Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 06.07.2017

St. Pölten (OTS/NLK) - Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Martin S c h u s t e r , VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Gabmann, Waldhäusl u. a. betreffend Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) und Geschäftsordnung - LGO 2001.
• Antrag mit Verfassungsgesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Gabmann, Waldhäusl u. a. betreffend Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979).

Klubobfrau Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) sagte, der Stil sei „der alte geblieben“, die VP lege vor, wie sie es ich vorstelle. Es handle sich aber mitnichten um ein Zukunftsprojekt. Man habe in Niederösterreich bis dato nichts erfahren habe was in der Landesregierung passiere. Seit Jahren gebe es dazu Anfragen der Grünen. Die Landesregierung könne jederzeit sagen, dass man das transparent darstellen wolle, aber es sei „aus dieser einfachen Sache eine Zwei-Drittel-Mehrheit gemacht“ worden. Zum Thema Untersuchungsausschuss hielt sie fest, der Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses sei der Landtagspräsident, die Mitglieder seien dort wie in einem Rechnungshofausschuss vertreten. Nach jetzigem Stand würden in einem Untersuchungsausschuss mit diesem Kräfteverhältnis die Regierungsmitglieder so wie es sie jetzt gäbe, sitzen, die Grünen und die Freiheitlichen hätten wieder kein Stimmrecht. Daher würden die Grünen nicht Ja sagen zu diesem „Machterhaltungspaket“. Dass im Rechnungshofausschuss die Opposition ohne Stimmrecht sitze, bleibe so, und das sei „alter Stil“. Den Vorsitz in einem Rechnungshofausschuss müsse die stimmenstärkste Oppositionspartei haben. Es müsse daher eine Absage geben an das, was heute vorgelegt werde. Man sei „keinen Schritt weitergekommen“. Die Chance sei nicht genützt worden.

Abgeordneter Rupert D w o r a k (SP) meinte, die Kraft des NÖ Landtags gipfle in dem, dass man gemeinsam mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit das kräftigste Instrument beschließen könne, nämlich ein Verfassungsgesetz. Daher wollte man „ein Paket schnüren, und keinen Fleckerlteppich“. Man sei sich in einigen Punkten schon „sehr weit sehr nahe“, erwähnte er z. B. das Antragsrecht für nunmehr vier Abgeordnete oder die Transparentmachung der Beschlüsse der Landesregierung. Doch vom Paket sei „ein Fleckerlteppich übriggeblieben“. Aber es sei seiner Fraktion um einen „großen Plan“ gegangen. Er sprach u. a. den Bereich des Wahlrechts und die Problematik der Zweitwohnsitzer an. Es sei seiner Fraktion auch darum gegangen, im Bereich des Wahlrechts jeglichen Missbrauch einzudämmen.

Abgeordneter Walter N a d e r e r betonte, Politik sei eine „Grätschübung“ zwischen der Kunst es Machbaren und der Macht des Faktischen. Er glaube, dass das Paket eine Verbesserung bringe. Zur Geschäftsordnung meinte er, man habe in diesem Bereich heute einen Erfolg zu verbuchen. Zu diesem Vorhaben gebe es von seiner Seite eine Zustimmung. Es handle sich um „eine Sache, der man zustimmen kann“.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) sagte, es stehe nicht nur die Änderung der Geschäftsordnung auf der Tagesordnung, sondern auch die Änderung der Landesverfassung betreffend ein neues Verfassungsgesetz, das der Förderung der Wirtschaft dienen soll. Sie finde das „sehr bedauerlich“. Anlass sei ein Erkenntnis betreffend die 3. Piste des Flughafen Schwechat. Sie zitierte eine Definition von „Anlassgesetzgebung“, kritisch sei an einer solchen Gesetzgebung etwa, dass sie „oft undurchdacht“ sei. Hier handle es sich um eine „Anlass-Verfassungsgesetzgebung“. Eine Verfassung solle das Fundament des politischen Handelns in einem Land sein, man gehe damit hier aber „reichlich undurchdacht“ um. Man habe nun Zielbestimmungen, die einander tendenziell widersprechen könnten.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) betonte, Demokratie lebe von Vielfalt – Vielfalt an Meinungen, Vielfalt an Parteien. Demokratie lebe aber auch von Regeln. Die höchsten Regeln in der Politik seien die Verfassung und jene Gesetze, die man sich selbst auferlege, wie man miteinander umgehe und in der Gesetzwerdung vorgehe. Entscheidend sei: man müsse, wenn man eine Meinung habe, dieser treu bleiben, wenn es darum gehe, etwas umzusetzen und glaubwürdig zu bleiben. Daher sei es für seine Fraktion keine lange Überlegung gewesen, wie man dem heutigen Tag begegne. Wenn man für Minderheitenrechte stehe, solle man sie glaubwürdig vertreten und dann auch beschließen. Für die FP sei es wichtig, dass man heute etwas beschließe, damit Minderheitenrechte nachhaltig verankert seien. Man gebe sich heute hier Regeln, wie man künftig diskutiere und Politik mache. Er erwähnte u. a. das Antragsrecht ab Klubstärke, die Berichte der Landesregierung und den Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht. Die Rolle der SP verstehe er noch weniger, jedes Mal, wenn Wahlen vor der Tür stünden, würde diese Dinge in den Mittelpunkt ihrer Politik rücken.

Klubobmann Ernest G a b m a n n (FRANK) erinnerte, dass Landeshauptfrau Mikl-Leitner in ihrer Antrittsrede gesagt habe, dass sie den Landtag offener gestalten wolle. Es seien alle Fraktionen eingeladen worden, an den angesprochenen Änderungen mitzuwirken. Man habe ein offenes Ohr gefunden und die Ideen seiner Fraktion seien berücksichtigt worden. Die vorliegende Änderung sei eine gute, weil damit die Minderheitenrechte wieder hochgehalten werden würden. Man werde dem Paket die Zustimmung geben.

Abgeordneter Gerhard R a z b o r c a n (SP) führte aus, dass man seitens der SP wolle, dass neben dem Wachstum und der Beschäftigung auch die soziale Sicherheit zu einer besonderen Bedeutung komme. Er stellte einen dementsprechenden Antrag betreffend Änderung der NÖ Landesverfassung 1979. Er begrüße die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur dritten Piste des Flughafens, es sei eine Entscheidung für den Wirtschaftsstandort und für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Mit der Entscheidung sei dem Flughafen eine neue Möglichkeit gegeben worden und damit bestehe eine neue Chance auf Arbeitsplätze.

Klubobmann Mag. Klaus S c h n e e b e r g e r (VP) führte aus, dass man, was die Staatszielbestimmungen anlange, nicht für den Antrag der SP stimmen werde, da die soziale Sicherheit bereits zweimal in den Staatszielbestimmungen enthalten sei. Zudem habe er replizierend auf die Wortmeldung der Abgeordneten Petrovic „keine Überhektik“ in den letzten Tagen und Wochen die Staatszielbestimmungen betreffend gespürt. Am Beispiel der dritten Piste habe sich gezeigt, dass die Abwägung den Richtern obliege, diese hätten sich an die Ziele zu halten. Zum Demokratiepaket hielt der Klubobmann fest, dass ihm Landeshauptfrau Mikl-Leitner bereits vor ihrer Wahl den Auftrag gegeben habe, Änderungen mit den Parteien herbeizuführen. Ziel sei ein neues Miteinander im Parlament und in der Regierung. So habe es bereits erstmals eine Klausur mit allen in der Regierung vertretenen Persönlichkeiten gegeben. Die heutigen Entscheidungen würden natürlich die Handschrift der Landeshauptfrau tragen. Es sei Wille der VP und der Landeshauptfrau, die Spielregeln so zu gestalten, dass man den Minderheiten ein entsprechendes Recht zuweise. Bei der Liste FRANK bedankte er sich, dass sie mitstimme, um den Änderungen die entsprechende Mehrheit zu geben. Verantwortung sei es, aus den Erfahrungen der Gegenwart Änderungen herbeizuführen, die mit dem Beginn der nächsten Legislaturperiode Recht werden. Er stellte einen Abänderungsantrag betreffend Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 und Änderung der Geschäftsordnung 2001.

Der Antrag (Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) und Geschäftsordnung - LGO 2001) wurde mit den Stimmen von VP, FP, Liste FRANK und dem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Schneeberger u. a. (Einfügen der Ziffer 7a in Artikel 1) wurde ebenfalls angenommen. Der Antrag auf Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) wurde ebenfalls mit dem erforderlichen Beschlussquorum mit den Stimmen von VP, FP, Liste FRANK und dem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Razborcan u. a. fand nicht die verfassungsgesetzliche Mehrheit.

Abgeordneter Dr. Walter L a k i (FRANK) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Waldhäusl, Gabmann u.a. betreffend generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Raum. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) sagte, ihre Fraktion werde dem negativen Ausschussantrag selbstverständlich zustimmen, alles andere wäre sehr krass verfassungswidrig,

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) meinte, bei dieser Materie gehe es um viel mehr, als dass man es sich leicht mache und sage, das lehne man ab und das brauche man nicht, weil es keinen Anlassfall gebe. Es gehe darum, dass man grundsätzlich zwei Stoßrichtungen in dem Bereich verfolge. Man habe mittlerweile über 600.000 Muslime, das sei eine Steigerung von fast 70 Prozent in den letzten zehn Jahren. Werte würden nicht respektiert und akzeptiert und Parallelgesellschaften gebildet werden. Es gehe darum, dass Muslime sich anzupassen und keine Parallelgesellschaften zu bilden hätten und auch Frauen in ihrer Wertigkeit zu schützen. Religiösen Symbole wie das Kopftuch würden missbraucht werden, um Frauen ihre Rechte zu nehmen.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) hielt fest, dass sich die Antragsbegründung einerseits auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und andererseits auf die Werte des christlich-europäischen Abendlandes beziehe. So sei es möglich am Arbeitsplatz ein Kopftuchverbot auszusprechen – unter der Voraussetzung, dass es nicht diskriminierend sei. Ihre Fraktion stimme für den Antrag, der auf Ablehnung laute, weil man der Überzeugung sei, dass das rechtlich nicht Stand halte. Wenn es ein Anliegen sei, Parallelgesellschaften zu vermeiden, solle man hier ehrlich diskutieren, wie man das gemeinsam schaffen könne, denn Parallelgesellschaften – egal von wem – wolle keiner.

Abgeordnete Margit G ö l l (VP) betonte, dass die VP klar für Integration stehe und sich gegen Parallelgesellschaften ausspreche. Integration bedeute, dass die Menschen, die nach Österreich kämen, die deutsche Sprache zu lernen und sich an die Regeln zu halten hätten. So sei es auf Initiative von Sebastian Kurz gelungen, das Integrationspaket auf Bundesebene zu beschließen, das alle Zuwanderer zur Integration anhalte. Mit einer Vollverschleierung sei es unmöglich, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Als Staat könne man aber kein generelles Verbot erlassen, das greife zu sehr in die Grund- und Persönlichkeitsrechte ein. Zudem sei es zur Bekämpfung des islamistischen Terrors nicht geeignet.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der FP mit Mehrheit angenommen.

(Forts.)

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