Sicherheitsbehörden wollen internationale Zusammenarbeit forcieren

Innenausschuss billigt Novellen zum Polizeikooperationsgesetz und zum EU-Polizeikooperationsgesetz

Wien (PK) - Abseits des Fremdenrechtspakets befasste sich der Innenausschuss des Nationalrats heute mit der internationalen Zusammenarbeit von Polizei- und Sicherheitsbehörden. Um gezielter gegen so genannte "Gefährder" vorgehen zu können, ist ein intensivierter Datenaustausch auf europäischer Ebene vorgesehen. Zudem hat das Europäische Polizeiamt Europol mit 1. Mai eine neue Rechtsgrundlage erhalten. Das Innenministerium hat in diesem Sinn Novellen zum Polizeikooperationsgesetz und zum EU-Polizeikooperationsgesetz vorgeschlagen. Beide Gesetzentwürfe wurden mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach gebilligt. Zudem stand der Zivildienstbericht 2014 bis 2016 zur Diskussion.

Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mir ihren Anliegen. Die FPÖ hatte unter anderem eine Aussetzung der Einbürgerung türkischer StaatsbürgerInnen verlangt, die Grünen forderten einen Abschiebestopp nach Afghanistan. Auch mehrere Anträge des Team Stronach wurden vertagt bzw. abgelehnt.

Für Ausschussobmann Otto Pendl (S) war es möglicherweise der letzte Innenausschuss. Er dankte den Ausschussmitgliedern für das gute Gesprächsklima trotz der harten Auseinandersetzungen. Wenn auch in der Sache harte Gefechte geführt worden seien, habe man sich nach der Sitzung immer noch die Hand geben können, sagte Pendl und appellierte, diese Tradition auch weiter fortzuführen.

Neues Informationsverbundsystem zur Terrorismusbekämpfung

Mit der Novellierung des Polizeikooperationsgesetzes (1612 d.B.) wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Teilnahme österreichischer Sicherheitsbehörden an internationalen Informationsverbundsystemen - abseits des Schengener Informationssystems - geschaffen. Insbesondere geht es um die Zusammenführung von Daten und Analysen zur leichteren Identifizierung so genannter "Gefährder", also von Personen, von denen eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte. Ziel der intensivierten Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und anderen europäischen Staaten ist die Vorbeugung und Abwehr terroristischer Akte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wird für die Beteiligung an der Datenbank gemäß den finanziellen Erläuterungen acht Planstellen benötigen.

Die Gesetzesnovelle schafft außerdem die Möglichkeit, bei einlangenden Personenfahndungsersuchen bzw. Personeninformationen aus dem Ausland automatisierte Abfragen in Fahndungsevidenzen, im Zentralen Melderegister und im Zentralen Fremdenregister durchzuführen. Wie aus den Erläuterungen hervorgeht, gibt es schon jetzt mehr als hundert Personenfahndungsersuchen aus dem Ausland pro Tag, mit steigender Tendenz.

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak begründete die Ablehnung des Gesetzes damit, dass von einigen Seiten Defizite beim Rechtschutz gesehen werden. Grundsätzlich sei eine verstärkte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden sinnvoll, betonte er. Innenminister Wolfgang Sobotka verwies auf das Auskunftsrecht für Betroffene und die Beschwerdemöglichkeit bei der Datenschutzbehörde. Zudem gebe es auch die Möglichkeit einer Vorabkontrolle.

EU-Polizeikooperationsgesetz wird an neue Rechtslage in der EU angepasst

Hintergrund für die Änderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes (1674 d.B.) ist der Umstand, dass für das Europäische Polizeiamt (Europol) seit 1. Mai 2017 eine neue Rechtsgrundlage gilt. In diesem Sinn ist es notwendig, das nationale Recht in Einklang mit der EU-Verordnung zu bringen und nationale Konkretisierungen vorzunehmen. Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle die Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) präzisiert, wobei sich an den vom BAK wahrgenommenen Zuständigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und internationalen Einrichtungen wie OLAF, Interpol oder Europol nichts ändert.

