Schramböck: Binnenmarktprogramm stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und sorgt für Verbrauchersicherheit

Wettbewerbsfähigkeitsrat beschließt Binnenmarktprogramm – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Europa – hohes Niveau im Verbraucherschutz und Produktsicherheit

Wien (OTS/BMDW) „Mit dem gestern beschlossenen Binnenmarktprogramm macht Europa einen wichtigen Schritt um Kleine und Mittlere Unternehmen für den internationalen Wettbewerb zu stärken und die Rechte und den Schutz der Verbraucher zu sichern“, freut sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, die am 29.11. den Rat für Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel leitete. Das Gesamtvolumen des Programms sollen rund vier Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027 betragen. Damit sind en allgemeinen Maßnahmen zur Stärkung des Binnenmarktes geplant, die europäischen KMU mit einer Milliarde Euro zu unterstützen. „Ziel ist es, so Schramböck, „insbesondere KMU zu stärken, damit sie wachsen und über Grenzen hinweg expandieren können. Dazu wollen wir in der Europäischen Union ein günstiges Umfeld für Neugründungen und Expansion von Unternehmen schaffen.“

Ein Schwerpunkt wird das bereits bewährte Enterprise Europe Network -eine Anlaufstelle für alle Fragen zur Internationalisierung – sein. Verbraucher werden darin unterstützt, ihre Rechte im Binnenmarkt durchsetzen zu können. Die sichere Erzeugung von Lebensmitteln, die Prävention und Tilgung von Seuchen und Schädlingen und die Verbesserung des Tierschutzes in der EU werden finanziell unterstützt. Ferner wird eine wesentliche Unterstützung des Agrar-und Lebensmittelsektors als wichtige Branche der EU-Wirtschaft ermöglicht. Um eine valide Datenlage für wichtige politische Entscheidungsprozesse zu haben, werden den nationalen Statistikämtern Finanzmittel für die Erstellung und Verbreitung der europäischen Statistiken zur Verfügung gestellt.

„Mit dem neuen Programm werden KMU und Verbraucher dabei unterstützt, von einem gut funktionierenden Binnenmarkt zu profitieren und die Steuerung des EU-Binnenmarkts wird gestärkt.“, erklärt die Wirtschaftsministerin. Ferner werden die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der KMU, unterstützt, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie das Tierwohl gefördert und ein Rahmen für die Finanzierung europäischer Statistiken geschaffen. Das Binnenmarktprogramm ist Teil eines Pakets des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027. Es werden Aktivitäten zusammengeführt, die bisher im Rahmen von sechs verschiedenen Vorläuferprogrammen finanziert wurden. Damit sollen Synergien genutzt und Verwaltungskosten eingespart werden.

Im Rahmen der partiellen allgemeinen Ausrichtung wurde in den verschiedenen Programmteilen mehr Augenmerk auf die Digitalisierung gelegt, die Mitsprache der Mitgliedsstaaten bei der Programmumsetzung im Bereich KMU und Konsumentenschutz gestärkt, die Kosten für die allgemeine Verwaltung mit fünf Prozent begrenzt und eine klarere Struktur bei den einzelnen Programmteilen geschaffen. Ausgeklammert von der heutigen Entscheidung ist insbesondere die Festlegung der endgültigen Beträge. „Dieser Vorschlag ist eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.“, so Schramböck, „Die Finanzierungschiene, die bisher im Programm für die Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen, insbesondere KMU enthalten war, soll nunmehr im InvestEU mit anderen Finanzierungsprogrammen zusammengeführt werden, um durch die gemeinsame Verwaltung der Programme Kosten zu sparen und Synergien zu heben.“

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Kathrin Schriefer
Pressesprecherin der Bundesministerin Margarete Schramböck
+43 699 19 03 28 89 / + 43 1 711 00 – 805140
kathrin.schriefer@bmdw.gv.at
https://www.bmdw.gv.at

Presseabteilung
+43 1 711 00-805130
presseabteilung@bmdw.gv.at
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