Silvesterfeuerwerk: Der österreichische Pyrotechnikhandel sichert und schafft Arbeitsplätze

Christoph Riedl, Bundessprecher des Pyrotechnikhandels: „Unsere Branche trägt nicht nur rund um Silvester zu einem großen Teil der Wirtschaftsleistungen in Österreich bei“

Wien (OTS) - „Eine Umfrage das market-Instituts unter der österreichischen Bevölkerung zeigt, dass die Hälfte der Österreicherinnen und Österreicher Feuerwerke als kulturelle Brauchtumspflege ansehen und sich damit identifizieren“, hält Christoph Riedl, Bundessprecher des Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), fest. Die Umfrage hat auch gezeigt, dass ein hoher Anteil an Bereitschaft besteht, Feuerwerke bei anderen Anlässen - wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern - einzusetzen. Immerhin 44 Prozent der Bevölkerung sehen dies als tolle Ergänzung für ein Event an.

 

Die Auswahl an Feuerwerkskörpern ist groß. Besonders beliebt sind in Österreich mit einem Anteil von rund 63 Prozent an allen verkauften Feuerwerkskörpern nach wie vor Raketen, gefolgt von Kinder-, Batterie- und Bodenfeuerwerken (je rund 33 Prozent).

 

Zum Jahreswechsel verkaufen rund 10.000 heimische Verkaufsstellen Feuerwerkskörper für Silvester. Das Geschäft rund um Silvester macht rund 80 Prozent des Jahresumsatzes aus. Nicht nur in diesem Zeitraum sichert und schafft der Pyrotechnikhandel viele Arbeitsplätze. Zur Zufriedenheit der Branche konnte die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zudem im zu Ende gehenden heurigen Jahr im Einvernehmen mit der Gewerkschaft der Privatangestellten einen Kollektivvertrag für den Verkauf von Pyrotechnika am 31. Dezember – der heuer auf einen Sonntag fällt – abschließen: http://bit.ly/2kr8eBu

 

„Dem österreichischen Pyrotechnikhandel ist es ein großes Anliegen, dass neben den Branchenteilnehmern auch Konsumentinnen und Konsumenten über die gesetzlichen Vorschriften in Sachen Feuerwerkskörper gut Bescheid wissen“, unterstreicht Pyrotechnikhandel-Branchensprecher Riedl. Deshalb gibt es dafür auf der Homepage des österreichischen Pyrotechnikhandels ein Informationsblatt: https://tinyurl.com/ya2kg4pq (.pdf]).

 

Riedl ruft in Erinnerung, dass das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen verboten ist. Jedoch kann der zuständige Bürgermeister die Verwendung von Teilen des Ortsgebiets ausnehmen. Zu beachten sind an dieser Stelle die Altersbeschränkungen beim Kauf von pyrotechnischen Gegenständen. Informationen zu den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gibt es über den Link https://tinyurl.com/ycrbahce (.pdf). Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sind unter anderem Strafen bis zu 3.600 Euro vorgesehen. (PWK994/JR)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Bundesgremium Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel
Mag. Jürgen Rathmanner BA
Tel.: 05 90 900-3343
E-Mail: handel5@wko.at

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