Schleichwerbung für „Kika/Leiner“ auf „heute.at“

Wien (OTS) Nach Meinung des Senats 1 verstößt der Beitrag „Kika/Leiner verkauft ab sofort DIESES Produkt“, erschienen am 14.04.2021 auf „heute.at“, gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 4 (Einflussnahmen) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Im Beitrag wird berichtet, dass „Kika/Leiner“ sein Sortiment um ein innovatives Leuchtenprodukt erweitere – es handle sich dabei um „einzigartige Designerlampen“ eines österreichischen Startups. Mit dem Kauf erwerbe man viel mehr als nur ein Licht, so stecke ein gesamtes autarkes Pflanzen-Ökosystem in „teardrop“, dem ersten Modell des Startups. Überdies werden die CEOs von „Kika/Leiner“ und des Startups mit Äußerungen zitiert, in denen sie die Kooperation und das jeweils andere Unternehmen loben. Anschließend werden die Eigenschaften des Lampenprodukts ausführlich beschrieben. Am Ende des Beitrags wird außerdem festgehalten, in welchen Einrichtungshäusern die Leuchten erhältlich seien, zudem wird „Kika/Leiner“ als Unternehmen kurz dargestellt. Dem Artikel sind ein Foto einer „Kika“-Filiale und ein Foto des Lampenprodukts beigefügt, als Quelle werden „kika/Leiner“ sowie „kika/Leiner / OTS“ angeführt.

Eine Leserin kritisierte, dass der Beitrag den Eindruck eines redaktionellen Artikels vermittle und daher als Werbung zu kennzeichnen sei. Die Medieninhaberin nahm nicht am Verfahren teil.

Der Senat hält zunächst fest, dass es nach der bisherigen Entscheidungspraxis des Presserats den Leserinnen und Lesern möglich sein muss, zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen unterscheiden zu können. In einem nächsten Schritt unterzieht der Senat den Beitrag einer inhaltlichen Analyse und prüft, ob im Beitrag werbliche Formulierungen überwiegen:

Das Lampenprodukt ist aufgrund der Beschreibung sowie der Nennung des Herstellers genau identifizierbar, zudem wird „Kika/Leiner“ als anbietende Handelskette angeführt. Im Beitrag wird angemerkt, dass das Sortiment um „einzigartige(n) Designerlampen“ erweitert werde und in der Lampe „beste Qualität“ stecke; bereits in der Überschrift wird in Großbuchstaben auf das neue Produkt hingewiesen. Schließlich ist dem Artikel eine Abbildung des Lampenprodukts beigefügt und auch die CEOs der genannten Unternehmen kommen mit wohlwollenden Äußerungen zu Wort.

Nach Auffassung des Senats wird das Lampenprodukt wie in einer Werbebroschüre präsentiert. Sowohl das Produkt als auch die Handelskette werden durchwegs positiv und unkritisch dargestellt, die Werbesprache überwiegt eindeutig. Darüber hinaus werden die einzelnen Einrichtungshäuser aufgelistet, in denen das Produkt erhältlich ist – die Leserinnen und Leser sollen augenscheinlich dazu verleitet werden, die Filialen aufzusuchen und die dort angebotenen Leuchten des Startups zu erwerben.

Im Ergebnis kann der Senat in dem Beitrag weder eine unabhängige redaktionelle Aufarbeitung noch die erforderliche journalistische Distanz erkennen. Da der Beitrag in Hinblick auf die Gestaltung und das Schriftbild wie ein redaktioneller Artikel aufbereitet wurde, hätte eine Kennzeichnung als „Werbung“, „Werbeeinschaltung“ oder dergleichen erfolgen müssen. Die aus medienethischer Sicht erforderliche Unterscheidbarkeit zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten im Sinne der Punkte 3 und 4 des Ehrenkodex wurde missachtet. Die Medieninhaberin von „heute.at“ wird aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINER LESERIN

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Im vorliegenden Fall führte der Senat 1 des Presserats aufgrund einer Mitteilung einer Leserin ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin von „heute.at“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.

Die Medieninhaberin der Tageszeitung „Heute“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt.

Rückfragen & Kontakt:

Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: +43 – 1 – 23 699 84 – 11

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen