Vorsicht ist bei Haustürgeschäften geboten. Trotz akribischer Aufklärung von Konsumentenschützern lassen sich viele Menschen nach wie vor zu unüberlegten Käufen überrumpeln.
GRaz (OTS) - Unangemeldet und höchst motiviert stand ein obersteirischer Geschäftsmann vor der Tür einer Fischbacher Familie: Es tue ihm leid, dass er zu spät zum Termin erscheine – und schon war er drin bei der Haustür. Er legte die Hasenfelldecke zum "Gesundschlafen" gleich aufs Bett und präsentierte Energiepflaster für die Fußsohlen.
"Verkaufstalent"
"Das Ehepaar schilderte mir im Nachhinein, dass sie wie hypnotisiert waren", sagt AK-Rechtsexpertin Mirella Koller. So verkaufte der Obersteirer den beiden über 70-Jährigen zwei Sets der Decken (5.480. Euro) und 20 Packungen Pflaster (998 Euro). Da das Ehepaar nicht so viel Geld zu Hause hatte, fuhren die Männer gemeinsam zur Bank, um die 6.478 Euro abzuheben.
Glück gehabt
Zwei Tage nach dem Kauf kam das Ehepaar gemeinsam mit seiner Tochter in die AK-Außenstelle Weiz. "Wir verfassten ein Rücktrittsschreiben und intervenierten", so Koller. Die Familie retournierte die Ware und abzüglich einer angebrochenen Packung Pflaster wurden ihnen 6.428,10 Euro überwiesen.
"Man muss wissen, dass uns der Herr nicht unbekannt ist", schildert Koller. Immer wieder gibt es Beschwerden. Denn sind die Kundinnen und Kunden un-zufrieden, sei eine Rückgabe trotz 14-tägigen Rücktrittsrechtes schwierig. Das Argument: Die gekaufte Decke sei ein Hygieneprodukt. Angesichts der Ver-packung in einem gewöhnlichen, nicht verschweißten Plastiksack fragwürdig
Kein böses Erwachen
Die Expertin rät, bei Haustürgeschäften sehr achtsam zu sein und sich die Käufe gut zu überlegen. Im Allgemeinen gilt, wer außerhalb eines Geschäftsraums oder einer Messe zum Kauf eines Produktes bewogen wird, kann ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen vom schriftlich oder mündlich geschlossenen Vertrag zurücktreten.
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