile erleiden.

Mit der Frage der Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln befassten sich sowohl die Abgeordneten Angela Fichtinger (V) als auch Leopold Steinbichler (T), der dazu auch einen Entschließungsantrag vorgelegt hatte. Während etwa für Frischeier seit 2004 genaue Kennzeichnungsregeln in der EU gelten, ist das bei verarbeiteten Eiern, die in der Lebensmittelproduktion und in der Gastronomie verwendet werden, nicht der Fall, zeigte er auf (2091/A(E)). Da sich das Prinzip der Freiwilligkeit in diesem Bereich nicht bewährt hatte, fordert Steinbichler eine verpflichtende Kennzeichnung, damit die KonsumentInnen erkennen können, welche Eier (Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung) verwendet wurden und woher sie stammen. In einem weiteren Entschließungsantrag seiner Fraktion (2092/A(E)) setzt er sich für ein einheitliches und transparentes Qualitätssiegelgesetz ein, denn "wo Österreich drauf steht, müsse auch Österreich drinnen sein". Dies gelte auch für die Gastronomie, wo eine klare Erkennbarkeit heimischer Qualitätsprodukte auf den Speisekarten sichergestellt werden müsse (1186/A(E)). Seiner Meinung nach bringt die Umsetzung der Qualitätspartnerschaft nicht das gewünschte Ergebnis. In der Praxis habe sich gezeigt, dass in heimischen Lokalen überwiegend Fleisch ausländischer Herkunft angeboten wird. Setze man keine Maßnahmen, dann schädige man auf Dauer die Marke Österreich, warnte er. Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) meinte hingegen, dass die Qualitätspartnerschaft funktioniere. Für einheitliche Richtlinien stehe bereits das AMA-Gastrosiegel zur Verfügung.

G-Abgeordnete Aygül Berivan Aslan forderte die Einführung von europäischen Grenzwerten für Mineralölrückstände in Lebensmitteln (1885/A(E)). Bei einem im Vorjahr vom Verein in für Konsumenteninformation durchgeführten Test wurden in fünf von zwanzig Bitterschokoladen Mineralölbestandteile nachgewiesen, zeigte sie auf.

Rendi-Wagner: Lebensmittelsicherheit weiterhin auf einem hohen Niveau

Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner räumte der Konsumentenschutzpolitik eine große Bedeutung ein, da sie alle Lebensbereiche der Menschen betrifft. Um Fortschritte zu erreichen, brauche es daher sehr oft eine intensive Kooperation mit anderen Ressorts. Als Beispiel führte sie die Frage der Gentechnik an, wo es eine enge Zusammenarbeit mit Minister Rupprechter gibt. Anlässlich des 20. Jahrestags des sehr erfolgreichen Gentechnik-Volksbegehrens werde man etwa eine gemeinsame Pressekonferenz abhalten. Es war auch ein großer Erfolg, dass im Jahr 2015 eine Opt-out-Regelung auf EU-Ebene erreicht werden konnte, erklärte Rendi-Wagner, seit diesem Zeitpunkt habe Österreich alle bestehenden Möglichkeiten genutzt. Dies sei ein Beleg dafür, dass das Selbstbestimmungsregime funktioniere. Was den von den Freiheitlichen angesprochenen Gen-Lachs betrifft, so gebe es dafür keine Zulassung in Europa; auch CETA werde daran nichts ändern. Außerdem führe die AGES regelmäßige Kontrollen durch, um auch einen möglichen illegalen Import zu unterbinden.

Generell schneide Österreich, was die Lebensmittelsicherheit angeht, sehr gut ab, hob Rendi-Wagner gegenüber Abgeordnetem Konrad Antoni (S) hervor. Der letzte Bericht habe aufgezeigt, dass trotz einer Steigerung bei den Kontrollen weniger Verstöße festgestellt wurden. Lediglich 0,3% der Proben wurden als gesundheitsschädlich eingestuft. Dies sei eine klare Bestätigung für den risikobasierten Ansatz und den bisher eingeschlagenen Weg.

Ein weiteres Problem, das nur gemeinsam gelöst werden könne, sei die Lebensmittelverschwendung. Österreich engagiere sich sehr stark in dieser Frage auf EU-Ebene und trete dafür ein, dass die Mindesthaltbarkeitsdaten verlängert werden bzw. bei manchen Produkten gänzlich entfallen. Gleichzeitig seien aber auch die Wirtschaft und der Handel gefordert, urteilte die Ministerin, außerdem brauche es bewusstseinsbildende Maßnahmen und ein kritisches Hinterfragen des Konsumverhaltens.

Was die Herkunftskennzeichnung von nicht verarbeiteten Lebensmitteln betrifft, so habe die EU-Kommission festgestellt, dass dies mit einem enormen Mehraufwand verbunden wäre. In der Praxis würde sich das wohl auf die Preise der Produkte niederschlagen, gab Rendi-Wagner zu bedenken. Im Zusammenhang mit der Allergenverordnung, der alle Stakeholder zugestimmt haben, hält sie fest, dass es in der Praxis kaum zu Strafen komme; diese würden im allgemeinen nur konsequente Verweigerer treffen. Die Gastronomie setze die Vorschriften gut um, es komme kaum zu Beschwerden in dieser Frage. Eine Lockerung gebe es zudem bei den Schulungsauflagen, die anfangs etwas überbordend ausgefallen seien. Damit entspreche man einem Wunsch der Wirtschaft. Da das Wissen über Allergene mittlerweile fixer Bestandteil in den Lehrplänen der BerufsschülerInnen ist, gebe es auch weniger Bedarf dafür.

Mehr Rechtssicherheit für SchulärztInnen und geplante Novellierung des Patientenverfügungsgesetzes

Bei dem von G-Mandatarin Aslan angesprochenen Impfstopp an den Schulen gehe es primär um die Haftungsfrage, erklärte die Ministerin. Ein von ihrem Ressort in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten habe ergeben, dass es keine Haftungsproblematik für die SchulärztInnen gibt. Um trotzdem für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, soll aber im Rahmen des Schulautonomiepakets die Tätigkeit der SchulärztInnen noch genauer definiert werden. Rendi-Wagner stimmte mit ÖVP-Mandatarin Gertrude Aubauer überein, dass die Infektionen durch Krankenhauskeime ein sehr ernstzunehmendes Problem darstellen, das jedoch nie zu 100% beseitigt werden könne. Erfreulicherweise konnte im Jahr 2014 im Zuge der Gesundheitsreform ein Bundesqualitätsstandard verabschiedet werden, zu dem sich sowohl die Sozialversicherungen (niedergelassener Bereich), die Bundesländer (Krankenhäuser) als auch der Bund verpflichtet haben. Die - nicht ganz einfache - zentrale Erfassung der Daten für das entsprechende Monitoring soll ab 2018 routinemäßig erfolgen. Ein Experte des Gesundheitsministeriums informierte den Abgeordneten Georg Willi zudem darüber, dass eine Novellierung des Patientenverfügungsgesetzes noch im heurigen Jahr geplant ist. Willi hatte eingangs darauf hingewiesen, dass in Österreich nur 4% der Bevölkerung eine PatientInnenverfügung haben; und davon sind lediglich ein Drittel verbindlich. Da es sich aber um ein sehr sinnvolles Instrument handelt, sollten seiner Ansicht nach die Einstiegshürden, sowohl was die Kosten als auch die bürokratischen Regelungen betrifft, gesenkt werden. Diese Ansicht vertrete auch das Institut für Ethik und Recht.

Weitere vertagte Anträge: E-Zigaretten, Bisphenol in Thermopapier und Abschaffung der Papierrechnung

Zum wiederholten Male protestierte FPÖ-Mandatar Peter Wurm gegen die Verschärfungen im Tabakgesetz in Österreich, die seiner Meinung nach "weit über das Vorsorgeprinzip hinausschießen" (1854/A(E)). Ein geplantes absolutes Rauchverbot in der Gastronomie, aber auch die bereits bestehenden Einschränkungen für Trafikanten und E-Zigarettenhändler bringen nach Ansicht des Antragstellers im Hinblick auf den Gesundheits- und Jugendschutz keine Verbesserungen. Zudem hätte gerade die E-Zigarette ein enormes Potential, um Menschen vom Tabakrauchen auf die um 95% weniger schädliche Alternative des "Dampfens" umsteigen zu lassen, war Wurm überzeugt. Angela Fichtinger (V) sagte, auch die E-Zigarette sei nicht unbedenklich, die derzeitigen Regelungen halte sie für gerechtfertigt. Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner verwies dazu auf wissenschaftlich untermauerte Stellungnahmen von ExpertInnen, wonach E-Zigaretten unterschiedliche Stoffe enthalten, die nicht als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden können. Daher sei es auch gerechtfertigt, sie denselben Regeln wie konventionelle Tabakwaren zu unterwerfen.

Ein weiteres Anliegen ist für die FPÖ, den gesundheitlich bedenklichen Stoff Bisphenol in Thermopapier rasch zu verbieten. Dieses wird unter anderem für den Ausdruck von Kassazetteln verwendet (1806/A(E)). Bisphenol A steht unter anderem im Verdach, auf den Hormonhaushalt einzuwirken, die Fortpflanzungsfähigkeit einzuschränken und die Gehirnentwicklung von Ungeborenen zu beeinträchtigen. Auch der Ersatzstoff Bisphenol S ist dem Antrag zufolge nicht weniger gefährlich. Gerhard Deimek hielt es für angebracht, dass Österreich bereits vor der EU, welche die Verwendung noch bis 2020 gestatten will, ein Verbot umsetzt. Dieser Forderung schloss sich auch Leopold Steinbichler (T) an.

Darüber hinaus zeigt sich Grün-Mandatarin Aygül Berivan Aslan besorgt über die Pläne der Bundesregierung, die verpflichtende Papierrechnung abzuschaffen (2056/A(E)). Viele, vor allem ältere, KonsumentInnen seien es gewohnt, ihre Papierrechnungen ausgedruckt abzulegen, um somit einen besseren Überblick über die Ausgaben zu haben. Der Umstieg auf eine Onlinerechnung stelle für diese Personengruppe keine Alternative dar, da sie oft nicht über die digitalen Kompetenzen und Möglichkeiten verfügen. Es gelte Lösungen zu finden, die insbesondere den Bedürfnissen der älteren KonsumentInnen gerecht werden, forderte Aslan im Ausschuss. Gertrude Aubauer (V) beruhigte, es sei keine generelle Abschaffung geplant, die Regelung solle nur für den Telekom-Bereich gelten, wobei die Unternehmen verpflichtet werden sollen, auch weiterhin auf Wunsch eine kostenlose Papierrechnung auszustellen. Der Antrag könne daher bis zur Novelle des Telekom-Gesetzes vertagt werden, argumentierte Aubauer. (Schluss) sue/sox

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