Beantragung ab 1.September 2020 über die aws
Wien (OTS/BMDW) – Österreichs Unternehmen sind der Motor der österreichischen Wirtschaft und schaffen heimische Arbeitsplätze. Um die Investitionstätigkeit der Unternehmen anzuregen, erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer mit 1. September 2020 die Möglichkeit die Investitionsprämie zu beantragen. „Gerade jetzt sind Investitionen das beste Investment für den österreichischen Wirtschaftsstandort. Die Unterstützung bei Investitionen wirkt unmittelbar für das Unternehmen, erzeugt Nachfrage am angespannten Markt und schafft heimische Arbeitsplätze“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Mit der Investitionsprämie fördert die Bundesregierung Neuinvestitionen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent. Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert. „Durch die Investitionsprämie wollen wir gezielt die Investitionstätigkeit der Unternehmen anregen und setzen damit weitreichende Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse. Das neue Zuschussprogramm setzt auch Anreize für Neuinvestitionen in die Zukunftsthemen Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Gesundheit und Life Science“, hält die Wirtschaftsministerin fest.
Die Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, rückwirkend beantragbar. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft wickelt die Anträge ab.
Alle weiteren Informationen unter: www.aws.at
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Josephine Raimerth
Pressesprecherin der Bundesministerin Margarete Schramböck
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