S1-Lobau vor Verhandlung am BVwG: Teilerfolge für Beschwerden – Stückelung problematisch | VIRUS

Verfahren zum Problem-Lobautunnel großteils noch in erster Instanz

Wien (OTS) Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, wird ab 1. März wieder bis zu vier Tage am Bundesverwaltungsgericht zur S1 Lobauautobahn verhandelt. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: „Verhandlungsgegenstand sind die wasserrechtlichen und naturschutzrechtliche Bewilligungen für den Nordabschnitt der Lobauautobahn, der viel problematischere Lobautunnel ist hier gar nicht enthalten. Wir halten es für rechtswidrig wie problematisch, das UVP- Gesamtprojekt so zu teilen und lehnen den erkennbaren Versuch, mit einer Teilrealisierung eines Autobahn-Torsos Tatsachen schaffen zu wollen, strikt ab.“

Es sei fahrlässig ,ein derartiges Teil-Projekt voranzutreiben obwohl das Kernstück des Projekts, der Lobautunnel noch keiner wasserrechtlichen und auch noch keiner rechtskräftigen naturschutz- bzw. nationalparkrechtlichen Beurteilung unterzogen worden sei und dafür auch beträchtliche finanzielle Risiken einzugehen. Durch diese umstrittene Teilung seien aus sonst drei nachgelagerten Materienverfahren deren insgesamt zehn entstanden und der Verfahrensaufwand für alle Beteiligten in die Höhe getrieben worden. „Für die kommende Verhandlung des Nordabschnittes wird deren Ergebnis abzuwarten sein, aber bereits aus der Aktenlage ergibt sich, dass die Beschwerden insoweit erfolgreich waren, als trotz vorhergehender langer Bearbeitungszeit und ohnehin verspäteter Einreichung weitere naturschutzfachliche Erhebungen erforderlich waren und das Projekt abgeändert werden musste“, so Rehm. Damit habe sich die Erfahrung dass die Asfinag als Projektwerberin verlässlich inferiore Planungsqualität abliefere – dies aber jeweils mit großer Verspätung – und erstinstanzliche Behörden unvollständige Ermittlungsverfahren führen, bestätigt. Nicht Gegenstand der kommenden Gerichtsverhandlung seien ebenso wie in der vorangegangenen Umweltverträglichkeitsprüfung Fragen des Klimaschutzes und der Versiegelung wertvollen Bodens. „Dabei ist die Lobauautobahn, die keine Entlastung und keinerlei Nutzen bringt ein besonders klimaschädliches Projekt, mit dessen Realisierung eine Klima- und Verkehrswende kaum denkbar ist und noch dazu 157 ha wertvollen Bodens dauerhaft versiegelt werden. Das Projekt braucht daher besser heute als morgen ein Staatsbegräbnis erster Klasse,“ so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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