Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 06.07.2017

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Josef B a l b e r (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Erber, MBA u.a. betreffend Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (NÖ MSG), des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 (NÖ SHG) und des NÖ Grundversorgungsgesetzes.

Abgeordnete Amrita E n z i n g e r (G) meinte, der heutige Antrag sei wieder eine Verschärfung. Man nehme den Menschen das Letzte, was man ihnen nur irgendwie wegnehmen könne. Ihre Fraktion werde daher nicht die Zustimmung geben. Die Mindestsicherung sollte den ärmsten Menschen das Mindeste zum Leben geben, in Niederösterreich sei die Mindestsicherung alles andere als eine Mindestsicherung, die zum Leben reiche – so müsse man einige Jahre in Niederösterreich gelebt haben, um diese zu beziehen, es gebe eine Obergrenze für Familien usw. Das sei menschenunwürdig. Faktum sei, dass die Summe der NÖ Mindestsicherung nur 0,8 Prozent des Landesbudgets ausmache und man „fast in jeder Landtagssitzung eine Verschärfung“ habe.

Abgeordneter Udo L a n d b a u e r (FP) sagte, es seien vornehmlich die Grünen, die sich jedes Mal aufs Neue hier herausstellten und deren größte Sorge bei den Zuwanderern liege. Sie seien von den Österreichern gewählt und diesen in der Pflicht. Dem Antrag werde man aber auch nicht zustimmen, aber aus völlig anderen Beweggründen, denn das Thema gehe für seine Fraktion in eine „völlig falsche Richtung“. Als Ziel werde die Integration von Asylwerbern in den Arbeitsmarkt definiert, das sei nicht Ziel der FP.

Abgeordnete Christa V l a d y k a (SP) führte aus, dass die SP wie bereits bei der Novelle Ende des Jahres 2016 eine differenzierte Betrachtung der Mindestsicherung habe. Damit sei ein soziales Netz gesichert und diese solle vor Obdachlosigkeit und Armut schützen. Die SP stehe für eine Sanktionierung, wenn jemand das System ausnutzen möchte und dafür, dass die Mindestsicherung ihren Sinn erfülle. Man werde daher einen Antrag auf getrennte Abstimmung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes zu Punkt 18 und des NÖ Grundversorgungsgesetztes zu Punkt 5 einbringen. Ziel eines ausgewogenen Sozialsystems könne es nicht sein, „sozial Schwachen ein Bein zu stellen“. Ein Resolutionsantrag fordert die rückwirkende Abschaffung des Pflegeregresses per 1. Juli 2017. Ein weiterer Resolutionsantrag fordert eine qualitätsvolle Personalausstattung der NÖ Pflegeheime.

Abgeordneter Anton E r b e r MBA (VP) meinte, die Mindestsicherung sei kein Instrument der Bekämpfung der Kinderarmut, dazu gebe es die Familienbeihilfe. Es gehe um die Sicherstellung guter Taten im Sinne der Gemeinnützigkeit, niemand werde zusätzlich in den Arbeitsmarkt gedrängt.

Der Antrag wurde mit Mehrheit von VP und FRANK angenommen. Der Resolutionsantrag zur rückwirkenden Abschaffung des Pflegeregresses blieb in der Minderheit. Der zweite Resolutionsantrag wurde mangels fehlenden inhaltlichen Zusammenhanges nicht zur Abstimmung zugelassen

Die nächsten Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Herbert T h u m p s e r , SP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Bericht des Landesrechnungshofes über Landesförderung, Teilabschnitt 05908 (Bericht 7/2017).
• Bericht des Rechnungshofes betreffend Restmüllentsorgung im südlichen Wiener Becken (Reihe Niederösterreich 2017/3)
• Bericht des Landesrechnungshofes über Jugendausbildungs- und Leistungszentren, Förderung (Bericht 5/2017)
• Bericht des Landesrechnungshofes über Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Bericht 6/2017)

Dritter Präsident Franz G a r t n e r (SP) eröffnete die Debatte:
Bei der Restmüllentsorgung im südlichen Wiener Becken gehe es v. a. um Neunkirchen und Wiener Neustadt. Hier würden unterschiedliche Systeme verwendet, daraus resultierten auch unterschiedliche Kosten für den Bürger. Ein größeres Durchgriffsrecht wäre wünschenswert. Bei den Förderabwicklungen der Landesförderungen sollte man in Zukunft sehr genau nachprüfen.

Klubobfrau Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) vertrat die Ansicht, der Landesrechnungshof komme zum Schluss, dass alle Einwände im Zusammenhang mit der Pröll-Stiftung zu Recht bestanden hätten. Die VP versuche, sich „darüber hinwegzuschwindeln“. Auch von der FP, die damals mitgestimmt habe, habe es bis heute keine Erklärung gegeben. Alle, die den Bericht gelesen hätten, wüssten, dass Fehler passiert seien. Es gehe nicht um die Einzelperson Pröll, sondern um ein reformierungsbedürftiges System. Sie erwarte sich baldigst eine zentrale Förderungsevidenz.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) führte aus, im Bereich der Landesförderungen sei „vieles umzukrempeln“. Das sei ein „Modell der alten Schule“, mit der Landtagswahl komme garantiert „frischer Wind“. Die Idee einer Akademie für den ländlichen Raum sei grundsätzlich gut gewesen, die Richtlinien seien aber nicht eingehalten worden. Eine transparentere Neuaufstellung der Landesförderungen müsse kommen. Einen Untersuchungsausschuss brauche man nicht: Die Zahlen lägen auf dem Tisch, die politische Verantwortung sei klar.

Abgeordneter Dr. Martin M i c h a l i t s c h (VP) sagte zur Pröll-Privatstiftung, es sei kein Schaden entstanden, alles sei mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt worden. Es habe eine zweckmäßige Bereinigung ohne finanziellen Schaden für das Bundesland Niederösterreich gegeben. Alle Versuche, dem Alt-Landeshauptmann im Abgang etwas anzuhängen, lehne seine Fraktion ab.

Alle vier Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

(Forts.)

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