Schnabl/Thumpser: „Dienstrechtsreform für Gemeindebedienstete überfällig!“

SPÖ NÖ definiert Ziel der Reform: Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen mit marktgerechter Entlohnung

St. Pölten (OTS) - Seit der letzten Novelle zum Dienstrecht der niederösterreichischen Gemeindebediensteten seien viele Jahre ins Land gezogen – in vielen Bereichen haben sich dabei die Rahmenbedingungen teils drastisch verändert. „Das macht eine Neufassung unumgänglich“, geben sich SPÖ-Landesparteivorsitzender Landesrat Franz Schnabl und LAbg. Herbert Thumpser überzeugt.

„Die vielen tausenden MitarbeiterInnen haben sich ein modernes und zeitgemäßes Dienst- und Besoldungsrecht verdient. Wir brauchen hochmotivierte MitarbeiterInnen, die einerseits die gewohnte Qualität der Arbeit in den niederösterreichischen Gemeinden auf der hohen Zufriedenheitsschwelle halten können, und andererseits auch die neu übertragene Aufgaben gewährleisten können“, definiert Schnabl die Ziele des Reformvorschlags der SPÖ NÖ: Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen mit einer marktgerechten Entlohnung, damit sich die Gemeinden Niederösterreichs auch als attraktiver Dienstgeber behaupten können.

„Deshalb fordern wir die ÖVP NÖ auf, dem gestellten Antrag der SPÖ NÖ die Zustimmung zu geben“, so Antragsteller LAbg. Herbert Thumpser, „um unverzüglich in ernsthafte Verhandlungen gemeinsam mit den Gemeindevertreterverbänden und der den Vertretern der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten treten zu können.“

Die SPÖ NÖ unterstütze die Bemühungen der FSG und sieht die Veränderungen des Gehaltssystems in Richtung einer funktionsorientierten Entlohnung mit höheren Einstiegsgehältern und die Abflachung der Gehaltskurven als zentralen Bestandteil der überfälligen Reform. Die Gehaltskurve solle demnach einen rascheren Anstieg zu Beginn erfahren und in weiterer Folge eine Abflachung aufweisen. Außerdem solle sich die Entlohnung mehr an den zu leistenden Tätigkeiten und Funktionen orientieren, anstatt lediglich Aus- und Vorbildung als maßgeblich für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen anzusehen. Qualifizierungen durch praktische Erfahrung und fachspezifische Weiterbildung, speziell im Kinderbetreuungsbereich sollen überdies verstärkt berücksichtigt werden.

Schnabl und Thumpser betonen abschließend: „Ein zukunftsfittes Dienstrecht für Gemeindebedienstete ist das Gebot der Stunde und wäre auch ein starkes Signal einer funktionierenden Sozialpartnerschaft -im Sinne der MitarbeiterInnen, aber auch der hochstehenden Betreuungsqualität in den verschiedensten ‚Abteilungen‘ einer Gemeinde.“

Rückfragen & Kontakt:

Büro Landesrat Schnabl
Anton Feilinger
Pressesprecher
0699/13031166
anton.feilinger@lr-schnabl.at

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