Linz (OTS) – Neun Monate lang arbeitete eine Oberösterreicherin in einem Salzburger Betrieb. Dass dort ein rauer Ton herrschte, das hätte sie noch verkraftet, sagte die Frau. Dass sie von ihrer Vorgesetzten allerdings mehrfach begrapscht und mit sexuellem Unterton beleidigt wurde, das war ihr dann doch zu viel. Als sie sich beschwerte, wurde die Arbeiterin gekündigt. Mit Hilfe der Arbeiterkammer Oberösterreich bekam sie von der Vorgesetzten 2.000 Euro Schadenersatz für die sexuelle Belästigung. „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz darf nicht geduldet werden, egal, ob sie von einem Mann oder von einer Frau kommt“, sagt dazu AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Es habe ein derber Umgangston geherrscht, da habe sie sich eben anpassen müssen, schilderte die Frau ihren Leidensweg. Sie sei auf den Job existenziell angewiesen gewesen. Doch dass ihre Vorgesetzte sie mehrfach an den Brüsten begrapschte, ihr auf den Hintern klopfte und sie mit sexuell abwertenden Aussagen beleidigte, das wollte die Arbeitnehmerin nicht einfach hinnehmen. Sie machte mehrmals darauf aufmerksam, dass dieses Verhalten unangemessen sei, doch die Kollegin hörte nicht damit auf. Als sie sich offiziell bei der Firmenleitung beschwerte, wurde sie gekündigt.
Die Arbeitnehmerin wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer, die in einem gerichtlichen Vergleich 2.000 Euro Schadenersatz für die Frau erreichte. Detail am Rande: Es wurde auch die „Täterin“ gekündigt.
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