Sieber und Mühlberghuber zur SPÖ: Zurück zur Sachlichkeit!

Initiativantrag in der Sitzung des Familienausschusses angenommen: Krisenpflegepersonen haben rückwirkend mit 1. Juli 2018 wieder Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld

Wien (OTS) Mit Unverständnis und Kritik reagieren die Familiensprecher der Koalitionsparteien, Abg. Edith Mühlberghuber (FPÖ) und Abg. Norbert Sieber (ÖVP) auf die unsachlichen und inhaltlich falschen Aussagen der SPÖ in einer Aussendung heute Vormittag, zum Thema Krisenpflegeeltern. „Wir legen Wert auf ein sachliches Klima des Miteinanders im Familienausschuss und in Fragen der Familienpolitik. Die SPÖ hat diesem Klima leider geschadet, indem sie wider besseren Wissens parteipolitisches Kleingeld auf dem Rücken von Kindern und (Pflege)-Familien wechseln möchte. Das lehnen wir ab“, so Sieber und Mühlberghuber, die die SPÖ auffordern, zur Sachlichkeit zurückzukehren.

Zum Thema: Krisenpflegeeltern leisten unverzichtbare Arbeit: sie sind wichtige Bezugspersonen für Kinder in Notsituationen, bis entweder über die Rückkehr des Kindes in die Familie oder dessen Übergabe in Dauerpflege entschieden werden kann. Grundsätzlich erhalten Krisenpflegeeltern für ihre wichtige Aufgabe Leistungen seitens der Bundesländer, denn das Krisenpflege-Wesen obliegt der Zuständigkeit der Länder. Nun hat das Familienressort eine Lösung erarbeitet, damit Krisenpflegepersonen bei Erfüllung aller Voraussetzungen auch die Familienleistungen des Bundes – Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe – erhalten. Damit wurde die versprochene Reparatur vollinhaltlich durchgeführt, erklären die beiden Familienpolitiker.

In der Ausschusssitzung wurde dies mit einem Initiativantrag der Koalitionsparteien betreffend ein „Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeld sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden“ geregelt und mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos beschlossen.

Mit dieser Gesetzesreparatur, die nach einem Spruch des Obersten Gerichtshofes notwendig wurde, wird Fairness und Gleichbehandlung sichergestellt: das heißt, dass Krisenpflegepersonen rückwirkend mit 1. Juli 2018 wieder Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben. „Denn wir wollen, dass die wichtige Arbeit von Krisenpflegeeltern auf gesetzlich und finanziell sicheren Beinen steht“, betonen Mühlberghuber und Sieber.

Krisenpflegepersonen sind im Auftrag des zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträgers ausgebildet und von diesem mit der vorübergehenden Pflege und Erziehung eines Kindes für die Dauer der Gefährdungsabklärung betraut. Unabhängig davon, dass bei Krisenpflegepersonen nie eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Krisenpflegekind vorliegt, haben Krisenpflegepersonen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflegekind, sofern sie das Krisenpflegekind mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreuen. „Ihre Absicht, diese Regelung der 91 Tage zu evaluieren, bekräftigt die Koalition in einer Ausschussfeststellung, der auch die SPÖ und die Neos zugestimmt haben“, schließen Mühlberghuber und Sieber. (Schluss)

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