Singer: Sozialer Wohnbau bei ÖVP in guten Händen

ÖVP-Bautensprecher: WGG-Novelle erleichtert Eigentumsbildung und schützt vor Spekulation mit gemeinnützigem Vermögen

Wien (OTS/ÖVP-PK) „Erleichtert und zufrieden“ zeigt sich ÖVP-Bautensprecher Abg. Johann Singer anlässlich der Beschlussfassung der WGG-Novelle 2019 in der heutigen Nationalratssitzung. „Es beweist, dass Parteien trotz unterschiedlicher Ansätze auch in Wohnrechtsfragen wichtige Reformen zustande bringen können, wenn sie bereit sind, aufeinander zuzugehen“, betont Singer.

Eine aktuelle Studie belege, dass sich 62 Prozent der 18- bis 34-Jährigen Wohneigentum wünschen. „Damit dieser Wunsch leichter Wirklichkeit werden kann, verbessern wir im Rahmen der WGG-Novelle das Mietkaufmodell“, erklärt Singer. Einerseits werde der Zeitraum, in dem man sich entscheiden muss, ob man die zunächst gemietete Wohnung kaufen möchte, auf 15 Jahre ausgedehnt. Andererseits könnten die Mieter in dem verlängerten Zeitraum nunmehr drei Anträge auf Kauf der Wohnung stellen – bisher sei das nur ein einziges Mal möglich gewesen. „Wer früher etwa einen Antrag gestellt hat, aber dann zu dem Entschluss gekommen ist, doch nicht kaufen zu wollen, hat sein Recht auf Kauf der Wohnung für immer verwirkt“, begrüßt der ÖVP-Bautensprecher diese Maßnahme. Wesentlich sei auch, dass im Mietvertrag den Mietern bzw. späteren Eigentümern ganz klar dargelegt werden muss, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen sie Anspruch auf den Kauf der Wohnung haben. „Verkaufsunwillige“ Gemeinnützige hätten diese gesetzlichen Ansprüche laut Singer nur allzu oft unter den Teppich gekehrt. Bessere Information und mehr Antragsmöglichkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg würden jedenfalls dazu führen, dass sich mehr Menschen für den Mietkauf entscheiden werden.

Als weiteren wesentlichen Punkt der Novelle führt Singer den „stärkeren Schutz von gemeinnützigem Wohnraum vor Spekulanten“ an. Diese hätten in der Vergangenheit rechtliche Schlupflöcher genützt, um an gemeinnützige Objekte zu gelangen und diese dann um teures Geld weiterzuverkaufen. Laut Singer muss sich aber auch die behördliche Aufsicht in den betroffenen Bundesländern die Frage gefallen lassen, ob sie den Spielraum für ihre Entscheidungen nicht schon bisher im Sinne der Gemeinnützigkeit und im Sinne der Bewohner auslegen hätten können – ja sogar müssen. Stattdessen werde den verunsicherten Bewohnern nun seit Monaten ein unrühmliches Schauspiel aus Klagen und Gegenklagen zugemutet.

„Mit der Reform treffen wir jedenfalls alle rechtlich notwendigen Vorkehrungen, damit gemeinnütziger Wohnraum auch in Zukunft gemeinnützig bleibt, und sich die Bewohner keine Sorgen um den rechtlichen Status ihrer Wohnung, und damit um ihr Geld, machen müssen“, ist Singer überzeugt.

Mit der Novelle werde weiters klargestellt, dass sich die Gemeinnützigen auf ihre Kernkompetenz, nämlich auf die Schaffung von leistbarem Wohnraum, zu konzentrieren haben. Die Errichtung von sozialer Infrastruktur bleibe grundsätzlich genehmigungsfähig – eine Ausweitung des Geschäftskreises erfolge durch diese Reform aber nicht.

Wenig beeindruckt zeigt sich Singer von der unsachlichen Kritik an der Reform von Seiten der SPÖ, die seiner Ansicht nach schon komödiantische Züge angenommen hätte. „Es zeigt eine zutiefst verunsicherte Partei, die ihre Glaubwürdigkeit in Wohnrechtsfragen längst verloren hat“, befindet Singer.

Jedenfalls freue er sich, dass es mit der Novelle gelingen wird, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit auch Menschen mit kleinem Einkommen qualitativ hochwertiger Wohnraum zur Verfügung steht. „Vor allem aber freut es mich, dass wir mit dieser Reform vielen Familien einen leichteren Zugang zu Eigentum ermöglichen“, schließt Singer.

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