Safer Internet Day 2021: Aus den Augen, aus dem Sinn – Vergessene Kinderrechte

Die EU hat auf dem Weg zum Europäische Kodex für elektronische Kommunikation die Rechte und den Schutz der Kinder aus den Augen verloren

Wien (OTS) Ganz nach dem Motto „Together for a better internet“ des internationalen Aktionstages Safer Internet Day 2021, appelliert ECPAT an Europäische Abgeordnete, schnell zu handeln und endlich der vorrübergehenden Aussetzung eines Teils des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EECC[1]) im Interesse des Kinderschutzes zuzustimmen.

Im Trialog der Verhandlungspartner konnte bislang keine Einigung über eine vorübergehende Ausnahmeregelung erzielt werden. ECPAT Österreich fordert die politischen Vertreter*innen Österreichs in den relevanten EU-Gremien auf, sich für eine solche Ausnahmeregelung einzusetzen, damit dann eine verbindliche Lösung erarbeitet werden kann, um den Online-Kinderschutz mit den Europäischen Datenschutznormen zu vereinbaren.

„Kinderschutz ist ein universelles Recht von Kindern, das keinesfalls einem vermeintlichen ‚Schutz der Privatheit‘ geopfert werden darf. Es gibt kein Menschenrecht auf ‚Verbreiten, Teilen oder Tauschen von Missbrauchsdarstellungen im Netz‘. Daher muss es legal und legitim sein und bleiben, diesen Straftaten auf die Spur zu kommen, mit Methoden und Tools, die dem Medium Internet angepasst sind“, appelliert Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich, an die Verantwortlichen.

Seit dem 20. Dezember 2020 ist die EECC-Richtlinie in Kraft getreten. Damit fallen nun die Messaging-Dienste in den Geltungsbereich der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Viele Tech-Unternehmen haben aufgehört, Technologien zu Erkennung, Meldung und Entfernung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet einzusetzen.

„Datenschutzgesetze sollten es niemals erschweren, Bilder eines vergewaltigten Kindes zu finden, zu melden und zu löschen. Sie sollten es einem/r Täter*in nicht erleichtern, sich via Internet an ein Kind heranzumachen“, erklärt Astrid Winkler die Problematik der kürzlich in Kraft getretenen EECC-Richtlinie.

ECPAT, wie auch viele andere Kinderschutzorganisationen, haben im Vorfeld davor gewarnt, dass ein fehlendes Agieren verheerende Folgen haben wird, wie nun die jüngsten Zahlen über den dramatischen Rückgang von Meldungen bei NCMEC[2] bestätigen. Diese zeigen, dass in den 21 Tagen nach dem 20. Dezember ein Rückgang der Meldungen aus EU-Ländern um 46 % zu verzeichnen war.

Weitere Informationen:

ECPAT ist ein internationales Netzwerk, das sich seit 30 Jahren in über 100 Ländern für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung einsetzt.
www.ecpat.at / www.ecpat.org / https://www.ecpat.org/news/eu-e-privacy/


[1] Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet, https://bit.ly/3a2QGXg

[2] http://bit.ly/3p5rzHR

Rückfragen & Kontakt:

Astrid Winkler, Geschäftsführerin ECPAT Österreich
Email: winkler@ecpat.at / Mobil: +43 699 192 376 92

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Quelle

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