Sitzung der NÖ Landesregierung | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 26.06.2018

St. Pölten (OTS/NLK) Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Genehmigt wurde der Abschluss der Fördervereinbarung mit der Österreichischen Wasserrettung, Landesverband Niederösterreich, für die Jahre 2018 bis 2020. Die Höhe der Förderung beträgt 50.000 Euro jährlich.

Aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen 2018 wurden Beihilfen für Gemeinden als Bedarfszuweisungen II (Verringerung des Haushaltsabganges) in der Gesamthöhe von 5.095.000 Euro bewilligt.

Weiters wurden aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2018 Beihilfen für Gemeinden in der Gesamthöhe von 99.373.300 Euro als Bedarfszuweisungen III (zur Projektförderung und Haushaltshilfen) genehmigt.

Für die zweite Sanierungsetappe der Instandsetzung des jüdischen Friedhofes in Klosterneuburg wurde ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 110.255,85 Euro vergeben.

Für die zweite Sanierungsetappe der Instandsetzung des jüdischen Friedhofes in Baden wird ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 286.028,80 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Festival Schloss Weitra BetriebsgmbH erhält für die Durchführung der Theaterproduktion „Die Fledermaus“ für das Jahr 2018 einen Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 95.000 Euro.

Die Stadtgemeinde Berndorf wird für die Durchführung der Festspiele Berndorf für das Jahr 2018 mit 100.000 Euro unterstützt.

Der Fördervertrag zwischen dem Land Niederösterreich und dem „Verein zur Abhaltung von Kammeropern- und Literarturfestivals in Retz“ zum Zweck der Durchführung des Festivals Retz „Offene Grenzen“ für die Jahre 2018 bis 2019 wurde genehmigt. Die Höhe der Förderung beträgt in den Jahren 2018 und 2019 je 140.000 Euro.

Ebenso wurde der Fördervertrag zwischen dem Land Niederösterreich und dem Verein Kellergassencompany für die Durchführung der jährlichen Sommerproduktion für die Jahre 2018 bis 2020 genehmigt. Die Höhe der Förderung beträgt jeweils 40.000 Euro p. a.

Als Maßnahme der überörtlichen Raumordnung werden für Gemeinden in ganz Niederösterreich Beihilfen in der Gesamthöhe von 1.743.500 Euro bereitgestellt.

Weiters beschloss die Landesregierung die Bereitstellung der NÖ Landesmittel für die Jahre 2018 bis 2020 in der Höhe von 667.701 Euro für die Vereinigung der Pflanzenzüchter und Saatgutkaufleute Österreichs.

Ebenso wurde beschlossen, die Stadtgemeinde Schwechat und die Gemeinde Zwölfaxing im Rahmen des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogrammes für das 18. Betriebsjahr (2018) betreffend die direkte Busanbindung an die Linie U3 zur Attraktivierung und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern. Die Fördermittel wurden für die Stadtgemeinde Schwechat und für die Gemeinde Zwölfaxing insgesamt in der Höhe von 106.218,99 Euro gewährt.

Die Stadtgemeinde Wieselburg wird im Rahmen des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogrammes bei der Errichtung des Busbahnhofes am Bahnhof Wieselburg gefördert. Die Fördermittel wurden für die Stadtgemeinde Wieselburg in der Höhe von 30 Prozent der effektiven ÖV-wirksamen Kosten der Errichtung des Busbahnhofes, somit max. 184.401,75 Euro gewährt.

Beschlossen wurde auch, sich im Ausmaß von 35 Prozent an den Gesamtkosten in der Höhe von 326.000 Euro für die Realisierung der Bike-and-Ride-Anlage beim Bahnhof Tulln Gunthergasse zu beteiligen. Der Landesbeitrag beträgt somit 114.100 Euro.

Genehmigt wurde auch, sich gemäß der vierten Zusatzvereinbarung im Ausmaß von 35 Prozent an den Gesamtkosten in der Höhe von 750.000 Euro für diverse Maßnahmen zur Attraktivierung des Parkdecks Tulln zu beteiligen. Der Landesbeitrag beträgt somit 262.500 Euro.

Die Stadtgemeinde Haag wird bei der Errichtung des Radwegeprojektes „Radweg entlang der Landesstraße B 42“ gemäß der Richtlinie zur Förderung von Radwegen mit einer nicht rückzahlbaren Beihilfe in der Höhe von 80.900 Euro gefördert.

Dem Verein zur Förderung der Sozial- und Kreativwirtschaft wurde für das Projekt „1ne Gesellschaft für 1ne zweite Chance – gabarage St. Pölten“ für den Förderzeitraum Mai 2018 bis Oktober 2019 ein Förderungsbeitrag von bis zu 100.000 Euro gewährt.

Rückfragen & Kontakt:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Christian Salzmann
02742/9005-12172
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