FPÖ will Einbürgerung türkischer StaatsbürgerInnen aussetzen

Vom Innenausschuss vertagt bzw. abgelehnt wurde eine Reihe von Anträgen der Opposition. So drängt die FPÖ angesichts des Ergebnisses des türkischen Verfassungsreferendums darauf, eine Task Force zur Überprüfung sämtlicher Einbürgerungen von Türkinnen und Türken der letzten 15 Jahre einzurichten und die Einbürgerung türkischer StaatsbürgerInnen in Österreich vorübergehend zur Gänze auszusetzen (2129/A(E)).

Christoph Hagen vom Team Stronach konnte dem Antrag einiges abgewinnen und betonte, dass es von Seiten der Türkei Unklarheiten bezüglich Staatbürgerschaften gebe und bis zur Klärung Einbürgerungen hintangestellt werden sollten. Das Gleichbehandlungsgebot gelte auch für AusländerInnen, erinnerte hingegen Alev Korun (G). Einzelne Gruppen dürften nicht benachteiligt werden, und für die österreichische Staatsbürgerschaft müsse auch ein klares Bekenntnis zur Demokratie abgelegt werden. Hannes Weninger (S) sah dies ähnlich und betonte, dass es eindeutige Regeln in Österreich zur Aberkennung von Staatsbürgerschaften gibt, wenn jemand wissentlich oder unwissentlich eine Doppelstaatsbürgerschaft annimmt.

Die FPÖ will außerdem die Möglichkeit der beschleunigten Einbürgerung bestimmter Gruppen von Fremden streichen (1683/A(E)). Auch in Österreich geborene AusländerInnen, anerkannte Flüchtlinge, SpitzensportlerInnen und andere Personen mit außerordentlichen Leistungen sollen künftig mindestens zehn Jahre auf die heimische Staatsbürgerschaft warten müssen. Derzeit können diese Gruppen bereits nach sechs Jahren einen österreichischen Pass beantragen, sofern sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und unbescholten sind.

Philipp Schrangl (F) erinnerte an Aussagen von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka, wonach eine Beschleunigung der Einbürgerungen zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung führe. Die Beschleunigung geschehe nur unter bestimmten, sachlich begründeten Bedingungen, unterstrich Alev Korun und erinnerte daran, dass das UNHCR die Möglichkeit einer Beschleunigung empfiehlt, um Staatenlosigkeit zu vermeiden. Hannes Weninger stellte zwar die Möglichkeit in den Raum, über die Fristen von sechs bzw. zehn Jahren diskutieren zu können, aber an einer Beschleunigung hielt er grundsätzlich fest. Beide FPÖ-Anträge wurden auf Antrag Weningers vertagt.

Grüne fordern Abschiebestopp nach Afghanistan

Ebenfalls nicht durchsetzen konnten sich die Grünen mit der Forderung nach einem Abschiebestopp nach Afghanistan (2185/A(E)). Aufgrund der ständigen Anschläge und Morde an ZivilistInnen vor Ort sei das Menschenrecht auf Leben bei Abschiebungen massiv gefährdet, argumentiert Alev Korun und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Europäische Grundrechtscharta.

Mit dem jüngsten Anschlag in Kabul, der 160 Menschenleben gekostet hat, begründete Alev Korun den Antrag. Am selben Tag landete in Kabul ein FRONTEX-Abschiebeflug, was deutlich mache, dass Einzelprüfungen nicht ziehen würden. Dies sei ein Einzelfall gewesen, betonte Friedrich Ofenauer (V), die Situation wurde geprüft und eine generelle Gefahr für ganz Afghanistan sei nicht gegeben. Auch dieser Antrag wurde vertagt.

Team Stronach für Beendigung des Asylverfahrens bei Heimaturlaub

Auf rigorose Konsequenzen für Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens bzw. nach dessen positivem Abschluss in ihr Heimatland zurückreisen, etwa um Verwandte zu besuchen, drängt das Team Stronach. In einem solchen Fall müsse das Asylverfahren sofort beendet bzw. gewährter subsidiärer Schutz wieder aberkannt werden, fordert Christoph Hagen und kritisiert in diesem Zusammenhang die Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs (1999/A(E)). Eine Rückreise von AsylwerberInnen in ihr Heimatland würde zeigen, dass Personen ihren Asylstatus ausnutzen würden, sagte der Team-Stronach-Mandatar und verwies auf das Beispiel der Schweiz, die auf Asylmissbrauch mit Abschiebungen reagiere. Seinen Vertagungsantrag begründete Nikolaus Prinz von der ÖVP damit, dass die aktuellen Vorgaben den Menschenrechten entsprechen und die Einzelfallprüfungen auch Aberkennungen das Asylstatus ermöglichen.

