Stellungnahme von VPNÖ-Klubobmann Klaus Schneeberger
St. Pölten (OTS/NÖI) - Zur Diskussionen rund um mögliche Einschränkungen des Schächtens in Niederösterreich hält VPNÖ-Klubobmann Klaus Schneeberger fest: „Die Regelungen bezüglich Schächten sind im Tierschutzgesetz des Bundes geregelt. Nur die Vollziehung dieses Gesetzes obliegt den Ländern. Noch unter LR Androsch wurden am 20. September 2017 die Bezirksverwaltungsbehörden über die Durchführung des Tierschutzgesetzes informiert. Da diesbezüglich immer wieder Fragen auf-getaucht sind, wurden in einer Arbeitsgruppe bereits Überlegungen angestellt, wie eine praxisnahe Umsetzung noch vor einer Änderung des Tierschutzgesetzes gewährleistet werden kann. Die Notwendigkeit, eine Präzisierung vorzunehmen zeigen auch die heutigen Befürchtungen des Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde Oskar Deutsch. Wir gehen davon aus, dass kurzfristig die Arbeitsgruppe entsprechende Lösungen finden wird und damit den vorgenannten Bedenken entgegen getreten wird.“
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