Sechste Urlaubswoche für alle – AK erreicht Prüfung der Rechtslage durch den Europäischen Gerichtshof

Linz (OTS) - Dass Beschäftigte in Österreich eine sechste Urlaubswoche im Prinzip nur dann bekommen, wenn sie 25 Jahre im selben Betrieb gearbeitet haben, hält die AK schon lange für nicht mehr zeitgemäß. Besonders benachteiligt sind dadurch Arbeitnehmer/-innen mit häufigen Berufsunterbrechungen, etwa Leiharbeitskräfte, und Frauen, die Unterbrechungen wegen der Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen oft die sechste Urlaubswoche kosten. Diskriminiert sind aber auch ausländische Arbeitskräfte, die nach Arbeitsjahren in der Heimat nach Österreich wechseln. „Die AK Oberösterreich hat nun erreicht, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage befasst, und wir sind zuversichtlich, dass er diese veraltete Regelung zum Nutzen der Beschäftigter in Österreich kippen wird“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

 Im laufenden Rechtsverfahren vertritt die Arbeiterkammer Oberösterreich den Betriebsrat eines oberösterreichischen Unternehmens, in dem viele Arbeitnehmer/-innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten beschäftigt sind. Diese haben in ihren Herkunftsländern oft langjährig gearbeitet, bevor sie nach Österreich gewechselt sind, und damit die Freizügigkeit der Arbeitnehmer/-innen nach EU-Recht genutzt.

 Da nach dem österreichischen Urlaubsgesetz bei einem Arbeitsplatzwechsel maximal fünf Jahre an Vordienstzeiten angerechnet werden, haben diese Arbeitnehmer/-innen faktisch kaum eine Chance, die sechste Urlaubswoche (nach 25 Arbeitsjahren bzw. mindestens 20 Jahren plus Vordienstzeiten beim selben Arbeitgeber in Österreich) zu erreichen. Damit sind Arbeitnehmer/-innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von dieser ungünstigen Vordienstzeitenanrechnung immer negativ betroffen, während österreichische Arbeitnehmer/-innen zumindest die Möglichkeit haben, eine sechste Urlaubswoche zu bekommen. Allerdings ist der Anteil der Arbeitnehmer/-innen in Österreich, die 25 Jahre oder länger in selben Betrieb arbeiten, mit etwa einem Zehntel insgesamt extrem niedrig.

 Nachdem das Landesgericht Wels und das Oberlandesgericht Linz erwartungsgemäß die Klage abgewiesen hatten, hat die Arbeiterkammer Oberösterreich eine Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) erhoben und darin angeregt, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) damit zu befassen. Der OGH ist dieser Anregung rasch nachgekommen und hat sein Verfahren nun unterbrochen und ein sogenanntes Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH eingeleitet.

 Der EuGH hat im Auftrag des österreichischen Höchstgerichts nun folgende Frage zu entscheiden: „Stehen die Bestimmungen des Urlaubsgesetzes der Freizügigkeit der Arbeitnehmer entgegen, wenn einem Arbeitnehmer, der insgesamt 25 Dienstjahre aufweist, diese aber nicht beim selben österreichischen Arbeitgeber absolviert hat, ein Jahresurlaub nur im Ausmaß von fünf Wochen gebührt, während einem Arbeitnehmer, der 25 Dienstjahre beim selben österreichischen Arbeitgeber erbracht hat, ein Anspruch auf sechs Wochen Urlaub pro Jahr zusteht?“.

 Beantwortet der EuGH diese Frage mit ja, muss die aus Sicht der AK überholte Regelung im österreichischen Urlaubsrecht geändert werden.

 „Im Ausgangsfall geht es zwar nur um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten. Der OGH hat die Frage aber so formuliert, dass eine Entscheidung des EuGH in unserem Sinn allen in Österreich Beschäftigten zugute kommt. Ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH dauert erfahrungsgemäß bis zu zwei Jahre. Diesen Zeitraum soll die österreichische Politik nutzen, um mit den Sozialpartnern ein EU-konformes Urlaubsrecht zu erarbeiten, das die Benachteiligungen bei der sechsten Urlaubswoche beseitigt“, sagt der AK-Präsident.

 Die AK Oberösterreich fordert, dass alle in Österreich Beschäftigten nach 25 Berufsjahren sechs Wochen Urlaubsanspruch erhalten – unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und durch bessere Anrechnung von Vordienstzeiten.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dir.-Stv.in Andrea Heimberger
+43 (0)664/82 37 988
kommunikation@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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