Abnahme von DNA-Proben bei männlichen Flüchtlingen

Ein Antrag des Team Stronach, der die Abnahme von DNA-Proben von männlichen Flüchtlingen bei Einreise (1709/A(E)) zum Inhalt hat, wurde abgelehnt. Durch die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks hofft Hagen (T), die Betroffenen von Straftaten abhalten zu können bzw. der Polizei im Falle eines Verbrechens die Ermittlungsarbeit zu erleichtern. Eine Erfassung von DNA-Proben von männlichen Flüchtlingen würde eine schnellere Ausforschung von Tätern ermöglichen und Asylmissbrauch abstellen, unterstrich Hagen zu seinem weiteren Antrag. Dieser wurde im Ausschuss allerdings breit kritisiert. Gabriele Tamandl (V) hielt es für unverhältnismäßig, allen männlichen Flüchtlingen ab 14 Jahren DNA-Proben abzunehmen. Straftätern würde die DNA ohnehin schon jetzt abgenommen und Fingerabdrücke sind die derzeit beste Lösung, da diese sofort registriert werden können, während man auf die DNA-Proben ein paar Tage warten müsse. NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak sorgte sich, dass eine Gesamtgruppe unter Generalverdacht gestellt würde und dies zu einer breiteren Überwachung, vielleicht auch österreichischer StaatsbürgerInnen, führen könnte. Auch Julian Schmid (G) lehnte den Antrag ab und meinte, dass Fingerabdrücke ausreichen würden.

Erneut vertagt wurden auch ein weiterer Antrag des Team Stronach, der auf längere Erholungsphasen für ältere PolizistInnen ab 50 durch Einräumung einer Wahlmöglichkeit zwischen Zeitausgleich und Bezahlung für geleistete Übersunden (637/A(E)) abzielt. Die ExekutivbeamtInnen würden durch Überstunden stark belastet, sagte Hagen, der dieses Problem auch durch die Rekrutierungsprobleme in Vorarlberg und Wien verstärkt sieht. Insbesondere in einem Alter über 50 Jahren wirke sich die Dauerbelastung gesundheitsgefährdend aus. Julian Schmid von den Grünen schloss sich dem Antrag an. Burnout sowie Stress sollten auch bei ExekutivbeamtInnen vermieden werden und der Aspekt des Zeitausgleichs, wie ihn der Antrag vorsieht, sei zukunftsweisend, so Schmid. Rudolf Plessl (S) beantragte schließlich die Vertagung des Antrags, da es bereits ein funktionierendes Dienstmanagement gebe. Der SPÖ-Abgeordnete unterstrich zudem, dass ihm die Gesundheit der ExekutivbeamtÍnnen wichtig ist.

Rekordwert bei Zivildienstzuweisungen

Beendet wurden die Beratungen im Ausschuss mit einer kurzen Debatte über den Zivildienstbericht für die Jahre 2014 bis 2016 (III-383 d.B.). Im Jahr 2016 hat es mit 15.224 Personen einen Rekordwert bei der Zuweisung von Zivildienern gegeben. Täglich waren durchschnittlich 10.800 Zivildiener im Einsatz. Die Zahlen dürften in den nächsten Jahren allerdings wieder deutlich nach unten gehen, da derzeit geburtenschwächere Jahrgänge ins Wehrpflicht-Alter kommen. Die meisten Zivildiener sind mit Abstand nach wie vor in Rettungsorganisationen tätig.

Es finden regelmäßig Kontrollen im Rahmen der Arbeitsmarktneutralität satt, um zu vermeiden, dass Zivildienststellen keine regulären Arbeitsplätze gefährden, antwortete Innenminister Wolfgang Sobotka Grün-Abgeordnetem Julian Schmid. Sobotka unterstrich ebenfalls in Richtung Schmid, dass sich die drei Kategorien von Zivildienststellen bewährt haben und insbesondere im Rettungsdienst viele Zivildiener später auch als Freiwillige weiterarbeiten. Was die kolportierte Abschaffung der ÖBB-Vorteildcard für Zivildiener betrifft, liegen ihm keine Informationen vor, betonte der Minister. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss Innenausschuss) gs/see

Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at

http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/ParlamentWien
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen