Rotes Kreuz: Einmischung des Staates in zivilgesellschaftliches Engagement unzulässig

Die Sozialhilfe künftig um die zusätzlich erhaltenen Leistungen Dritter zu reduzieren sei kontraproduktiv und inakzeptabel, sagt Rotkreuz-Generalsekretär Werner Kerschbaum.

Wien (OTS) Laut Gesetzesentwurf soll die neue Sozialhilfe für jene gekürzt werden, die eine Leistung Dritter zur Deckung des eigenen Bedarfs bekommen – und zwar um genau diesen Betrag. „Das ist kontraproduktiv und inakzeptabel. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, sich in zivilgesellschaftliches Engagement einzumischen“, sagt Rotkreuz-Generalsekretär Werner Kerschbaum.

„Das Rote Kreuz hilft zum Beispiel notleidenden Menschen rasch und unbürokratisch mit der individuellen Spontanhilfe. Das sind einmalige Geldleistungen, um etwa dringende Strom- oder Mietrechnungen zahlen zu können um eine Pfändung oder Delogierung zu vermeiden – oder Sachleistungen wie Gutscheine. Wenn diese Hilfestellung den Sozialhilfebezug verkürzt, dann lösen wir nicht Not-Situationen sondern prolongieren Armut“, sagt Kerschbaum. „Ebenso gut könnten wir unsere Spendengelder gleich der Republik überweisen. Wir verlangen hier dringend eine Ausnahme.“ Abgesehen davon sei die degressive Staffelung der Sozialhilfe für Mehrkindfamilien ungerecht.

Fotos Kerschbaum: hier klicken

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Dr. Stefan Müller
Österreichisches Rotes Kreuz, Medienservice
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