Schutzausrüstung verhindert Skiunfälle | AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, 21.01.2019

Vor den Semesterferien kaufen viele Skifahrer Skibrillen, Skihelme und Rückenprotektoren und beugen so Skiunfällen vor.

Wien (OTS)

Skihelm: auf Passform achten

Mittlerweile zählen Skihelme für viele Skifahrer zur Pflichtausrüstung. Maßgeblich beim Kauf eines Skihelms ist die richtige Passform – er sollte genau der Kopfform entsprechen. „Um beim Kauf die richtige Größe zu ermitteln, am besten bei der Anprobe mit einem relativ großen Helm beginnen und sich dann der idealen Größe annähern. Damit der Helm die richtige Schutzfunktion gewährleisten kann, sollte er vollflächig auf dem Kopf sitzen. Der Helm sollte aber auch ohne Kinnriemen gut passen. Das heißt, dass er auch bei leichten Kopfbewegungen (Nicken, Schütteln) nicht rutscht“, rät Unfallverhütungsexperte Ing. Thomas Manek von der AUVA.

Bei Kindern sollte besonderes Augenmerk auf der richtigen Passform des Helms liegen. Helme für Kinder zu kaufen, die zwei oder drei Nummern zu groß sind, macht keinen Sinn. Diese sitzen nicht richtig und der Helm kann seine Schutzwirkung nicht entfalten.

Beim Kauf eines Helms muss jedenfalls auf die Prüfnorm EN 1077 geachtet werden und es sollte nicht der Preis ausschlaggebend für die Kaufentscheidung sein.

Vorsicht bei Helmkameras und Stickern

„Auf keinen Fall darf der Helm mit Stickern oder Etiketten beklebt werden, es sei denn der Hersteller gestattet dies explizit. Die Lösungsmittel des Klebstoffes können zu einer Beeinträchtigung der Festigkeit der Helmschale führen und dadurch die Schutzfunktion im Falle eines Unfalls reduzieren“, so Manek weiter. Das gilt auch für weit abstehende Helmkameras – diese verändern den Schwerpunkt des Helms und dürfen nur dann befestigt werden, wenn das vom Hersteller ausdrücklich erlaubt ist.

Skibrille an Wetterbedingungen anpassen

Die Sicht beim Skifahren ist durch Schneekristalle, Fahrtwind oder Reflexionen der Sonne oft nicht klar. Die Skibrille ist daher ein wichtiger Begleiter auf der Piste, sollte aber an die Wetterbedingungen angepasst werden. Entscheidend ist dabei die farbliche Tönung der Brille: „Gelbe oder orange Brillengläser sind vor allem bei Nebel ratsam, diese lassen die Umgebung kontrastreicher erscheinen“, erläutert Unfallverhütungsexperte Dr. Emmerich Kitz von der AUVA. Bei Sonnenschein ist hingegen von solchen Brillen abzuraten, da eine zusätzliche Aufhellung der Umgebung die Blendungsgefahr steigert. Dann besser zu grau- bzw. blaufarbenen Brillen greifen – sie fördern das klare Sehen bei großer Helligkeit.

Manche Hersteller bieten auch austauschbare Brillengläser an, um bei allen Wetterverhältnissen eine klare Sicht zu haben. So kann die Brille angepasst werden.

Schutz vor Sonnenstrahlung

Eine Skibrille schafft nicht nur gute Sichtverhältnisse, sondern schützt auch die Augen vor zu viel UV-Strahlung und Schneeblindheit. Durch die Reflektion der UV-Strahlen am Schnee werden die Hornhaut und die Linse der Augen belastet. Die UV-Strahlung wird vor allem durch den Stand der Sonne und die Höhenlage bestimmt – kühle Temperaturen sind kein Indikator für das Ausmaß der Strahlung.

„An der Kennzeichnung, die sich üblicherweise am Brillenbügel befindet, kann der Sonnenschutz der Skibrille überprüft werden. Dieser ist unabhängig davon, welche Färbung die Brille hat“, erklärt Kitz. Brillen, die nach EN 174 in der Kategorie S2 oder S3 genormt sind, bieten optimalen Sonnenschutz. „Von einem guten Sonnenschutz kann man auch bei der Handelsbezeichnung „UV 400“ ausgehen“, so der Unfallverhütungsexperte.

Wichtig ist auch, die Brille gemeinsam mit dem Helm anzuprobieren – so kann ein Spalt zwischen Helm- und Brillenrand vermieden werden und kalter Wind, Schnee oder Regen können nicht auf die Stirn gelangen.

Rückenprotektor sollte Standard sein

Wirbelsäulen- und Brustverletzungen gehören zu den häufigsten Verletzungen auf Skipisten, daher sollte ein Rückenprotektor zur Standardausrüstung beim Skifahren gehören. Bei einem Aufprall, einem Sturz oder einer Kollision schützt der Protektor den Oberkörper. Die dabei entstehenden Kräfte werden so großflächig über den gesamten Rücken verteilt und die Aufprallenergiegedämpft. Der Rückenprotektor verhindert auch, dass sich bei Stürzen spitze Gegenstände wie Äste, Steine oder Stecken in den Rücken bohren.

Wichtig ist beim Kauf auf den optimalen Sitz der Schutzausrüstung zu achten: Der Protektor soll an der Wirbelsäule anliegen und im Nacken oder Steiß nicht überstehen. Darüber hinaus soll er sich beim Hinsetzen nicht verschieben. Eine Anpassung des Protektors an die Körpergröße ist also unbedingt notwendig, damit dieser seine Schutzwirkung voll entfalten kann.

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 320.000 Unternehmen und über 5 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und Rehabilitation. Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.

Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Linz, Salzburg, Klagenfurt und Steiermark mit den beiden Standorten Graz und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon mehr als 46.000 stationär. 

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