Schwentner/Hebein: Pflegebedürftigkeit darf nicht zur Kürzung der Mindestsicherung für Familien führen

Grüne unterstützen Stöger bei bundeseinheitlicher Lösung

Wien (OTS) - „Es kann nicht sein, dass die Länder ein Körberlgeld einstreifen, wenn Familien mit pflegebedürftigen Menschen auf Mindestsicherung angewiesen sind“, meinen Judith Schwentner und Birgit Hebein, Sozialsprecherinnen der Grünen im Nationalrat bzw. in Wien. Die Mindestsicherung deckt den Minimalbedarf zur Sicherung der Existenz ab. Wer den zusätzlichen Bedarf von pflegebedürftigen Menschen als Einkommen von der Mindestsicherung abzieht, stürzt Familien ins Elend.

„Der Reformbedarf bei Regelungen für Pflege und Existenzsicherung zeigt einmal mehr, wie wichtig eine bundeseinheitliche Regelung ist. Die Grünen werden daher jede Bemühung des Sozialministers, das Problem bundesweit einheitlich zu lösen, unterstützen. Den Worten müssen Taten folgen“, so Schwentner.

„Wien zeigt vor, wie das gehen kann“, erklärt Hebein. Das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz, voraussichtlich in Kraft ab 1.1.2018, wird jede Kürzung der Existenzsicherung in Familien mit pflegebedürftigen Menschen ausschließen. Außerdem wird sichergestellt, dass zukünftig die an der Überwindung von Notlagen beteiligten Institutionen zusammenarbeiten.

Handlungsbedarf sieht Hebein jedoch bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes: „Auch das aktuelle Wiener Mindestsicherungsgesetz sieht keine Anrechnung von Pflegegeld vor. Das Pflegegeld kann unter Umständen bei pflegenden Angehörigen als Einkommen berücksichtigt werden, muss aber nicht. Bis zur dezidierten Änderung des neuen Gesetzes einen enormen Verwaltungsaufwand zu starten und pflegebezogene Leistungen zu berechnen, erscheint weder ökonomisch noch sozial vernünftig und ist auch nicht der soziale Weg von Wien“, ist Hebein überzeugt.

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