S8 Marchfeld-Schnellstraße nach Gerichtsverhandlung dem Untergang geweiht | VIRUS

BVwG schließt Ermittlungsverfahren zum Naturschutz -Entscheidung wird schriftlich ergehen

Wien (OTS) Am Donnerstag ist die zweitägige mündliche Verhandlung des UVP Beschwerdeverfahrens zur S8 am Bundesverwaltungsgericht zu Ende gegangen. Wolfgang Rehm Vertreter der Umweltorganisation VIRUS und der Bürgerinitiative Marchfeld (BIM) fasst das Ergebnis zusammen: „Die S8 steht im Konflikt zum vorwiegend für die Vogelart Triel eingerichteten Europaschutzgebiet. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach negativer Begutachtung als weiteren Meilenstein den Fachbereich Naturschutz für entscheidungsreif erklärt und das Ermittlungsverfahren geschlossen – ein Erkenntnis wird in den kommenden Wochen schriftlich ergehen. Dieses gilt es natürlich abzuwarten aber aus jetziger Sicht ist das Einreichprojekt dem Untergang geweiht“

Das Gericht habe nach der Beschwerdeeinbringung durch zwei Umweltorganisationen und sechs Bürgerinitiativen das Genehmigungshindernis in diesem Bereich erkannt und die mündliche Verhandlung ausschließlich zum Thema Naturschutz und wegen der Lärmempfindlichkeit des Triels unter Beiziehung eines schalltechnischen Sachverständigen angesetzt. Die Gerichtsgutachten waren bereits im Vorfeld negativ ausgefallen. „Wesentliches Verhandlungsergebnis war nun, dass der als Zeuge geladene Triel Gutachter der ersten Instanz eine Kehrtwendung vollzogen hat, sein Gutachten nicht mehr aufrecht hält und sich ebenfalls dem für die S8 negativen Gerichtsgutachten angeschlossen hat“, so Rehm. Somit sei die wesentliche Stütze des Bescheides des Verkehrsministeriums weggefallen. „Die Verhandlung war eine planungstechnische Bankrotterklärung der Autobahnbauer die verzweifelt versucht haben, mit Verschleppungstaktik Zeit zu gewinnen und nach neun Jahren im laufenden Verfahren mit der Planung praktisch von vorne zu beginnen,“ kritisiert Rehm. Dabei habe man die Prüfgutachter als Planer einspannen wollen, diese seien aber nicht dazu da, im laufenden Verfahren Nachhilfestunden zu geben. Der in taktischem Unvermögen eigens von der Asfinag herbeizitierte Schallgutachter habe ihr dann angesichts des erschreckenden Niveaus die Leviten gelesen. Vor allem die Verwendung von undokumentierten Messgeräten ohne Kenntnis über den Genauigkeitsbereich und ohne gesicherte Eichung sei hier besonders ungut aufgefallen. „Das war nur einer der Projektmängel, die zusätzlich zu den bereits identifizierten erst nun hervorgekommen sind. Weil der Triel ein lärmempfindlicher Vogel ist sei eine spezielle akustische Untersuchung durchgeführt worden – mit unzureichendem Untersuchungsraum und – wie sich in der Verhandlung herausgestellt hat – mit bearbeitetem und daher für wissenschaftliche Zwecke nicht geeigneten Audiomaterial betreffend Vogelrufe, das unter Verletzung des Urheberrechtes von Projektplanern aus dem Internet heruntergeladen worden ist, “ so Rehm. Die Aufnahmen stammten von Dr. Dragonetti, einem international führenden Triel-Forscher der auch vom Mandanten von Rechtsanwalt Dr. List mit Vor-Ort Untersuchungen betraut und auf dessen Ergebnisse sich der Gerichtsgutachter mit gestützt habe. „Dem Asfinag-Anwalt ist nichts besseres eingefallen, als mit den Audiodateien den Triel- Papst der natürlich über die Originaldateien verfügt, anzugreifen.“ kritisiert Rehm. Negativ aufgefallen sei auch das Land Niederösterreich, das das Vogelschutzgebiet wegen der S8 zu gering abgegrenzt hat und vertreten durch den Leiter der Naturschutzabteilung kundgetan habe dass es seinen Verpflichtungen für einen günstigen Erhaltungszustand zu sorgen offenkundig auch weiterhin nicht nachkommen wolle.

Habe es zuerst so ausgesehen als würde die Asfinag mit ihrer Verzögerungstaktik noch eine Gnadenfrist herausschinden können hätte das Gericht dann doch den Sack zugemacht. „Die S8, das Vetternprojekt der S1 Lobauautobahn ist somit angezählt, die Erörterung der weiteren Beschwerdevorbringen erübrigt sich und wenn nicht das Ermittlungsverfahren wieder aufgemacht wird, was praktisch so gut wie nie vorkommt, dann ist nur eine negative Entscheidung und damit eine Abweisung des Projektes möglich. Über die Folgen werden wir zum gegebenen Zeitpunkt noch sprechen müssen“, so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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